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Baustelle

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Dieser Artikel behandelt den Ausführungsort von Bauarbeiten. Weitere Bedeutungen von Baustelle unter Baustelle (Begriffsklärung).
Baustelle im Hochbau

Eine Baustelle (im Bereich der Eisenbahnen mit Baust abgekürzt) ist ein Ort, auf dem ein Bauwerk errichtet, umgebaut oder abgerissen wird.[1] Sie besteht aus den Flächen für das Bauwerk und den bauzeitlich genutzten Flächen der Baustelleneinrichtung, zusammen Baufeld genannt. Baustellen mit großer räumlicher Ausdehnung, so genannte Großbaustellen, können in mehrere Bauabschnitte bzw. Baulose eingeteilt sein. Im Sinne der Baubetriebslehre ist die Baustelle eine spezifisch vom Auftraggeber vorgegebene Produktionsstätte, auf der mit Hilfe von Produktionsfaktoren wie Arbeitskräfte, Maschinen und Baustoffe ein Bauvorhaben durchgeführt wird. Je nach Bauverfahren kommen dort Maschinentechnik und manuelle Handwerksarbeit in unterschiedlichem Maße zum Einsatz. Baustellen bergen für die dort beschäftigen Personen besondere Gefahren, sodass hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen. Differenziert werden Bauausführungen im Straßen- und Wegebau bzw. -instandsetzung sowie dem Hoch- und Tiefbau.

Straßenbaustelle

Baustelle im Straßenbau
Baustelle im Jahre 1856 (Kölner Dom)
Großbaustelle Palais Quartier
Baustelle Umbau Privathaus

Man unterscheidet zwischen ortsgebundenen Baustellen und ortsungebundenen, mobilen Baustellen, die auch Wanderbaustellen genannt werden, sowie nach der Dauer zwischen Tagesbaustellen und Dauerbaustellen. Zu den Tagesbaustellen bzw. Teilzeitbaustellen, die in der baufreien Zeit geräumt werden, gehören z. B.

  • Nachtbaustellen, wenn die Bautätigkeit in den Nachtstunden erfolgt
  • Wanderbaustellen als bewegliche Arbeitsstellen, z. B. Straßenunterhalt oder Mäharbeiten

Dauerbaustellen unterscheiden sich nach der täglichen Arbeitszeit

  • Auf einer „Baustelle24“ wird rund um die Uhr gearbeitet, was unter anderem Investitionen in ausreichende Beleuchtung erfordert.
  • Auf einer Tageslichtbaustelle wird über den gesamten Zeitraum des Tages, in dem natürliches Sonnenlicht die Baustelle ausreichend beleuchtet, gearbeitet. Damit soll bei Straßenbauprojekten gegenüber Baustellen mit statischer Arbeitszeit die Bauzeit bis Fertigstellung verkürzt werden.[2][3]
  • Baustellen, wo nur am Tage einschichtig gearbeitet wird.

Baustellen, oder auch Arbeitsstellen, die im Bereich von Straßen stattfinden, benötigen eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständigen Behörden. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist in der Regel in Verbindung mit einem Verkehrszeichenplan zu beantragen. Arbeiten im Gültigkeitsbereich der StVO ohne Anordnung sind nicht zulässig (Ausnahmen sind Notfälle, in denen sofortige Absicherung im Zuge des Notstandsrechtes zur Schadensabwehr notwendig ist); Der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß StVO kann vorliegen und somit kann es zur Verhängung einer Geldbuße und/oder zu „Punkten“ in Flensburg kommen. Auch das Abweichen von der verkehrsrechtlichen Anordnung oder ein nachweisbares Unterlassen der Kontrolle der Baustellensicherung (geregelt u. a. in ZTV SA) kann, besonders im Falle eines Unfalles (vor allem bei Personenschaden), zu strafrechtlichen Verfahren führen.

