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Erstkommunion

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Erstkommunion in Kirchzarten, 2009
Kommunionkind im weißen Kleid mit Kranz, 1950
Prozession der Mädchen zur Erstkommunion, 1953
Prozession der Jungen zur Erstkommunion, 1953
Kerze für die Erstkommunion
Empfang der Erstkommunion

Erstkommunion oder erste heilige Kommunion (auch Kinderkommunion; oft verkürzt „Kommunion“ genannt) heißt in der katholischen Kirche der meist festlich begangene erste Kommunionempfang eines Kindes. An diesem Tag empfängt es zum ersten Mal die heilige Kommunion. Die Eucharistie gehört zusammen mit der Taufe und der Firmung zu den Sakramenten, die in die katholische Kirche eingliedern.[1]

Alter der Kinder

Augustinus stellte gegen pelagianische Positionen fest, dass Säuglingen sofort nach der Taufe die Kommunion gereicht werden müsse, damit sie im Fall eines plötzlichen Todes gerettet seien. Augustinus berief sich auf Joh 6,53 EU.[2] Diese Auffassung hat im Frühmittelalter weite Teile der Praxis bestimmt. Da die neugetauften Säuglinge konsekrierten Messwein empfingen, bereitete die zunehmende Scheu vor der Darreichung von konsekriertem Wein (siehe Laienkelch) jedoch Probleme mit der Erstkommunion im Säuglingsalter.[3] Der Rückgang der Praxis der Säuglingskommunion wurde durch theologische Überlegungen begleitet. Dabei spielte die oben genannte Auffassung des Augustinus eine wichtige Rolle. Sie war allerdings im Lauf der Textüberlieferung in ihr Gegenteil gewandt worden. Das Decretum Gratiani (IV, 130)[2][4] und Thomas von Aquin (STh 3.73.3)[5] zitieren die genannte Passage des Augustinus bereits als Beleg gegen die Heilsnotwendigkeit der Säuglingskommunion. Somit war im Hochmittelalter die Erstkommunion im Säuglingsalter kirchenrechtlich und in der liturgischen Praxis obsolet. Für das Spätmittelalter und die Neuzeit stellte sich daher die Frage des Erstkommunionalters mit neuer Dringlichkeit.

Das Laterankonzil von 1215 formulierte kein Recht, sondern die Verpflichtung zur jährlichen Beichte und Teilnahme an der Kommunion für jeden Gläubigen ab dem kanonischen Unterscheidungsalter (siebtes Lebensjahr). In der Neuzeit fand sich dennoch oft ein Erstkommunionalter von zwölf bis vierzehn Jahren, gelegentlich mit der Schulentlassung oder dem Abschluss eines Katechismusunterrichts verbunden.

Im späteren 19. Jahrhundert wurde vermehrt eine frühere Zulassung der Kinder zur Erstkommunion gewünscht. Mit dem Dekret Quam singulari von Pius X. stand wieder das siebte Lebensjahr als Ideal genauso wie die Verknüpfung von erster Beichte und Erstkommunion fest. Trotz der offenen Formulierung der Canones 913 und 914 des Codex Iuris Canonici (1983) bleibt durch diese Verknüpfung eine Feier der Erstkommunion in einem niedrigeren Alter unwahrscheinlich. Es ist ja die Fähigkeit des Gebrauchs der Vernunft erforderlich, um überhaupt eine Sünde begehen und eigene Fehler erkennen zu können, Voraussetzung für die Beichte und damit indirekte Voraussetzung der Erstkommunion. Sie bestimmt damit auch das Erstkommunionalter. Heute ist ein Alter von sechs bis zwölf Jahren üblich. Die Kommunionkinder in Deutschland sind in der Regel im dritten, in Österreich im zweiten Schuljahr.

Die Konzentration der Kriterien der Zulassung zur Erstkommunion auf Vernunftgebrauch und Unterscheidungsalter in der katholischen Kirche schließt im Grunde geistig behinderte Menschen vom Kommunionempfang aus.[6]

Die vollständige Abschaffung der Säuglingskommunion ist auf die lateinische Kirche beschränkt. Die Ostkirchen haben den aus der Initiation Erwachsener übernommenen Brauch beibehalten, auch kleinen Kindern nach der Taufe die Kommunion zu reichen.

