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Landfriedensbruch

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Der Landfriedensbruch ist eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung, die in der Regel durch aktive Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen begangen wird.

Allgemein

Landfriedensbruch erfordert die Teilnahme an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Gegenstände, oder die Androhung von Gewalttätigkeiten gegen Menschen, aus einer Gruppe von Menschen ausgehend, in gemeinsamer Aktion, die in der Weise die öffentliche Sicherheit gefährden; oder auch nur die Aufforderung oder das Agitieren zu dem Zweck, solche Verhaltensweisen bei anderen Menschen hervorzurufen oder zu fördern.

Kodifizierung

In Deutschland definiert ihn § 125 Strafgesetzbuch (dStGB) und regelt in § 125a den besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs. In Österreich ist der Straftatbestand in § 274 öStGB, in der Schweiz durch Artikel Art. 260Vorlage:Art./Wartung/ch-Suche sStGB geregelt.

Die Strafe beträgt in Deutschland bis zu drei Jahre, in besonders schweren Fällen, z.B. beim Mitführen von Schusswaffen oder bei Todesgefahr, bis zu zehn Jahre Haft. In Österreich beträgt die Strafdrohung grundsätzlich zwei Jahre Freiheitsstrafe, wer führend am Landfriedensbruch teilnimmt oder eine in § 274 öStGB genannte Straftat im Zuge des Landfriedensbruchs begeht, wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Im Schweizer Strafgesetzbuch wird das Vergehen mit Buße oder Gefängnis sanktioniert, was einer Höchststrafe von drei Jahren entspricht.

Geschichtliche Herleitung

Ursprünglich war der Landfrieden im Mittelalter ab dem 11. Jahrhundert das zeitlich und räumlich beschränkte Verbot, eine Fehde durchzuführen. Der König sprach den Landfrieden aus, der von den Mitgliedern des Reichsadels beschworen werden musste. Ab der Zeit der Staufer konnten ihn auch die Landesherren ausrufen. Im Spätmittelalter erhielt der Landfrieden eine immer weitergehende Erweiterung durch öffentlich-rechtliche Vorschriften, die den Charakter des Landfriedens und seiner Erweiterungen hin zu Strafrechten änderten (siehe: Ewiger Landfrieden, Gottesfrieden).

Landfriedensbruch war der Bruch eines solchen Landfriedens. Ein Landfriedensbruch entsprach gewissermaßen einer Missachtung des Gewaltmonopols des Staates: des Königs, des Landesherrn, der Regierung.

Eng hiermit verwandt ist der Begriff des Landzwanges im österreichischen Strafrecht, der sich frei als Androhung des Landfriedensbruches beschreiben lässt.

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