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Hans Frank

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Politiker Hans Frank. Zu anderen Personen siehe Hans Frank (Begriffsklärung) und Hans Franck.
Hans Frank, 1939

Hans Michael Frank (geb. 23. Mai 1900 in Karlsruhe; gest. 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein nationalsozialistischer deutscher Politiker. Er schloss sich der DAP, Vorläuferin der NSDAP, bereits 1919 an, fungierte als Adolf Hitlers Rechtsanwalt und war höchster Jurist im „Dritten Reich“. Nach 1933 organisierte er die Gleichschaltung der Justiz in Bayern und später in ganz Deutschland. Er war Mitglied des Reichstags und Reichsminister ohne Geschäftsbereich. Während des Zweiten Weltkrieges war er Generalgouverneur des besetzten Polen und wurde von Zeitgenossen der „Schlächter von Polen“ oder der „Judenschlächter von Krakau“[1] genannt. Sein Staatssekretär Josef Bühler bezeichnete ihn in Nürnberg als „König von Polen“.[2]

Frank gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof Angeklagten. Er wurde am 1. Oktober 1946 in zwei von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen, zum Tode verurteilt und in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober 1946 durch den Strang hingerichtet.

Leben

Jugend und Studium

Hans Michael Frank wurde in Karlsruhe als Sohn des Anwalts Karl Frank (1869–1945) und dessen Frau Magdalena (geb. Buchmaier) geboren. Er hatte zwei Geschwister, Karl junior (1891–1916) und Elisabeth. Nach dem Abitur 1918 am Maximiliansgymnasium München wurde er zur Infanterie eingezogen, kam jedoch nicht mehr an die Front.

Nach Ende des Ersten Weltkrieges schloss er sich dem von Franz Ritter von Epp geführten „Freikorps Epp“ an, das maßgeblich an der Niederschlagung der Münchner Räterepublik beteiligt war. Frank trat in München der völkisch-nationalistischen Thulegesellschaft bei, wo er Anton Drexler, den Vorsitzenden der Deutschen Arbeiterpartei (DAP) kennen lernte. 1919 wurde er Mitglied der DAP. 1919 bis 1923 studierte Frank Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in München, Kiel und Wien.

Im September 1923 erfolgte seine Aufnahme in die SA, einen Monat später trat Frank in die NSDAP ein. Zusammen mit Hitler und seinen Anhängern nahm Frank am 9. November 1923 in München am Marsch zur Feldherrnhalle (Hitlerputsch) teil. Nach dem Scheitern des Putsches flüchtete Frank nach Italien, konnte jedoch 1924 nach Einstellung des wegen der November-Ereignisse gegen ihn anhängigen Verfahrens nach München zurückkehren. 1924 wurde er an der Universität Kiel in Rechtswissenschaften und Nationalökonomie mit dem Thema Die öffentliche Juristische Person – Ein Beitrag zur Lehre des Merkmals der öffentlichen Rechtsperson promoviert, sein Doktorvater war Walter Jellinek.

Am 2. April 1925 heiratete Frank in München die aus Forst (Lausitz) stammende Stenotypistin und Sekretärin im bayerischen Landtag Maria Brigitte Herbst (* 29. Dezember 1895, † 9. März 1959). Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor: Sigrid (* 17. März 1927,†), Norman (* 3. Juni 1928,†), Brigitte (* 13. Januar 1935, † 1981), Michael (* 15. Februar 1937, † 1990) und Niklas Frank (* 9. März 1939). Die Familie lebte auf einem Bauernhof im bayerischen Neuhaus am Schliersee, dem „Schoberhof“, den Frank 1936 erworben hatte.

Juristische Karriere

1926 machte Frank das Staatsexamen, erhielt eine Assistentenstelle am juristischen Seminar der Technischen Hochschule München und wurde zweiter Beisitzer des Untersuchungs- und Schlichtungsausschusses der NSDAP-Reichsleitung. Frank trat in die Münchner Anwaltskanzlei seines Vaters ein, die er später übernahm, und verteidigte in der Weimarer Republik NS-Schläger und Funktionäre der NSDAP.

