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Alfred Jodl

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Alfred Jodl (1940)

Alfred Josef Ferdinand Jodl (ursprünglich geb. Alfred Baumgärtler; geb. 10. Mai 1890 in Würzburg; gest. 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Heeresoffizier (ab 1944 Generaloberst) und während des Zweiten Weltkrieges als Chef des Wehrmachtführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht (OKW) an führender Stelle an der Planung der deutschen Militäroperationen beteiligt.

Jodl gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen. Er wurde am 1. Oktober 1946 in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen, zum Tod durch den Strang verurteilt und mit neun weiteren Verurteilten am 16. Oktober 1946 in Nürnberg hingerichtet.

Leben

Familie

Alfred Baumgärtler war der Sohn des bayerischen Artilleriehauptmanns (später Obersten) Johannes Jodl und der Therese Baumgärtler. Sein Vater stammte aus einer bayerischen, ursprünglich Tiroler Militärfamilie. Die Eltern waren nicht verheiratet, weil Therese als Bauerntochter für einen bayerischen Offizier nicht standesgemäß war. Sie heirateten erst 1899, nachdem der Vater seinen Abschied vom Militärdienst genommen hatte, und erst von da an trug Alfred dessen Namen. Jodl wuchs mit seinem jüngeren Bruder Ferdinand Jodl auf; drei Schwestern starben im Kindesalter.

Im September 1913 heiratete Jodl Irma Gräfin von Bullion, mit der er bis zu ihrem Tod am 18. April 1944 verheiratet war. Die Ehe blieb kinderlos.

Königreich Bayern und Erster Weltkrieg

Alfred Jodl besuchte ab 1895 Volksschulen in Landau und ab 1899 in München. Nachdem er bis zu seinem 13. Lebensjahr das Theresien-Gymnasium München besucht hatte, trat Jodl im Jahr 1903 in das Kadettenkorps in München ein. Das Abitur bestand er aufgrund schwankender Leistungen erst im Jahr 1910 im Alter von 20 Jahren, dann aber als einer der Besten seines Jahrgangs.

Im Juli desselben Jahres trat Jodl als Fähnrich in das 4. Feldartillerie-Regiment „König“ der Bayerischen Armee in Augsburg ein. Von 1911 bis 1912 wurde er auf die Kriegsschule München kommandiert und nach seiner Rückkehr am 28. Oktober 1912 zum Leutnant ernannt.

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges nahm Jodl mit seiner Einheit an der Schlacht bei Saarburg teil (20. August 1914) und wurde am 24. August 1914 am Oberschenkel verwundet. Jodl bekam daraufhin das Eiserne Kreuz II. Klasse verliehen. Erst im März 1915 konnte Jodl zur Truppe zurückkehren. Im Jahr 1916 wurde Jodl zum Oberleutnant befördert und gegen Jahresende an die Ostfront versetzt. Dort wurde er im Jahr 1917 Batteriekommandant im 72. k. ungarischen Feldkanonen-Regiment. Zu Jahresanfang 1918 wurde er als Generalstabsoffizier wieder an die Westfront versetzt. Dort bekam Jodl am 3. Mai das Eiserne Kreuz I. Klasse verliehen.

Weimarer Republik

Nach dem Waffenstillstand von Compiègne blieb Jodl in der Armee. Im Juni 1919 wurde er Batterieführer im leichten Artillerie-Regiment 22 der Vorläufigen Reichswehr und am 1. Oktober 1919 zum Reichswehr-Artillerie-Regiment 21 nach Landsberg am Lech versetzt. 1921 wurde Jodl zum Hauptmann befördert; anschließend nahm er am Führergehilfenlehrgang I in München teil. Er war einer der zehn Jahrgangsbesten und anschließend Chef der 4. Gebirgs-Batterie im 7. (Bayerisches) Artillerie-Regiment.

Jodl (Zweiter von rechts) bei einem Manöver der 7. Division (1926)

Am 1. Oktober 1923 erfolgte eine weitere Kommandierung zum Führergehilfenlehrgang II nach Berlin. Im Mai 1924 wurde Jodl ins Reichswehrministerium nach Berlin versetzt und im Oktober als Stabsoffizier zur 7. (Bayerische) Division nach München abkommandiert, wo er bis zum Oktober 1927 tätig war.

