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Kommunion

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Dieser Artikel befasst sich mit der Austeilung der eucharistischen Gaben. Die Bedeutung der Gaben selbst ist im Artikel Eucharistie dargestellt, die Gemeinschaft von Kirchen unter Kirchengemeinschaft.

Kommunion (griech. κοινωνία koinonia 1 Kor 10,16 EU; lat. communio „Gemeinschaft“) oder heilige Kommunion ist die Spendung und der Empfang der Gaben von Brot und Wein, die den Leib und das Blut Christi repräsentieren. Das Wesen der Eucharistie wird im Christentum teils unterschiedlich verstanden; bezüglich einiger Aspekte des Verständnisses herrscht Konsens.

Römisch-katholisches Verständnis

Der hl. Karl Borromäus spendet dem hl. Aloisius Gonzaga die Kommunion. Goldbestickter Gobelin aus rotem Samt aus dem 19. Jhd in Mailand

Das römisch-katholische Verständnis der heiligen Kommunion setzt die Kenntnis des Dogmas der Transsubstantiation voraus: Der Priester konsekriert in der Heiligen Messe durch das Aussprechen der Einsetzungsworte und in der Kraft des Heiligen Geistes während des Hochgebets die Opfergaben von Brot und Wein zum Leib und zum Blut Christi. Dieser Vorgang wird Wandlung genannt, d. h. das Wesen der Materie von Brot und Wein bleibt äußerlich erhalten, aber von seiner Substanz her ist es etwas völlig anderes geworden: der wahre Leib und das wahre Blut des Erlösers Christus.

Die heilige Kommunion bezeichnet und bewirkt die sakramentale Einheit zwischen dem auferstandenen und zur Rechten des Vaters erhöhten Herrn und den Gläubigen, indem der Kommunionspender ihnen Christus selbst reicht, auch wenn die äußeren Merkmale von Brot und Wein für den Bereich des sinnlich Wahrnehmbaren erhalten bleiben.

Voraussetzungen für den Empfang der heiligen Kommunion sind: die Taufe, das Leben in der Taufgnade, das Festhalten am Glauben der katholischen Kirche, die rechte Absicht und der vorherige Empfang des Bußsakraments, sofern der Empfänger sich einer schweren Sünde bewusst ist.[1] Im äußeren Bereich ist das Freisein von rechtlichen Hindernissen nötig sowie die Einhaltung der eucharistischen Nüchternheit, das heißt, innerhalb wenigstens einer Stunde vor dem Empfang der heiligen Kommunion darf der Gläubige keine festen oder flüssigen Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen, nur Wasser und Medikamente sind erlaubt. Kranke, Alte und deren Pfleger sind jedoch vom Gebot der eucharistischen Nüchternheit ausgenommen.[2]

Ein Katholik darf die Eucharistie nur innerhalb einer Heiligen Messe, an der er teilnimmt, ein zweites Mal am Tag empfangen. Ein Sterbender kann die Wegzehrung angesichts des Todes auch dann empfangen, wenn er an demselben Tag bereits die heilige Kommunion empfangen hatte.

Nicht zur heiligen Kommunion zugelassen sind in der römisch-katholischen Kirche Ungetaufte, jene Nichtkatholiken, die weder einer unierten Ostkirche angehören noch die Erlaubnis zum Empfang der Kommunion haben, sowie alle, die in schwerer Sünde leben. Letztere müssen zunächst davon ablassen und sich mit Gott und der Kirche versöhnen, indem sie ihre Schuld bereuen und das Bußsakrament empfangen. Geschiedene, die in einer „nichtkirchlichen“ Verbindung, beispielsweise einer lediglich standesamtlich geschlossenen Ehe, leben, sind dauernd von der Kommunion ausgeschlossen,[3] es sei denn, sie verpflichten sich, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, „sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind“[4]. In diesem Fall können sie zur Kommunion hinzutreten, wobei die Pflicht aufrechterhalten bleibt, „Ärgernis zu vermeiden“ (Kongregation für die Glaubenslehre). Darüber hinaus soll jeder Katholik, bevor er die Kommunion empfängt, sein Gewissen prüfen, seine Fehler bereuen und gute Vorsätze für die Zukunft fassen.