1926 trat Frank vorübergehend aus der NSDAP aus. Er begründete diesen Schritt mit Differenzen mit der Parteileitung hinsichtlich deren Südtirol-Politik, kehrte aber ein Jahr später in die Partei zurück. 1928 gründete er den Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbund (ab 1936 NS-Rechtswahrerbund), die erste Fachorganisation der NSDAP, der er auch selbst vorstand. Bis 1933 trat er in über 2.400 Verfahren als Rechtsvertreter in NS-Angelegenheiten vor Gericht auf. 1929 ernannte Hitler ihn zum Leiter der Rechtsabteilung der NSDAP (ab 1935 Reichsrechtsamt der NSDAP).

Als Rechtsbeistand Hitlers verteidigte Frank diesen beim Ulmer Reichswehrprozess in Leipzig, wo Hitler am 25. September 1930 den Legalitätseid ablegte, wonach er nur mehr auf legalem Wege die Macht in Deutschland erringen wollte. Frank verteidigte Hitler in 40 weiteren Prozessen. 1931 erhielt er den Auftrag, Behauptungen über Hitlers jüdische Abstammung zu widerlegen. Er wurde dadurch zum intimen Kenner von Hitlers Abstammung und sah möglicherweise als einziger alle diesbezüglichen Dokumente, von denen später ein Teil verschwand. In den Memoiren, die Frank kurz vor seiner Hinrichtung niederschrieb, behauptete Frank, Maria Schicklgruber, die Mutter von Hitlers unehelich geborenem Vater Alois Hitler, sei als Köchin im Haushalt einer jüdischen Familie namens Frankenberger angestellt gewesen. Zwar wollte Frank nicht ganz ausschließen, dass Hitlers Großvater demnach Jude gewesen sein könnte, er schrieb aber auch: „Daß Adolf Hitler bestimmt kein Judenblut in den Adern hatte, scheint mir aus seiner ganzen Art dermaßen eklatant erwiesen, daß es keines weiteren Wortes bedarf.“[3] Die Frankenberger-These, nach der Hitler möglicherweise „Vierteljude“ gewesen sei, sorgte für Furore, gilt jedoch mittlerweile als widerlegt.[4]

1930 wurde Frank zum Abgeordneten des Reichstages gewählt. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde er im März 1933 Justizminister von Bayern und hatte dieses Amt bis Dezember 1934 inne. In seiner Amtszeit gelang im Juni 1934 die Entmachtung der SA, durch die Ermordung Ernst Röhms und zahlreicher SA-Führer. Zuvor war das Gerücht verbreitet worden, Röhm hätte Putschpläne und ein „Röhm-Putsch“ stünde bevor. Frank behauptete später, er habe gegen die Hinrichtung Röhms und der SA-Führung, die ohne Gerichtsverfahren stattfand, protestiert, doch stellte sich dies als Lüge heraus. Frank sprach sich dennoch wiederholt gegen Tötungen ohne formale Rechtsgrundlage aus.

Am 8. März 1933 sandte Frank in einer Rede im bayerischen Rundfunk „einen Gruß an seine unterdrückten Volksgenossen in Österreich“ und drohte, die NSDAP werde notfalls „die Sicherung der Freiheit der deutschen Volksgenossen in Österreich übernehmen“. Die österreichische Regierung protestierte offiziell in Berlin, Hitler lehnte jedoch die Verantwortung für Franks Worte ab. Im Mai 1933 begab sich Frank in Begleitung des preußischen Justizministers Hanns Kerrl und des stellvertretenden Ministers Roland Freisler nach Wien, um nationalsozialistische Propaganda zu betreiben. Der österreichische Bundeskanzler Engelbert Dollfuß erklärte die Anwesenheit nationalsozialistischer Minister in Österreich für unerwünscht und wies Frank aus. Als Reaktion darauf verhängte Hitler die Tausendmarksperre um die sehr stark vom Tourismus abhängige österreichische Wirtschaft zu schwächen, und die österreichischen Nationalsozialisten starteten eine Welle von Terroranschlägen - dies führte schließlich am 19. Juni 1933 zum Verbot der NSDAP in Österreich.