Mit dem 1. Oktober 1927 wurde er Chef der 5. Batterie des 7. (Bayerisches) Artillerie-Regiments. Von 1928 bis 1932 war er Lehrer für Taktik und Kriegsgeschichte. Am 1. Februar 1932 wurde er zum Major befördert und am 1. Juni 1932 zum Gruppenleiter in der Operationsabteilung im Truppenamt des Reichswehrministeriums ernannt.

Zeit des Nationalsozialismus

Vorkriegszeit

Am 20. Juni 1935 wurde Jodl Chef der Abteilung Landesverteidigung im Wehrmachtführungsamt (WFA); am 1. August 1935 erfolgte die Beförderung zum Oberst. In Bischofswiesen-Stanggaß, dem Ort, in dem die Kleine Reichskanzlei erbaut wurde, hielt sich Jodl gelegentlich auf, wenn Hitler auf dem Berghof weilte.

Im Februar/März 1938 wurde in der Folge der Blomberg-Fritsch-Krise die Wehrmachtspitze neu gegliedert und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) gegründet, das mit zuverlässigen Nationalsozialisten besetzt wurde. Das Wehrmachtführungsamt (WFA) mit Jodl als neuem Chef war nun Teil des OKW und unterstand Keitel direkt. Turnusgemäß wurde Jodl am 1. Oktober 1938 von seiner bisherigen Stabsstelle auf ein Truppenkommando als Artilleriekommandeur der 44. Infanterie-Division versetzt. Jodls bisheriger Stellvertreter als Chef des WFA, Walter Warlimont, übernahm Jodls Aufgaben.

Nach einem halben Jahr im Truppendienst wurde Jodl am 1. April 1939 zum Generalmajor ernannt. Es war vorgesehen, dass er im Oktober 1939 als Kommandeur die 4. Gebirgsdivision übernehmen sollte. Aufgrund der für ihn bis zum 30. September 1939 geltenden Mobilmachungsorder wurde er aber noch vor der Ernennung zum Divisionskommandeur am 23. August 1939 auf seine alte Stellung als Chef des Wehrmachtführungsamtes (ab 1940 Wehrmachtführungsstab) zurückberufen.

Zweiter Weltkrieg

Hitlers Stab 1940 mit Jodl (rechts neben Hitler)

Erst nach dem Beginn des Krieges gegen Polen traf Jodl während einer Frontfahrt in einem Sonderzug am 3. September 1939 zum ersten Mal persönlich mit Adolf Hitler zusammen.

Während der Krieg gegen Polen allein vom Oberkommando des Heeres (OKH) geplant worden war, wurde der Angriff auf Dänemark und Norwegen (Tarnname: Unternehmen Weserübung) wegen der eher skeptischen Haltung im OKH im Zusammenhang mit dem Westfeldzug auf Hitlers Anordnung hin vom OKW unter Jodl geplant[1]. Auch später waren alle Operationen im Westen und in Nordafrika so genannte OKW-Kriegsschauplätze, lediglich die Ostfront blieb operativ unter der Kontrolle des OKH.

Bei der großen Beförderungswelle nach dem Sieg über Frankreich wurde Jodl am 19. Juli 1940 zum General der Artillerie befördert, wobei er den Rang des Generalleutnants übersprang.

In der Folgezeit war Jodl bald mit der Ausarbeitung von Plänen für einen Feldzug gegen die Sowjetunion beschäftigt. Die Weisung Nr. 21 vom 18. Dezember 1940, die unter dem Tarnnamen Fall Barbarossa den Angriff auf die UdSSR skizzierte, stammte maßgeblich von Jodl und seinen Mitarbeitern im Wehrmachtführungsstab. Jodl war auch an der Abfassung des völkerrechtswidrigen Kommissarbefehls beteiligt[2], der insbesondere anordnet: „Diese Kommissare [i. e. „politische Kommissare als Organe der feindlichen Truppe“] werden nicht als Soldaten anerkannt; der für Kriegsgefangene völkerrechtlich geltende Schutz findet auf sie keine Anwendung. Sie sind nach durchgeführter Absonderung zu erledigen.“[3] Im März 1941 sprach sich Jodl dafür aus, dass bei dem geplanten Feldzug die der SS unterstehenden Einsatzgruppen sowjetische Kommissare und „Bolschewistenhäuptlinge“ im Operationsgebiet ohne Verzögerung „unschädlich“ zu machen hätten (s. Kommissarbefehl).[4] Tatsächlich verübten die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD nach dem Überfall auf die Sowjetunion Verbrechen unvorstellbaren Ausmaßes.