Altkatholisches und anglikanisches Verständnis

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Die altkatholischen und anglikanischen Kirchen, die sowohl untereinander als auch miteinander in voller Gemeinschaft (full communion) stehen, bekennen die Realpräsenz Christi in den eucharistischen Gaben sowie den Opfercharakter der Eucharistie als realer Vergegenwärtigung des einen Opfers Christi (siehe Utrechter Erklärung), während die Lehre der Transsubstantiation von Brot und Wein abgelehnt wird. Stattdessen wird das Geheimnis der Wandlung betont, das sich philosophisch-scholastischen Kategorien entziehe.

Demzufolge wird auch die Auffassung abgelehnt, dass das Brot lediglich den Leib und der Wein lediglich das Blut Christi repräsentiere, sondern in jedem der beiden Elemente ist Christus „ganz und ungeteilt“ gegenwärtig (Konkomitanz)[5]. Daher können Kinder und Alkoholkranke das Sakrament vollgültig ausschließlich im Brot empfangen, in Situationen wie z.B. einer schweren Krankheit ist es andererseits auch möglich, dass lediglich die Lippen des Kommunikanten mit Wein benetzt werden.

Voraussetzung für den Empfang der Eucharistie ist die Taufe und der Glaube „an die leibliche Gegenwart des auferstandenen und erhöhten Herrn in den eucharistischen Gestalten“[6]. Einige betrachten die eucharistische Nüchternheit (d. h. kein Frühstück bei morgendlicher Kommunion und drei Stunden Abstinenz vor abendlicher Kommunion) als sinnvoll, sie ist aber nicht vorgeschrieben.

In beiden Kirchengemeinschaften wird bei der Austeilung des Heiligen Leibes zumeist die Handkommunion in der bei Cyrill beschriebenen Weise (siehe unten) praktiziert, auch wenn Mundkommunion grundsätzlich möglich ist. Die Austeilung des Blutes Christi erfolgt als Kelchkommunion oder durch Intinctio. Der Empfang der Kommunion im Stehen ist am weitesten verbreitet.

In einigen altkatholischen Kirchen (z. B. Alt-Katholische Kirche der Niederlande, Polnisch-Katholische Kirche) und in der anglikanischen „High Church“ wird die Kommunion in der Regel kniend empfangen. Im Gegensatz zu einigen westeuropäischen altkatholischen Gemeinden ist es in der Polish National Catholic Church zudem üblich, bei der Kommunion durch Intinctio beide Gestalten in der Form der Mundkommunion zu empfangen.

Angehörige anderer Kirchen sind zur Teilnahme an der Eucharistie eingeladen, sofern sie getauft sind und den Glauben an die Realpräsenz teilen. In einigen altkatholischen Kirchen (z. B. in der Alt-Katholischen Kirche der Niederlande) und in den meisten anglikanischen Kirchen gilt ferner die Voraussetzung, in der eigenen Ortskirche zur Kommunion zugelassen zu sein, um in einer anderen Ortskirche am Mahl des Herrn teilnehmen zu können.

Der Begriff „Kommunion“ ist auch als institutionelle Bezeichnung in Gebrauch: diejenigen anglikanischen Kirchen, deren Bischöfe in Einheit mit dem Erzbischof von Canterbury stehen, gehören zur Anglican Communion (siehe Kirchengemeinschaft).

Evangelisches Verständnis

Im evangelischen Verständnis gibt es zwei besonders betonte Entwicklungen während der Kommunion, die hier durchgehend als Abendmahl bezeichnet wird:

  • Das eine ist die Hinwendung des Gläubigen von der Sünde (der Trennung von Gott) hin zur Gemeinschaft mit ihm.
  • Das andere ist die Bildung der Gemeinde durch die Kommunion. Vorher waren es viele Teile des Leibes Christi, durch die gemeinschaftliche Kommunion wird sie ein Leib, eine Gemeinschaft.