Frank wurde am 25. April 1933 im Zuge der Gleichschaltung der Juristen von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum „Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz und für die Erneuerung der Rechtsordnung“ ernannt, mit dem Ziel, neben den Justizbehörden auch die berufsständischen Organisationen gleichzuschalten. Franks Ziel war es, sämtliche Mitglieder des Rechtsstandes in einer großen Zwangsorganisation zusammenzufassen, nationalsozialistisch zu schulen und den Totalitätsanspruch der NSDAP in der Rechtspolitik durchzusetzen.

Im Juni 1933 gründete Frank daher die „Akademie für Deutsches Recht“, deren alleinverantwortlicher Präsident er war und die ihm eine wichtige Bühne für seine Selbstbestätigung bot. Politprominenz wie Göring, Goebbels und Innenminister Wilhelm Frick sowie Rudolf Heß und Alfred Rosenberg wurden zu Mitgliedern ernannt; fördernd standen ihr Großindustrielle wie Carl Bosch, Wilhelm von Opel und Fritz Thyssen zur Seite. Sitz wurde ein Patrizierhaus am Leipziger Platz in Berlin, das Frank nicht nur luxuriös ausstatten ließ, sondern in dem in jedem Arbeitszimmer neben Hitlers Bild auch sein eigenes zu hängen hatte. In München baute Frank überdies 1936 bis 1939 ein „Haus des deutschen Rechts“ in der Ludwigstraße, das später Sitz der Akademie war und das Hitler angeblich als „Oppositionsbude“ bezeichnete. Franks Ambition, der Akademie „Anregung, Begutachtung, Vorbereitung und Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen“ zu übertragen, rief allerdings den Reichsjustizminister auf den Plan, der dies per Erlass unterband.

Frank kumulierte weitere Ämter als Reichsrechtsführer, Reichsleiter des Rechtsamtes der NSDAP sowie weitere Amtswürden in diversen Parteigliederungen und profilierte sich als Herausgeber zahlreicher juristischer Schriften und Periodika (siehe Abschnitt Literatur). Im Dezember 1934 trat er als Reichsminister ohne Geschäftsbereich in die Reichsregierung ein und pendelte zwischen seinen Dienstvillen in Berlin und München und dem Sitz der Familie in Bayern.

1936 wurden die „Leitsätze über Stellung und Aufgaben des Richters“ veröffentlicht, in denen Frank die Bindung des Richters an den Führerwillen zur Forderung erhob:

Es ist nicht seine Aufgabe, eine über der Volksgemeinschaft stehende Rechtsordnung zur Anwendung zu verhelfen oder allgemeine Wertvorstellungen durchzusetzen, vielmehr hat er die konkrete völkische Gemeinschaftsordnung zu wahren, Schädlinge auszumerzen, gemeinschaftswidriges Verhalten zu ahnden und Streit unter Gemeinschaftsmitgliedern zu schlichten“.

Bei einem Vortrag über die nationalsozialistische Rechtspolitik im April 1936 in Rom lernte Frank Benito Mussolini kennen, mit dem ihn bald ein herzliches Verhältnis verband, nicht zuletzt, da er sich ohne Dolmetscher mit ihm unterhalten konnte. Ende September 1936 reiste Frank erneut nach Rom, um Mussolini die Einladung Hitlers zu einem Besuch in Deutschland zu überbringen. Bei diesem Besuch war Frank Mussolinis persönlicher Betreuer und begleitete Hitler beim Gegenbesuch in Rom im Mai 1938. Die geplante Entsendung Franks als deutscher Botschafter in Rom kam nicht zustande.

Am 16. Mai 1936 erklärte Frank, dass in Deutschland die Gewaltenteilung aufgehoben sei und die einzige Macht im Staat bei Hitler liege. Nach dem Anschluss Österreichs im März 1938 wurde die Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften durch den Präsidenten Frank am 1. Juni in die Akademie für Deutsches Recht eingegliedert und damit deren Arbeit auf die „Ostmark“ ausgedehnt.