1942 plante Hitler, Jodl durch General Friedrich Paulus zu ersetzen[5], da Jodl nach dem Debakel von Stalingrad die Befehlshaber der Kaukasus-Armee gegen Hitler in Schutz genommen und nachgewiesen hatte, dass diese nur Hitlers Befehle befolgt hatten. Die geplante Ablösung unterblieb.

Generaloberst Jodl unterzeichnet in Reims die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht (7. Mai 1945)

Jodl war auch an den Deportationen der europäischen Juden in die Vernichtungslager beteiligt. So vermerkte Jodl im Herbst 1943 auf einem Schreiben des deutschen Militärbefehlshabers in Dänemark Hermann von Hanneken, der den militärischen Ausnahmezustand nicht als Vorwand für Judendeportationen missbraucht sehen wollte: „Geschwätz. Es geht um staatliche Notwendigkeiten.“[6]

Am 30. Januar 1944, dem Jahrestag von Hitlers Machtergreifung, wurde Jodl zum Generaloberst befördert. Kurz darauf starb am 18. April 1944 in Königsberg seine Ehefrau Irma. Bei dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde Jodl leicht verletzt. Am 7. März 1945 heiratete Jodl Luise Katharina von Benda (* 1905; † 1998), eine Freundin seiner ersten Frau und ehemalige Sekretärin im OKH. Auch diese Ehe blieb kinderlos.

Am 7. Mai 1945 unterzeichnete Jodl als Beauftragter des neuen Staatsoberhauptes Großadmiral Dönitz im französischen Reims die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht.

Kriegsende und Nürnberger Prozess

Der 56-jährige Jodl als Angeklagter bei den Nürnberger Prozessen (1946)

Kurz vor der Kapitulation bekam Jodl von Großadmiral Karl Dönitz am 6. Mai 1945[7] das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen, und nachdem Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel am 13. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet worden war, wurde Jodl mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs OKW beauftragt. Am 15. Mai 1945 benutzte Alfred Jodl die Präventivkriegsthese zur Rechtfertigung gegenüber erwarteten Anklagen der Siegermächte:

„Wir haben […] den Angriff gegen Rußland nicht geführt, weil wir den Raum haben wollten, sondern weil Tag für Tag der Aufmarsch der Russen gewaltig weiterging und zum Schluß zu ultimativen Forderungen geführt hätte.“[8]

Am 23. Mai 1945 wurde Jodl in Flensburg zusammen mit den Mitgliedern der geschäftsführenden Reichsregierung von britischen Truppen verhaftet und im Kriegsgefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) im luxemburgischen Bad Mondorf zusammen mit anderen Wehrmachtangehörigen und NSDAP-Angehörigen interniert, bevor er nach Nürnberg überstellt wurde.

Im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess wurde Jodl in allen vier Punkten angeklagt und schließlich – nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer – auch in allen vier Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Dieses Urteil war auch unter den Alliierten umstritten und wurde vom französischen Richter Henri Donnedieu de Vabres als Fehlurteil bezeichnet. Die Verteidigung übernahmen die Professoren Franz Exner und Hermann Jahrreiß. Jodls Antrag, nicht durch den Strang, sondern durch ein Erschießungskommando hingerichtet zu werden, wurde – ebenso wie ein entsprechender Antrag Keitels und Görings – abgelehnt.