In den unierten Konfessionen wird hiermit die evangelische Gemeinsamkeit zwischen lutherischen und reformierten Konfessionen bezeichnet, die in der Abendmahlsgemeinschaft besteht.

Lutherisches Verständnis

Abendmahlsempfang in der lutherischen Kirche

Für Martin Luther war seine erste Austeilung des heiligen Abendmahls eine überwältigende Erfahrung.

Der Pfarrer reicht den Kommunikanten Christi wahren Leib unter dem Brot und Christi wahres Blut unter dem Wein. In der Konsekration werden Brot und Leib Christi, Wein und Blut zu einer sakramentalen Einheit. Grundsätzlich reicht der ordinierte Geistliche die Hostie, weil dies als Zulassung zum heiligen Abendmahl angesehen wird. Der Kelch kann auch von einem Kommunionhelfer ausgeteilt werden. Die Kommunion in der lutherischen Konfession erfolgt stets unter „beiderlei Gestalt“, also die Kommunion von Christi Leib und Blut. Der Gläubige, verstanden als derjenige, der glaubt, wirklich Christi Leib und Blut zu empfangen, empfängt Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit (Martin Luther im Kleinen Katechismus). Der Ungläubige, hier verstanden als derjenige, der nicht glaubt Christi Leib und Blut zu empfangen, nimmt sich das heilige Abendmahl zum Gericht (1 Kor 11,27–29 LUT).

Die Gültigkeit des Altarsakramentes hängt weder vom Glauben des Pfarrers noch vom Glauben der Kommunikanten ab. Allein die Worte Christi (Konsekration) über den Gaben Brot und Wein durch den ordinierten Pfarrer gesprochen oder gesungen, bewirken die sakramentale Einheit von Brot und Leib Christi, von Wein und Blut Christi.

Voraussetzung für die Zulassung ist die Taufe, die Konfirmation und, bei Kommunionswilligen aus anderen Konfessionen, die volle Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft. Zum Empfang der heiligen Gaben knien die Kommunikanten am Altar nieder. Dies ist in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche flächendeckend üblich, in lutherischen Gemeinden der Landeskirchen vereinzelt noch anzutreffen. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist in der Regel die Mundkommunion üblich. In der Kommunion der Gaben erfolgt nach lutherischer Auffassung Vergebung der Sünden, entsteht Gemeinschaft durch Christi Leib und Blut einerseits mit Jesus Christus selbst und andererseits unter den Gläubigen.

Formen des Kommunionempfangs

Als der eigentliche Spender der Kommunion wird Jesus Christus verstanden, der die Kommunion durch den Priester, Diakon oder andere Kommunionspender reicht. Daher erfolgt die Spendung des Leibes und Blutes Christi in der römisch-katholischen Kirche und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche einzeln an jeden Empfänger und nicht durch Weitergabe von Hostienschale oder Kelch von einem Empfänger an den nächsten.

Mundkommunion und Handkommunion

Spendung der Mundkommunion

Die Kommunion wird in der römisch-katholischen Kirche entweder in Form der Mundkommunion oder, nach dem der Bischofskonferenz aufgrund eines päpstlichen Indultes eingeräumten Ermessen auch in Form der Handkommunion gereicht[7], dabei kann in jeder der beiden Formen der Gläubige die Kommunion kniend oder stehend empfangen. Bei der Mundkommunion legt der Kommunionspender die Hostie auf die Zunge des Empfangenden. Dabei wird eine Patene unter das Kinn des Kommunikanten gehalten, um eventuell herabfallende Partikel aufzufangen[8]. Bei der Handkommunion legt der Spender die Hostie auf die linke Hand des Empfängers. Der Empfangende führt dann die Hostie entweder mit Daumen und Zeigefinger der rechten Hand zum Mund oder er nimmt sie von seiner Hand mit der Zunge auf. Bei der Form des Kommunionempfangs durch Intinctio, das heißt durch Eintauchen der Hostie in den Wein, ist in der römisch-katholischen Kirche nur die Mundkommunion möglich, die vom Priester gereicht wird.[9]