Am 24. September 1939 notierte der nationalsozialistische Chefideologe Alfred Rosenberg in seinem Tagebuch, dass die zukünftigen Beamten von Hans Frank in der dem Außenpolitischen Amt der NSDAP angegliederten Schule ausgebildet werden sollten. Er schrieb: „Frank, der kommende Zivilkommissar für Polen, hat mich gebeten, im Außenpol.[itischen] Schulungshaus alle seine Beamten in 4-wöchentlichen Kursen vorzubereiten. Habe ihm das zugesagt, vielleicht bringt man hier einigen einen weiteren Blick für die Probleme des Ostens bei.[5]

Generalgouvernement

Grundsteinlegung zu einer Polizeikaserne in Krakau 1939, v.l.n.r. Heinrich Himmler, Hans Frank, Kurt Daluege

1939 wurde Hans Frank zum Generalgouverneur der im Polenfeldzug von der Wehrmacht besetzten Teile Polens bestellt. Das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete (ab Juli 1940 nur noch Generalgouvernement), wurde nach der Gebietsaufteilung im Rahmen des Deutsch-Sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag am 26. Oktober 1939 gebildet und von Frank als „Nebenland des Reiches“ bezeichnet. Es umfasste ursprünglich eine Fläche von 95.000 km² und wurde 1942 mit Galizien auf 142.000 km² erweitert. Das Generalgouvernement wurde der Zuständigkeit des Deutschen Reiches unterstellt, jedoch nicht in das Staatsgebiet eingegliedert.

Der Wawel, Franks Residenz in Krakau

Frank hatte seinen Amtssitz zunächst in Łódź, ab November 1939 residierte er auf der Krakauer Burg Wawel, dem Stammsitz der polnischen Könige. Von den Parteigenossen wurde das Generalgouvernement bald spöttisch „Frank-Reich“ genannt, denn Frank herrschte als „deutscher Herrenmensch“ in Polen, beschäftigte eine Heerschar von Bediensteten, die er „Gefolgschaft“ nannte, und plünderte Kunstschätze aus dem Besitz der katholischen Kirche und des polnischen Adels, um die er mit Reichsmarschall Göring kämpfen musste, der den SS-Obergruppenführer Kajetan Mühlmann als „Sonderbeauftragten für die Erfassung und Sicherung der Kunst- und Kulturschätze“ des Landes einsetzte. Ähnlich prunkvoll war auch Franks Privatresidenz Schloss Kressendorf (Krzeszowice) ausgestattet, die er ebenfalls mit gestohlenen Möbeln aus polnischen Adelspalästen dekorierte. Goebbels notierte: „Frank regiert nicht, er herrscht“ und bezeichnete ihn in seinem Tagebuch als „Halbverrückten“. Franks Frau Brigitte verschob Lebensmittel in die Heimat und nahm den Juden in den Ghettos Pelze und Schmuck ab, indem sie in ihnen falsche Hoffnungen auf ihre Rettung weckte. Frank war kunstsinnig und musisch, er spielte Klavier, war Opernliebhaber, Schachspieler, Nietzsche-Kenner und pflegte Umgang mit Künstlern wie Gerhart Hauptmann, Winifred Wagner, Richard Strauss oder Hans Pfitzner, der ihm das am 2. Dezember 1944 unter Hans Swarowsky in Krakau uraufgeführte Orchesterwerk „Krakauer Begrüßung“ widmete.[6]

Frank forcierte eine „kulturelle Kontrastpolitik“, mit der er die planmäßige Zerstörung des polnischen Kultur- und Geisteslebens im Generalgouvernement betrieb. Bereits in den ersten Tagen der Okkupation wurde die Universität Warschau geschlossen; auch höhere Schulen existierten bald nicht mehr, Polen verlor fast 30 Prozent aller Wissenschaftler und Lehrer an Höheren Schulen. Die Professoren der Universität Krakau wurden geschlossen ins KZ Oranienburg verschleppt. Gleichzeitig übernahmen deutsche Wissenschaftler im Generalgouvernement die „Treuhandschaft“ über den Kultur- und Kunstbesitz des Landes. Hierzu schrieb Frank am 3. Oktober 1939:

Danach kommt nur eine Ausnutzung des Landes durch rücksichtslose Ausschlachtung, Abtransport aller für die deutsche Kriegswirtschaft wichtigen Vorräte, Rohstoffe, Maschinen, Fabrikationseinrichtungen usw., Heranziehung der Arbeitskräfte zum Einsatz im Reich, Drosselung der gesamten Wirtschaft Polens auf das für die notdürftigste Lebenshaltung der Bevölkerung unbedingt notwendige Minimum, Schließung aller Bildungsanstalten, insbesondere der technischen Schulen und Hochschulen, zur Verhütung des Nachwuchses einer polnischen Intelligenzschicht, in Frage.

