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Plünderung

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Öffentliche Warnung an Plünderer im Deutschland der Nachkriegszeit

Mit Plünderung (von mittelniederdeutsch: plunder Hausrat, Wäsche) bezeichnet man die Auswirkungen marodierender Personen, Banden oder Truppen. Waren und Güter werden gewaltsam geraubt, verwüstet und zerstört, schutzlose Personen misshandelt und vergewaltigt. Im Allgemeinen steht der durch Plünderung verursachte Schaden in keinem Verhältnis zum widerrechtlich beschafften Vorteil der Plünderer, die oftmals mit massiver Gewalt vorgehen (siehe auch Raub).

Phänomenologie

US-Soldaten plündern Schuhe in San Francisco nach dem Erdbeben und anschließenden Stadtbrand von 1906

Opfer einer Plünderung werden einzelne Personen, Behältnisse und Transportgeräte, ganze Gebäude oder gar Ortschaften und Landstriche, häufig werden evakuierte Gebiete aber auch z. B. nur kurzzeitig verlassene Wohnungen das Ziel von Untaten. Schiffe auf offener See werden von Piraten geplündert. Ebenfalls wird von plündernden Soldaten während und nach kriegerischen Auseinandersetzungen berichtet („Kriegsbeute“), die damit nach Kriegsvölkerrecht eine Straftat begehen – im Gegensatz zu einem Oberbefehlshaber, der eine Requisition anordnen kann. Im Gefolge von Kriegen spezialisieren sich auch Banden auf Plünderungen (vgl. Krippenreiter).

Die Plünderer bedienen sich auch der Notsituationen, die z. B. durch vorangegangenen Raub oder Schädigung ausgelöst wurden. Unfälle, Kampfhandlungen und andere Sachverhalte, die Abwesenheit von Schutzpersonen und der Öffentlichkeit bedingen, ziehen häufig Plünderungen nach sich. Auch bei Pogromen wird geplündert. Im Fall von Katastrophen wird von den Medien und anderen Institutionen nicht selten auch da „Plünderung“ unterstellt, wo zwar Einige rauben, aber Andere - Durstende, Hungernde, Frierende usw. - sich nur das Nötigste verschaffen (Mundraub).

Der Begriff „Plünderung“ wird bildlich auch im Zusammenhang mit Verhalten gebraucht, das für kurzfristigen (monetären) Vorteil langfristig größere Schäden in Kauf nimmt (siehe auch Raubbau). Umweltschützer nennen den Abbau fossiler Rohstoffe ebenso Plünderung wie das Abholzen von Regenwald, die Brandrodung und das Überfischen eines Gewässers. Wer unbedacht Güter verbraucht, plündert sein Konto und/oder seine Reserven.

Rechtspraxis

Strafrecht

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt das Plündern als besonders schwerer Landfriedensbruch. Die Abwehr von Plünderern ist dem Einzelnen im Rahmen einer Notwehrhandlung erlaubt.

Militär- und Kriegsrecht

Plünderung ist nach Art. 28 sowie den Art. 47 und Art. 48 der Haager Landkriegsordnung im Krieg verboten.[1]

In Deutschland sind Straftaten gegen „die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes“ nach Art. 25 Grh wird mit dem § 125a Nr. 4 Strafgesetzbuch („Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs“) unter Strafe gestellt, das mit § 3 Wehrstrafgesetz auch im Kriegsfall angewendet wird.

In Österreich gelten mit Art. 9Vorlage:Art./Wartung/RIS-Suche der Bundesverfassung und dem § 64 öStGB ähnliche Bestimmungen.

Von 1939 bis 1945 wurden in Deutschland zahlreiche Menschen von Gerichten oder Sondergerichten wegen Plünderei zu teils drakonischen Strafen bis hin zur Todesstrafe verurteilt.

Beispiele:

  • Das Sondergericht II beim Landgericht Berlin verurteilte am 2. März 1943 einen „Plünderer“, der nach einer Bombennacht eine herrenlose Tasche an sich genommen hatte, zum Tode. Er wurde vierundzwanzig Stunden nach seiner Tat hingerichtet.[2]

Weitere Beispiele

  • Beim Boxeraufstand im Jahr 1900 in China schickten zahlreiche damalige Mächte (darunter auch das Deutsche Kaiserreich) Truppen nach Peking, diese bildeten ein multinationales Expeditionskorps. Das Expeditionskorps erreichte am 13. August 1900 Peking, das bereits am folgenden Tag fiel. Peking wurde von den Alliierten drei Tage lang geplündert, was Kritiker - angesichts des hohen zivilisatorischen Anspruchs der Europäer - befremdete. Auch Kulturgüter wurden geraubt.[3]

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Plünderung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Plünderung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Seite der Regierung der Schweizer Eidgenossenschaft: Vertragstext der Haager Landkriegsordnung, Volltext.
  2. Klein, S. 177
  3. Till Spurny: Die Plünderung von Kulturgütern in Peking 1900/1901. wvb Wissenschaftlicher Verlag Berlin, 2008, 978-3865733603
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