Bei der Abschlussmesse des Weltjugendtages 2008 in Sydney bat Papst Benedikt XVI. darum, dass alle, denen er selbst die Kommunion spende, diese kniend und in der Form der Mundkommunion empfangen sollen, und gab dem Wunsch Ausdruck, dass die Kommunion als Mundkommunion empfangen werde, da der Empfang im Stehen und als Handkommunion zu mangelnder Ehrfurcht führen könnten.[10] Am 24. Dezember 2010 setzte Papst Benedikt XVI. den Indult für die Handkommunion bei Messen mit dem Heiligen Vater außer Kraft. Alle Priester, die im Petersdom bei der Spendung der heiligen Kommunion helfen, sind angewiesen, diese nicht mehr auf die Hand, sondern nur auf die Zunge zu geben.[11][12]

Die Mundkommunion wird als Ausdruck einer Überzeugung gesehen, „wonach die heiligen Gestalten zu berühren und sie mit den eigenen Händen auszuteilen, […] ein Vorrecht der Geweihten [ist], das auf ihre aktive Teilnahme am eucharistischen Dienst hindeutet.“[13] Die Spendung der Kommunion in die Hand der Laien wurde zu allen Zeiten und wird noch heute in der ostsyrischen Apostolischen Kirche des Ostens geübt.[14] In anderen Ostkirchen werden die beiden heiligen Speisen, Brot und Wein, gemischt und verbunden ausgeteilt und – meist mit einem kleinen Löffel – direkt in den Mund des Empfängers gegeben. In der frühen Kirche empfingen die Gläubigen die Kommunion zwar auf die Hand, der Leib Christi wurde hingegen nicht mit der Hand ergriffen, sondern die Gläubigen verneigten sich tief und nahmen den Leib Christi mit der Zunge auf.

„Da die rechte Hand den König in Empfang nehmen soll, so mache du die linke Hand zu einem Thron für ihn! Nimm den Leib Christi mit hohler Hand entgegen und erwidere: Amen!“[15]

Priester nahmen sich in der Alten Kirche die Kommunion nicht selbst, sondern ließen sie sich durch einen Mitbruder oder notfalls durch einen Diakon reichen.[16]

Bereits ab Ende des 5. Jahrhunderts ging man vermehrt zur Mundkommunion über, die seit dem 9. Jahrhundert im Westen allgemein praktiziert wurde.

Kelchkommunion

Spendung und Empfang der Kommunion unter den beiden Gestalten von Brot und Wein gingen im Mittelalter in der Westkirche zurück, während sie in der Ostkirche durchgehend erhalten sind. Das Konzil von Konstanz erließ 1415 als Reaktion auf die Auseinandersetzung mit Jan Hus ein Verbot, Laien den Kelch zu reichen..

Im 15. und 16. Jahrhundert wurde die Kelchkommunion beim Abendmahl zu einem wichtigen Anliegen und Kennzeichen aller reformatorischen Kirchen. Darin drückte sich die Auffassung aus, den Willen zum Gehorsam gegenüber der biblischen Aufforderung Christi: „Trinket alle daraus!“ zu erfüllen.