Römisch-katholische Kirche

Der Erstkommunion geht der Kommunionunterricht und der Empfang des Bußsakraments voraus. Die Erstkommunion wird meistens besonders feierlich und kindgemäß gestaltet; kirchenrechtlich ist allerdings keine besondere Form vorgeschrieben. Es ist auch möglich, dass die Vorbereitung durch die Eltern erfolgt und die Erstkommunion zu einer anderen Zeit und in einer anderen Heiligen Messe stattfindet.

Im Kirchenrecht heißt es dazu:

„Pflicht vor allem der Eltern und derer, die an Stelle der Eltern stehen, sowie des Pfarrers ist es, dafür zu sorgen, daß die Kinder, die zum Vernunftgebrauch gelangt sind, gehörig vorbereitet werden und möglichst bald, nach vorheriger sakramentaler Beichte, mit dieser göttlichen Speise gestärkt werden. Der Pfarrer hat auch darüber zu wachen, daß nicht Kinder zur heiligen Kommunion hinzutreten, die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben oder die nach seinem Urteil nicht ausreichend darauf vorbereitet sind.[7]

Vorbereitung

Mancherorts übernehmen das Pastoralteam der Gemeinde (Priester, Diakon, Gemeindereferent) die Vorbereitung der Kinder auf die Erstkommunion. Die Vorbereitung findet jedoch in der Regel nach dem Modell der Gemeindekatechese in kleinen Gruppen statt, die häufig von ehrenamtlichen Katecheten, Müttern oder Vätern (den sogenannten „Tischmüttern“ bzw. „Tischvätern“) in Zusammenarbeit mit einem Mitglied des Pastoralteams geleitet werden. Elemente der Vorbereitung sind wöchentliche Treffen der Kleingruppen mit den Katecheten, dazu kommen mancherorts gemeinsame Wochenendfreizeiten mit allen Gruppen. Manche Vorbereitungskurse dauern mehr als ein Jahr, andere sehen nur einige Tage oder mehrere Wochenenden vor, wiederum andere legen die Vorbereitung in besondere Gottesdienste für die Kinder. Der Religionsunterricht in der Schule kann die Vorbereitung ergänzen.

Vor der Erstkommunion erfolgt auch erstmals die Beichte. Die Vorbereitung auf die Erstbeichte ist in der Regel in die Kommunionvorbereitung integriert. Ohne Beichte ist die Erstkommunion nicht möglich.

Termin

Der traditionelle, in vielen Gegenden übliche Tag der Erstkommunionfeier ist der Sonntag nach Ostern (Weißer Sonntag). In den letzten Jahren gingen manche Gemeinden dazu über, die Erstkommunionfeier auf einen anderen Termin zu legen. So finden Erstkommunionen auch am Ostermontag, Christi Himmelfahrt oder an anderen Sonntagen der Osterzeit im April oder Mai statt.

Sonstiges

In den deutschsprachigen Ländern wird zuweilen auch die Taufe im Rahmen der Vorbereitungszeit auf die Erstkommunion gefeiert. Beispielzahlen über Taufen im Kinder- und Jugendalter in Deutschland (können aber nicht zur Darstellung von Zahlen über Täuflinge während der Erstkommunionvorbereitung herangezogen werden): 2005 waren von 196.371 katholische Taufen 7.854 (3,9 %) bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren. 1993 waren von 281.612 Taufen noch 6.959 (2,4 %) bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren.

Viele Gemeinden integrieren in die Vorbereitungszeit eine Familienmesse mit Taufgedächtnis, zu der auch die Taufpaten des Kindes eingeladen werden. Die Taufe der bisher nicht getauften Kinder kann hierbei gefeiert werden.

Bei der Erstkommunion werden wegen des engen Zusammenhangs der Sakramente der Taufe und der Eucharistie oft die Taufkerzen der Kinder nochmals entzündet. In manchen Gemeinden tragen die Kinder zur Erstkommunion eine Albe.[8] In vielen Gemeinden werden die Kommunionkinder eingeladen, nach der Erstkommunion Ministrant zu werden.