Bahnbaustelle

Eine Bahnbaustelle ist oft mit einer Langsamfahrstelle verbunden, auf der die Geschwindigkeitsbegrenzung des Zuges auf einen mit der Spitze nach unten gerichteten Dreieckschild anzeigt, auf welche Kilometer pro Stunde (in dekadischer Darstellung) begrenzt wird. Sie wird durch das Baustellenzeichen A für Anfang und E für Ende (für die Lokomotive oder den Triebkopf) begrenzt und endet in der Regel deutlich hinter der eigentlichen Baustelle.

Schienenbaustellen werden oft durch Stangen geerdeter Oberleitung durchgeführt, wenn an den Oberleitungen oder in der Nähe derselben (z. B. bei Brückenarbeiten) gearbeitet werden muss. In der Nachtpause (01:00–04:00 Uhr) werden als Nachtbaustelle oft Schleif- oder Schweißarbeiten durchgeführt. Für andere Arbeiten wird mindestens Flutlicht benötigt. Arbeiten zum Austausch von Schotter oder zum Austausch der Bahnschwellen sind oft Tageslichtbaustellen.

Absicherung

Eine Baustelle ist so abzusichern, dass keine Gefahren, Schäden und unzumutbare Belästigungen für Einzelne oder die Allgemeinheit ausgehen. Dazu gehören eine Abgrenzung und eine angemessene Beleuchtung. Besteht für Fußgänger eine Gefahr durch herabfallende Materialien, ist eine Überdachung des Gehwegs erforderlich. Für kleine Baustellen ist ein Bauzaun nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch gefordert werden. Bei Großbaustellen wird aufgrund der erforderlichen Baustellenlogistik und Zutrittskontrolle eine aufwendige Absicherung benötigt, was auch den Schutz der Baustelle selbst vor Diebstahl von Material und Geräten sowie Vandalismus beinhaltet. Gelegentlich geht sie auch mit einer Verlegung des Fußwegs auf die andere Straßenseite und Vollsperrung des eigenen Fußwegs einher, dann sind jedoch Sicherheitswege wie Ampeln oder Fußgängerüberwege einzurichten.

Bei Bahnbaustellen ist (vor allem bei Nachtbaustellen) eine Rottenwarnanlage in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) vorgeschrieben, bei Tageslichtbaustellen genügen Sicherungsposten bei vorhandenem Sicherungsfahrzeug, welche mit Preßlufthorn die Rotte vor herannahenden Zügen warnen.

Baustellen sind auch in der Zeit, in der auf ihnen nicht gearbeitet wird über Absperrungen und Engstellensignalisierung und ausreichende Ausleuchtung so zu sichern, um einen Verkehrsunfall im Vorfeld zu vermeiden.

Kennzeichnung

Zeichen 123 der Baustelle (Deutschland)

Die meisten Bauordnungen sehen vor, dass die Baustelle gemäß Beschilderungsplan durch ein Baustellenschild, Leitkegel und andere Vorwarneinrichtungen zu kennzeichnen ist. An ihm lässt sich erkennen, dass das Bauvorhaben genehmigt ist.

Groß angelegte Baumaßnahmen entlang von Bundesfernstraßen werden mit Hilfe des Baustelleninformationsschildes angekündigt. Das Schild liefert Informationen über die Baumaßnahme, über den Bauzeitraum und die beteiligten Behörden und welches die wichtigsten Baubeteiligten (Architekt inklusive Subunternehmer und Baulastträger) sind.

Volksmund

Oft wird die eigentliche Durchführung der Bauarbeiten als Baustelle bezeichnet. Im übertragenen Sinn bezeichnet Baustelle einen unfertigen Zustand, bei dem man trotz (starken) Bemühens noch nicht ein befriedigendes Ergebnis erreicht hat („Mein Leben ist eine Baustelle“). In ähnlicher Weise werden leere Internet-Domains oder -Seiten von den Seiteninhabern gerne als „Baustelle“ gekennzeichnet, um die Absicht zu betonen, bald etwas auf die Seite zu stellen. In diesem Sinne existiert auch die Dauerbaustelle.

Normen und Standards

Folgende Gesetze, Verordnungen und Technischen Regeln sind ggf. zu beachten:

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Baustelle aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.