Als Oberverwaltungschef und Generalgouverneur war Frank verantwortlich für die Ermordung Hunderttausender Polen, für die Beschlagnahmung ihres Eigentums und die Deportation etwa einer Million polnischer Zwangsarbeiter in deutsche Fabriken sowie für die Einweisung der polnischen Juden in Ghettos. In einer Rede vor Mitarbeitern vom 25. November 1939 bezeichnete er es offen als eine „Freude, endlich einmal die jüdische Rasse körperlich angehen zu können. Je mehr sterben, desto besser.“[7] Zur Versorgung der polnischen Bevölkerung im Kriegswinter bemerkte er lakonisch: „Der Winter wird hier ein harter Winter werden. Wenn es kein Brot gibt für Polen, soll man nicht mit Klagen kommen.“[7] Mittels der von Frank erlassenen Durchführungsverordnungen wurde innerhalb von sechs Monaten der gesamte staatliche, private und kirchliche Kunstbesitz in Polen konfisziert. Polnische Juristen, Ärzte, Priester, Lehrer, Künstler und Wissenschaftler wurden als sogenannte „Geiseln“ erschossen, jüdische Schauspieler, Schriftsteller, Journalisten und Maler wurden in Ghettos verschleppt. Im Sommer 1940 wurden im Zuge der „AB-Aktion“ (Außerordentliche Befriedungsaktion) über 7.000 mögliche politische Gegner und Widerstandskämpfer sowie verurteilte Kriminelle und inhaftierte Polen, aber auch Intellektuelle liquidiert. Frank rechtfertigte deren summarische Aburteilung mit den Worten: „Ziel der Arbeit im Generalgouvernement ist nicht der Aufbau eines Rechtsstaats, sondern die Erfüllung der nationalsozialistischen Ostaufgabe.“ (Vergleiche Generalplan Ost) Seit dieser Aktion wurde Frank von den polnischen Bürgern als „Schlächter von Polen“ bezeichnet.

In Franks Machtbereich wurden auf dem Gebiet des Generalgouvernements vier Vernichtungslager für die „Endlösung der Judenfrage“ errichtet: Belzec, Sobibor, Treblinka und Majdanek.

Mit den Juden – das will ich Ihnen auch ganz offen sagen – muss so oder so Schluss gemacht werden (…) Meine Herren, ich muss Sie bitten, sich gegen alle Mitleidserwägungen zu wappnen. Wir müssen die Juden vernichten.“ (Frank 1941 bei einer Sitzung in Krakau)

Mit Hitlers Ermächtigung an die obersten Reichsbehörden, Anordnungen für das Generalgouvernement treffen zu können, erhielten auch die SS-Führer Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich Eingriffsrechte in die Angelegenheiten des Generalgouvernements und erreichten über ihre Exekutivorgane de facto die alleinige Zuständigkeit. Über diese Befehlslinie lief von Juli 1942 bis Oktober 1943 die Vernichtungsoperation Aktion Reinhardt ab (siehe auch Aktion Erntefest). Frank lieferte sich einen Machtkampf mit Himmler, der in einer Art „Nebenregierung“ herrschte und das besetzte Polen der Polizeigewalt der SS unter Friedrich-Wilhelm Krüger, dem Staatssekretär für Sicherheitsfragen in Polen, unterstellen wollte. Bis zuletzt wurde Frank in dieser Kontroverse von Hitler gestützt, obwohl Hitler eine ausgeprägte Feindschaft und Geringschätzung gegenüber der Justiz und ihren Vertretern besaß und Frank innerhalb der NSDAP schwer angefeindet war. Albert Speer bezeichnete ihn gegenüber Hitler als „Idioten“, Goebbels nannte ihn im Tagebuch am 10. September 1944 „einen politischen Verbrecher erster Klasse“. Franks Führungsstil wurde vor allem von Himmler und Martin Bormann heftig kritisiert, die gemeinsam mit dem Chef der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, vehement an seiner Absetzung arbeiteten.