Andere Konfessionen

Anglikanische Kirchen

In den Kirchen der Anglican Communion geht traditionell die Firmung, die in der Regel um das 13. Lebensjahr empfangen wird, der Erstkommunion voraus.[9]

Orthodoxe Kirchen

Die orthodoxen Kirchen und auch die unierten katholischen Ostkirchen kennen keine besondere Erstkommunionfeier. Die Kinder empfangen in der Regel die drei Initiationssakramente Taufe, Firmung und Eucharistie in einer Feier. Dazu wird zur Kommunion (bei einer Säuglingstaufe) die Hostie oder das Brot mit einem Tropfen Messwein befeuchtet und dann mit einem kleinen Löffel gereicht.

Evangelisch-lutherische Kirchen

In der evangelisch-lutherischen Landeskirchen dürfen Jugendliche in der Regel bei ihrer Konfirmation das erste Mal am Abendmahl teilnehmen. Einzelne Landeskirchen lassen auch Kinder zum Abendmahl zu, wenn sie entsprechend von ihren Eltern bzw. der Gemeinde vorbereitet wurden. Die Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche empfiehlt die Frühkommunion. Sie ist in einigen Kirchengemeinden umgesetzt.

Evangelisch-reformierte Kirchen

Insbesondere in den Schweizerischen reformierten Kirchen kann das Abendmahl schon im Kindesalter empfangen werden, in der Regel steht dafür alkoholfreier Traubensaft zur Verfügung.

Literatur

  • Peter McGrail: First Communion. Ritual, Church and Popular Religious Identity. Ashgate, Abingdon 2007, ISBN 978-0-7546-5741-5.
  • Frank Reintgen/Christine Willers-Vellguth/Klaus Vellguth: Gott lädt uns alle ein. Der Erstkommunionkurs. Begleitbuch für die Katecheten. Verlag Herder, Freiburg 2007.
  • Elmar Gruber: Erstkommunion und Erstbeichte. ISBN 3-451-28785-4.
  • Christian Hennecke: Einfach Erstkommunion feiern. Don Bosco Verlag, ISBN 978-3-7698-1800-0.

Weblinks

 Commons: Erstkommunion – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Erstkommunion – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Katechismus der Katholischen Kirche, 1212, Die Sakramente der christlichen Initiation, aufgerufen am 29. Juni 2011.
  2. 2,0 2,1 Pierre-Marie Gy: Die Taufkommunion der kleinen Kinder in der Lateinischen Kirche In: Hansjörg Auf der Maur, Bruno Kleinheyer (Hrsg.), Zeichen des Glaubens. Studien zu Taufe und Firmung. Balthasar Fischer zum 60. Geburtstag. Zürich u.a., Benziger Verlag – Freiburg u.a., Herder, 1972, ISBN 3-545-21016-2, ISBN 3-451-16593-7, S. 485–491 bes. S. 488. Augustinus: Chapter 40 [XXII.—The Sixth Objection, Concerning the Necessity of Grace for All, and Concerning the Baptism of Infants.].
  3. Dazu ausführlich: Peter Browe: Die Kinderkommunion im Mittelalter In: Scholastik Nr. 5, 1930, S. 1–45.
  4. Decretum Gratiani (Kirchenrechtssammlung): C. CXXX. Aliorum fides in baptismo paruulos saluat.
  5. SUMMA THEOLOGIAE III LXXIII-LXXIX: Question 73.3 und Thomas von Aquin: Das Geheimnis der Eucharistie. III 73–83. Leipzig – Salzburg, Pustet, [1938] (Die Deutsche Thomas-Ausgabe. Vollständige, ungekürzte deutsch-lateinische Ausgabe der Summa Theologica 30).
  6. Vgl. aber den wissenschaftlich verantworteten, nicht aber durch kirchliche Autorität gestützten Lösungsvorschlag im Beitrag zu Canon 914/5f in Münsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Rüdiger Althaus, 38. Lfg. vom Juli 2004; Abschnitt 6 c.
  7. CIC, Can. 914.
  8. rp-online.de (Rheinische Post) 30. April 2011: Ganz schlicht zur Kommunion.
  9. www.catholicireland.net: First Communion or Confirmation first?
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