Am 16. Oktober 1946 wurde Alfred Jodl in Nürnberg zusammen mit neun weiteren Verurteilten in Nürnberg durch Erhängen hingerichtet. Sein Leichnam wurde einen Tag später im Krematorium des Münchener Ostfriedhofs eingeäschert; die Asche wurde in einen Seitenarm der Isar gestreut.[9]

Nachspiel

Jodls zweite Ehefrau Luise von Benda bemühte sich um eine Rehabilitation und erreichte schließlich, dass in München ein Spruchkammerverfahren angesetzt wurde. Jodl wurde in diesem Verfahren freigesprochen, und die Hauptspruchkammer entschied, dass – wenn Jodl noch lebte – er weder in die Gruppe 1 („Hauptschuldiger“) noch in die Gruppe 2 („Belasteter“) einzustufen sei. Ferner sei von einer ganzen oder teilweisen Einziehung des Nachlasses abzusehen. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel, woraufhin das Urteil am 2. März 1953 rechtskräftig wurde.

Die Entscheidung der Hauptspruchkammer und die damit verbundene weitgehende Rehabilitierung Jodls wurden jedoch von den US-amerikanischen Besatzungsbehörden nicht hingenommen. Der Hohe Kommissar der Vereinigten Staaten erreichte schließlich die Aufhebung des Urteils. Mit der Begründung, das Urteil der Spruchkammer verstoße gegen das Nürnberger Urteil, hob der für die Spruchkammer zuständige Amtsgerichtspräsident das Urteil auf.

Nachdem klar geworden war, dass Jodls Witwe die Angelegenheit auch weiterhin nicht auf sich beruhen lassen wollte, wurde von der US-amerikanischen Seite angedeutet, sich auf das Gesetz der Alliierten Hohen Kommission Nr. 13 zu berufen. Dieses erlaubte, in derartigen Fällen die Entscheidung an sich zu ziehen, um sie entweder selbst zu treffen oder durch ein Besatzungsgericht treffen zu lassen. Gleichzeitig wurde kein Zweifel daran gelassen, dass die Entscheidung dann ganz sicher nicht zugunsten Jodls bzw. seiner Witwe ausfallen würde.

Schließlich einigten sich Luise Jodls Anwalt und ein Vertreter der US-Amerikaner dahingehend, den 1946 eingezogenen Nachlass freizugeben und der Witwe Anspruch auf Versorgungsbezüge zu gewähren, ohne dass die US-Seite das Urteil von Nürnberg dadurch beeinträchtigt sah. Aufgrund dieser Einigung hinter den Kulissen widerrief der bayerische Minister für Politische Befreiung am 3. September 1953 den Widerruf des Urteils vom 2. März 1953. Noch heute erinnert am Grab der Familie Jodl auf der Fraueninsel (Chiemsee) eine Inschrift an Alfred Jodl.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Benz u. a.: Enzyklopädie des Nationalsozialismus. 3. Aufl., S. 250 (vgl. digitale Ausgabe: EdNS, S. 103).
  2. Siehe etwa Helmut Krausnick: Kommissarbefehl und „Gerichtserlaß Barbarossa“ in neuer Sicht. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Jahrgang 25, Heft 4, 1977, S. 682–738.
  3.  Wikisource: Kommissarbefehl – Quellen und Volltexte
    .
  4. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Fischer, Frankfurt am Main 1982, S. 296 f.
  5. Manfred Overesch, Friedrich Wilhelm Saal (Hrsg.): Deutsche Geschichte von Tag zu Tag. Digitale Bibliothek, Bd. 39 (Directmedia), Berlin 2000, S. 11178.
  6. Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Fischer, Frankfurt am Main 1982, S. 590 f.
  7. Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger 1939–1945. Scherzers Militaer-Verlag, Ranis/Jena 2007, ISBN 978-3-938845-17-2, S. 421.
  8. Percy Ernst Schramm (Hrsg.): Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht 1940–1945 – Eine Dokumentation. Sonderausgabe in 8 Bänden. Band 4, Weltbild, Augsburg 1996, ISBN 3-7637-5933-6, S. 1503. Hier zitiert nach: Bernd Wegner: Präventivkrieg 1941? Zur Kontroverse um ein militärhistorisches Scheinproblem. In: Jürgen Elvert, Susanne Krauß: Historische Debatten und Kontroversen im 19. und 20. Jahrhundert. 2002, S. 214.
  9. Thomas Darnstädt: Ein Glücksfall der Geschichte. In: Der Spiegel. 4. April 2005, S. 128, abgerufen am 3. Dezember 2011.
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