Im Sommer 1942 hielt Frank vier Reden an den Universitäten von Berlin, Wien, München und Heidelberg, die das Thema „Das Recht als Grundlage der Volksgemeinschaft“ zum Inhalt hatten und als Replik auf Hitlers Reichstagsrede vom April 1942 gelten, im Zuge derer sich Hitler eine Blankovollmacht als „oberster Gerichtsherr“ hatte geben lassen, was praktisch die Beseitigung der richterlichen Unabhängigkeit bedeutete. Frank verteidigte das Rechtswesen gegen Angriffe aus den Kreisen der SS und nahm unter dem Motto: „Kein Reich ohne Recht – auch das unsere nicht! Kein Reich ohne Richter – auch das deutsche nicht! Kein Richter ohne echte Macht von Oben – auch der deutsche nicht!“ gegen die totale Entmachtung der Justiz durch die Polizei Stellung. Hitler erteilte Frank daraufhin Redeverbot außerhalb des Generalgouvernements und schloss ihn von allen Ämtern im Reich aus. Dies bedeutete das Ende von Franks rechtspolitischen Aktivitäten. Zwei Rücktrittsgesuche Franks vom Posten des Generalgouverneurs lehnte Hitler ab.

Nürnberger Prozess

Beim Vormarsch der Roten Armee auf Krakau flüchtete Frank am 17./18. Januar 1945 nach Bayern. Am 4. Mai wurde er von amerikanischen Soldaten im „Haus Bergfrieden“ in Neuhaus am Schliersee in der von ihm eingerichteten „Außenstelle des Generalgouvernements Polen“ festgenommen, wohin er noch zahlreiche Kunstwerke aus Krakau mitgenommen hatte, darunter Werke von Rembrandt, Rubens und Leonardo da Vinci. „Mein Marsch mit Hitler war nach fast einem Vierteljahrhundert zu Ende gegangen“ schrieb er später in seinen Erinnerungen zu diesem Tag. Im Zuge seiner Verhaftung übergab Frank sein insgesamt 11.367 Seiten umfassendes Dienst-Tagebuch, in dem er seine Arbeit im Generalgouvernement penibel katalogisiert hatte und das später beim Nürnberger Prozess große Bedeutung erlangen sollte. Am 6. Mai 1945 schnitt er sich im Kriegsgefangenenlager der 36. US-Infanteriedivision in Berchtesgaden die Pulsadern auf, nachdem er schon kurz nach seiner Festnahme versucht hatte, sich die Kehle aufzuschneiden, aber am Leben erhalten wurde. Im Sommer 1945 war er mit anderen NSDAP-Größen und hochrangigen Wehrmachtsangehörigen in Bad Mondorf im Kriegsgefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) interniert und wurde im August 1945 nach Nürnberg überstellt.

Aufgrund der während seiner Amtszeit im Generalgouvernement begangenen Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, insbesondere in den Ghettos von Lemberg, Warschau und Litzmannstadt (Łódź), wurde Frank im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wegen Verschwörung, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Im Nürnberger Justizgefängnis vollzog Frank eine ostentative Hinwendung zum Katholizismus und bezeichnete den Prozess gegenüber dem Gerichtspsychologen Gustave M. Gilbert als „ein gottgewolltes Weltgericht, das bestimmt ist, die schreckliche Leidenszeit unter Adolf Hitler zu untersuchen und zu beenden“. Er schrieb in der Haft seine Lebenserinnerungen, „Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse“, die seine Frau Brigitte später im Eigenverlag herausgab.

Im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher sprach Frank während der Beweisführung ein berühmt gewordenes Schuldbekenntnis: „Wir haben den Kampf gegen das Judentum jahrelang geführt und wir haben uns in Äußerungen ergangen, die furchtbar sind. Tausend Jahre werden vergehen und diese Schuld von Deutschland nicht wegnehmen.“ Diese Aussage rief bei den Mitangeklagten, insbesondere bei Göring, Empörung hervor. Im Schlusswort vom 31. August 1946 nahm Frank diesen Satz allerdings wieder zurück: „Die riesigen Massenverbrechen entsetzlichster Art, die (…) an Deutschen verübt wurden und noch verübt werden, haben jede nur mögliche Schuld unseres Volkes schon heute restlos getilgt.