In der römisch-katholischen Kirche ist die Kelchkommunion der Laien seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil heute wieder erlaubt und sogar empfohlen: „Ihre volle Zeichenhaftigkeit gewinnt die Kommunion, wenn sie unter beiden Gestalten gereicht wird. In dieser Form wird das Zeichen des eucharistischen Mahle auf vollkommenere Art zum Ausdruck gebracht.“[17] Dies gilt für Werktags-, Konvents- und Gruppenmessen. Die Kelchkommunion empfangen auch Brautpaare in ihrer Brautmesse, Ordensleute bei ihrer Profess und geweihte Jungfrauen bei ihrer Jungfrauenweihe, erwachsene Neugetaufte in der Messe, die auf ihre Taufe folgt, und Erwachsene bei ihrer Firmung. Für die Gemeindemesse am Gründonnerstag ist die Kelchkommunion im Messbuch ausdrücklich vorgesehen, für die Feier der Osternacht vom Vatikan sehr empfohlen. Weitere Anlässe können die einzelnen Bischofskonferenzen für ihren Bereich festlegen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. CIC c. 916.
  2. CIC c. 919.
  3. Am 13. März 2007 veröffentlichte der Heilige Stuhl das Apostolische Schreiben Sacramentum Caritatis (Sakrament der Liebe), in dem unter anderem die Nichtzulassung von Wiederverheirateten zur Kommunion aufrechterhalten wird. In Absatz 29 heißt es: „Die Bischofssynode hat die auf die Heilige Schrift (vgl. Mc 10,2–12 EU) gegründete Praxis der Kirche, wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zuzulassen, bestätigt, weil ihr Status und ihre Lebenslage objektiv jener Liebesvereinigung zwischen Christus und seiner Kirche widersprechen, die in der Eucharistie bedeutet und verwirklicht wird.“
  4. Apostolisches Schreiben Familiaris consortio.
  5. Joachim Vobbe: Brot aus dem Steintal. Bischofsbriefe. Bonn 2005, ISBN 3-934610-63-3, S. 156.
  6. Bischöfliche Verordnung zur Feier der heiligen Eucharistie: 3. Aufforderung zum Empfang der heiligen Kommunion. „Wir haben nicht die „offene“ Kommunion. […] Die Einladung wendet sich an alle anwesenden Gläubigen, die unsern Glauben an die Wirklichkeit und leibliche Gegenwart des erhöhten Herrn im hl. Sakrament des Altars mit uns teilen.“ Bonn, den 15. März 1971, Bischof Josef Brinkhues; abgedruckt in: Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken an Deutschland (Hrsg.): Kirche für Christen heute – eine Information über die Alt-Katholische Kirche; Berlin: Hoffmann, 1994; ISBN 3-87344-001-6, S. 202.
  7. Päpstliche Instruktion Pauls VI.: Memoriale Domini vom 29. Mai 1969.
  8. Allgemeine Einführung ins Meßbuch, 117.
  9. Redemptionis Sacramentum, Nr. 103.
  10. Weltjugendtag: Papst Benedikt wünscht Mundkommunion, Katholischer Nachrichtendienst kath.net vom 19. Juli 2008.
  11. Eine „neue Liturgische Bewegung“? Katholischer Nachrichtendienst kath.net vom 28. Dezember 2010.
  12. Ausnahme wurde Regel – In St. Peter wurde Indult Pauls VI. außer Kraft gesetzt; Katholischer Nachrichtendienst Kathnews vom 30. Dezember 2010.
  13. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Dominicae Cenae vom 24. Februar 1980.
  14. Surma d’Bait Mar Shimun: Assyrian Church Customs and the murder of Mar Shimun. The Faith Press, London 1920, Kap. IV.
  15. Kyrill von Jerusalem, vgl. Martin Lugmayr: Die heutige Form der Handkommunion. (PDF; 404 kB) In: Theologisches, Jahrgang 37, Nr. 3/4 März/April 2007, S. 129–134, hier S. 133.
  16. Robert Taft: Receiving Communion: A Forgotten Symbol? In: Worship 57 (1983), S. 412–418.
  17. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Missale Romanum. Editio typica tertia 2002, Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage) (PDF; 545 kB); Arbeitshilfen Nr. 215; Bonn 2007; Nr. 281, 283

Weblinks

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