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Polier

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Polier (Begriffsklärung) aufgeführt.

Polier ist eine Berufsbezeichnung im Bauwesen für den Leiter einer Baustelle oder eines Baustellenabschnitts, der als Bindeglied zwischen den vor Ort tätigen Mitarbeitern und der Bauleitung fungiert.

Namensherkunft

Die Bezeichnung Polier geht zurück auf die frühere Namensgebung Parlier. Diese historische Berufsbezeichnung wurde vom französischen parler (= sprechen) abgeleitet, was bis heute die Funktion des Poliers als Sprecher der am Bau beteiligten Arbeiter charakterisiert.

Aufgaben

Der Polier ist weisungsberechtigter Leiter für die gewerblichen Mitarbeiter einer Baustelle oder eines Baustellenabschnitts. Er weist seinen Mitarbeitern die Aufgaben zu und ist für die technisch und zeitlich korrekte Ausführung verantwortlich. Vorgesetzter des Poliers ist der Unternehmensbauleiter.

Poliere werden bei Roh- und Ingenieurbauarbeiten eingesetzt, teilweise auch für umfangreiche Zimmererarbeiten, aber auch im Straßen- und Tiefbau. Auf kleineren Baustellen ohne eigenen Bauleiter ist der Polier in Ausführungsfragen oft Vermittler zwischen seinem Arbeitgeber und Architekten, Statikern und Bauherren.

Planunterlagen

Ein Polier benötigt für die Bauausführung Polierpläne (bzw. Werkpläne oder Ausführungspläne), die im Zusammenhang mit der Ausführungsplanung erstellt werden. Diese Pläne werden in der Regel im Hochbau in einem Maßstab von 1:50 gezeichnet, wobei für Detailpläne auch andere Maßstäbe zum Einsatz kommen.

Berufsausbildung

Deutschland

Der Polier ist nach dem Tarifrecht Angestellter. Er muss eine abgeschlossene Ausbildung in einem Bauberuf und mehrjährige berufliche Erfahrung vorweisen können. Im Einzelfall können auch Arbeiter ohne Gesellenbrief, aber mit langjähriger Berufserfahrung zur Polierausbildung zugelassen werden.

Der in Deutschland staatlich anerkannte Abschluss Geprüfter Polier wird vom Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer oder einer IHK geprüft. Zuvor muss er eine Fortbildung von etwa 600 Stunden, beispielsweise in einem Bildungszentrum des Baugewerbes, absolviert haben. Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse in Betriebswirtschaft, Berufs- und Arbeitspädagogik, Recht sowie Sozialkunde und enthält einen umfassenden fachrichtungsspezifischen Teil.

Rangfolge der Ausbildung:

  1. Maurer- und Betonbauermeister
  2. Geprüfter Polier
  3. Werkpolier
  4. Vorarbeiter
  5. Spezialbaufacharbeiter (Maurer)

Schweiz

Die Weiterbildung zum Bau-Polier bzw. Bauwerktrenn-Poliere erfolgt berufsbegleitend oder in Vollzeit.[1] Die abschließende Prüfung ist eine Berufsprüfung. Nach bestandener Prüfung darf die geschützte Berufsbezeichnungen Bau-Polier mit eidg. Fachausweis geführt werden.

Die Voraussetzungen um zur Prüfung zugelassen zu werden sind u.a.: (Details siehe Verordnung)

  • eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines Bauberufes
  • 4 Praxisjahre in einer Bauunternehmung, davon mindestens 3 Jahre als Vorarbeiter bzw. Polier

Alternative Namensgebungen

Poliere im Tief- und Straßenbau werden oft als Schachtmeister bezeichnet.

Umgangssprachlich werden Poliere im süddeutschen Raum und in der Schweiz auch als Capo bezeichnet.

Siehe auch

Vorarbeiter

Quellen

Weblinks

Deutschland:

Schweiz:

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Polier aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.