Frank wurde am 1. Oktober 1946 in den Punkten 3 (Kriegsverbrechen) und 4 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) der Anklage schuldig gesprochen und zum Tod durch den Strang verurteilt. Laut Urteil war er

„ein williger und wissender Mitwirkender sowohl bei der Anwendung von Terror in Polen, wie bei der wirtschaftlichen Ausbeutung Polens auf eine Art und Weise, die zum Hungertod einer großen Anzahl Menschen führte; ferner bei der Deportation von mehr als einer Million Polen als Sklavenarbeiter nach Deutschland und in Ausführung eines Programms, das den Mord von mindestens drei Millionen Juden zur Folge hatte.“

Hans Frank akzeptierte das Todesurteil mit den Worten „Ich verdiene und erwarte es“. An das deutsche Volk richtete er noch folgende Worte:

Gott vor allem hat das Urteil über Hitler gesprochen und vollzogen, über ihn und das System, dem wir in gottferner Geisteshaltung dienten. Darum möge auch unser Volk von dem Weg zurückgerufen sein, auf dem Hitler und wir mit ihm es geführt haben. Ich bitte unser Volk, daß es nicht verharrt in dieser Richtung, auch nicht einen Schritt

Kurz vor seiner Hinrichtung bedankte Frank sich für die geistliche Fürsorge während der Gefangenschaft und bat Gott, ihn „gnädig zu empfangen.“ Am 16. Oktober 1946 wurde er in Nürnberg hingerichtet.

Niklas Frank und das Buch „Der Vater“

Hans Franks Sohn Niklas Frank publizierte 1987 ein Buch mit dem Titel Der Vater, das den Untertitel „Eine Abrechnung“ trägt. Frank rekonstruierte das Leben seines Vaters aufgrund jahrelanger Recherchen, in deren Verlauf er erkennen musste, welch ungeheuren Ausmaßes die Verbrechen des Vaters waren. Das Buch wurde zunächst als Serie mit dem Titel „Mein Vater, der Nazimörder“ in der deutschen Illustrierten Stern veröffentlicht und löste heftige Kontroversen aus. Es ist ein außergewöhnliches Dokument schonungsloser Offenheit eines Sohnes der Person und den Verbrechen seines Vaters gegenüber. Niklas Frank schreibt dazu:

„Es gibt Väter, die zeugen einen täglich neu. So, wie der meine mich. Ich schlug mich mit ihm herum, ein Leben lang. Erst innerlich. Dann exhibitionierte ich, schrieb einen wüsten Text, ungefiltert durch bürgerlichen Geschmack, genau so ekelhaft, wie deutsche und österreichische Bürger während des ‚Dritten Reiches‘ ihren Verbrechen nachgingen, oder Hitler und seine Verbrecher schützten, stützten, verehrten, liebten – und die große Zeit bis heute nicht vergessen haben. (…) Wenn man seinen Vater verfolgt, wie ich, wenn man in sein Hirn hineinkriecht, wie ich, wenn man seine Feigheiten studiert, und sie wieder findet, wie ich bei mir, wenn man bei den Recherchen sieht, welch Gierzapfen meine Mutter war, wie sie das Generalgouvernement Polen als Supermarkt auffasste, in dem sie als ‚Frau Generalgouverneur‘ die Preise selbst bestimmen konnte, wenn man, wie ich mit ihr, durch die Gettos fuhr und Pelze auflud aus den jüdischen Geschäften, deren Inhaber fälschlicherweise glaubten, durch Brigitte Frank ihr Leben retten zu können, dann kann aus all dem Leid und Hass zwischen den Leichenbergen nur eines entstehen: Die Groteske.“

Am 9. Juni 1995 kam Der Vater als multimediales Theaterprojekt mit dem Untertitel „Eine blutige Komödie“ bei den Wiener Festwochen heraus, basierend auf dem von Frank in Zusammenarbeit mit dem israelischen Autor Joshua Sobol verfassten Szenario, unter der Regie von Paulus Manker. Verwendet wurden dabei auch die Originalstimme Hans Franks sowie Filmaufnahmen und unzählige Privatfotos aus dem Besitz von Niklas Frank.

