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Nordeck (Allendorf)

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Nordeck
Stadt Allendorf (Lumda)
Koordinaten: 50° 41′ N, 8° 51′ O50.6911111111118.8419444444444285Koordinaten: 50° 41′ 28″ N, 8° 50′ 31″ O
Höhe: 264–299 m ü. NHN
Fläche: 4,85 km²
Einwohner: 644 (31. Dez. 2018)[1]
Eingemeindung: 31. Dez. 1970
Eingemeindet nach: Braunstein
Postleitzahl: 35469
Vorwahl: 06407

Nordeck ist ein Ortsteil der Stadt Allendorf (Lumda) im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geographie

Der Ort liegt nördlich des Hauptortes. Direkt an den nördlichen Ortsrand schließt Winnen an. Durch Nordeck verläuft die Landesstraße 3089.

Geschichte

Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Dorf im Jahre 1093. Von 1803 bis 1933 bestand im Ort eine jüdische Gemeinde.[2]

Die Burg Nordeck wurde 1222 genannt, stammt aber wahrscheinlich aus dem 11. Jahrhundert. In der Burg befand sich lange das Landschulheim Burg Nordeck, heute betreibt die Lebenshilfe Gießen ein Wohnheim auf der Burg[3].

Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen schlossen sich am 31. Dezember 1970 die Gemeinden Nordeck und Winnen auf freiwilliger Basis zur Gemeinde Braunstein zusammen, die am 1. Januar 1977 durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen in die Stadt Allendorf (Lumda) eingegliedert wurde.[4][5]

Historische Namensformen

In erhaltenen Urkunden wurde Nordeck unter den folgenden Namen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung):[6] Nordecga (1093), de Nordeke (1232), de Nartheke (1261), Nordeck (1708/10).

Territorialgeschichte und Verwaltung

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Nordeck lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[6][7]

Gerichte seit 1821

Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Nun waren Justizämter für die erstinstanzliche Rechtsprechung zuständig, die Verwaltung wurde von Landkreisen übernommen. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Nordeck zuständig. Das Oberste Gericht war das Oberappellationsgericht in Kassel. Untergeordnet war das Obergericht Marburg für die Provinz Oberhessen. Es war die zweite Instanz für die Justizämter.[10] In Treis wurde ein Assistenzamt eingerichtet, das 1833 als eigenständiges Justizamt Treis ausgegliedert wurde und für Nordeck zuständig war.

Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde durch einen Gebietstausch Treis an das Großherzogtum Hessen abgetreten, Nordeck wurde dem Justizamt Marburg zugeschlagen das jetzt zum königlich Preußischen Amtsgericht Marburg wurde. Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung in den zum vormaligen Kurfürstentum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.[11] Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Marburg. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Marburg und das Appellationsgericht Kassel.[12]

Auch mit dem in Kraft treten des Gerichtsverfassungsgesetzes von 1879 blieb das Amtsgericht unter seinem Namen bestehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Bevölkerung

Einwohnerentwicklung

 Quelle: Historisches Ortslexikon[6]

• 1500: 25 hausgesessene Mannschaften
• 1577: 37 hausgesessene Mannschaften
• 1681: 19 hausgesessene Mannschaften
• 1747: 64 Haushalte

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Religionszugehörigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon[6]

• 1861: 469 evangelisch-lutherische, 2 römisch-katholisch, 42 jüdische Einwohner
• 1885: 452 evangelische, ein katholischer und 32 jüdische Einwohner
• 1961: 651 evangelische, 56 römisch-katholische Einwohner

Erwerbstätigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon[6]

• 1749: 2 Schreiner, 2 Wagner, 1 Bender, 4 Schmiede, 1 Bäcker, 16 Leineweber, 2 Schneider, 1 Wirt, 4 Müller, 2 Handmüller, 5 Tagelöhner, 5 Tagelöhnerinnen, eine einzelne Jüdin.
• 1961: Erwerbspersonen: 155 Land- und Forstwirtschaft, 102 Produzierendes Gewerbe, 35 Handel und Verkehr, 49 Dienstleistungen und Sonstiges.

Sehenswürdigkeiten

Literatur

Weblinks

 Commons: Nordeck (Allendorf/Lumda) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Fakten im Internetauftritt der Stadt Allendorf (Lda.), abgerufen am 19. April 2019.
  2. Die Jüdische Gemeinde Nordeck in der Alemannia Judaica
  3. Schulschluss auf Burg Nordeck. In: Gießener Allgemeine. 21. Mai 2015, abgerufen am 12. November 2017.
  4. Der Hessische Minister des Inneren: Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen.. Nr. 1974 Nr. 17, S. 237ff (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags).
  5. Gerstenmeier, K.-H. (1977): Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Melsungen. S. 280
  6. 6,0 6,1 6,2 6,3 6,4 Nordeck, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand:LAGIS: Fehlerhaftes datum=>>2018-03-23<<). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  7. Michael Rademacher: Deutsche Verwaltungsgeschichte von der Reichseinigung 1871 bis zur Wiedervereinigung 1990. Land Hessen. (Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006).
  8. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 121-123 (online bei Google Books).
  9. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August., (kurhessGS 1821) S. 223-224
  10. Neueste Kunde von Meklenburg/ Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet.. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S. 158ff (online bei HathiTrust’s digital library).
  11. Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
  12. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 221–224)
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