Schriften von Hans Frank

  • Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse. Geschrieben im Nürnberger Justizgefängnis. Alfred Beck Verlag, München-Gräfelfing 1953 (2. Aufl. 1955 in Neuhaus bei Schliersee).
  • Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939–1945 (Herausgegeben von Werner Präg und Wolfgang Jacobmeyer), Stuttgart 1975; Leske und Budrich, Opladen 1980, ISBN 3-421-01700-X.
  • Privattagebuch, Band 1 und 2 (unveröffentlicht), Bundesarchiv Koblenz.
  • Hans Frank war Herausgeber und Autor der Periodika Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, Deutsches Recht (Zentralorgan des Bundes National–Sozialistischer Deutscher Juristen), Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, Deutsches Recht in Österreich und Das Vorfeld (Schulungsblätter für den Nationalsozialisten im Generalgouvernement) und Verfasser zahlreicher Artikel im Mitteilungsblatt des Bundes National–Sozialistischer Deutscher Juristen und des Reichsrechtsamtes der NSDAP sowie ab 1934 Herausgeber des Jahrbuchs der Akademie für Deutsches Recht in München.

Zeugnisse

  • Kaputt. Roman von Curzio Malaparte; Kap.IV: Zu Gast bei Generalgouverneur Frank auf dem Wawel, Neapel 1944; neu aufgelegt (übersetzt von Hellmut Ludwig) Paul Zsolnay Verlag, ISBN 3-552-05334-4.

„Seine Ungeheuerlichkeit bezieht der Roman aus dem Gegensatz der Wirklichkeitsausschnitte. Ein stilvolles Diner in den Gemächern des Generalgouverneurs von Polen, Hans Frank, wird durch die Schilderung eines Pogroms in Jassy, die der Held und Ich-Erzähler beim Gänsebraten zum Besten gibt, in ein gleissendes Licht getaucht und wirkt wie eine Höllenfahrt. (...) Die feucht-weiche Physiognomie des Generalgouverneurs Frank vergisst man nicht mehr.“ (Frankfurter Rundschau, 6. April 2005)

Literatur

  • Niklas Frank: Der Vater. Eine Abrechnung. Vorwort Ralph Giordano. Bertelsmann, München 1987, ISBN 3-570-02352-4.
  • Niklas Frank: Meine deutsche Mutter. C. Bertelsmann, München 2005, ISBN 3-570-00689-1.
  • Hans Frank – Kopie eines Gewaltmenschen. In: Joachim C. Fest: Das Gesicht des Dritten Reiches. Ungekürzte Taschenbuchausgabe. 9. Auflage. Piper, München u. a. 2006, ISBN 3-492-21842-3, (Serie Piper 1842).
  • Imanuel Geiss: Die deutsche Politik im Generalgouvernement Polen 1939–1945. Aus dem Diensttagebuch des Generalgouverneurs Hans Frank. In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, 26. August 1978, Bezug bzw. online Bundeszentrale für politische Bildung Bonn am Rhein.
  • Martyn Housden: Hans Frank. Lebensraum and the Holocaust. Palgrave Macmillan, New York NY u. a. 2003, ISBN 1-4039-1579-2.
  • Christoph Kleßmann: Der Generalgouverneur Hans Frank. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 19. Jg., 1971, 3. Heft, S. 245-260. PDF
  • Stanislaw Piotrowski (Hrsg): Hans Franks Tagebuch. Polnischer Verlag der Wissenschaften, Warschau 1963.
  • Hans-Rainer Pichinot: Die Akademie für Deutsches Recht. Aufbau und Entwicklung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Dritten Reichs. Kiel 1981, (Kiel, Univ., Diss.).
  • Max du Prel (Hrsg.): Das deutsche Generalgouvernement Polen. Ein Überblick über Gebiet, Gestaltung und Geschichte. Buchverlag Ost, Krakau 1940, (NS-Quelle, mit 12 Karten und 33 Abb.; erschien auch in Polnisch: dort der Verlagsort im Impressum: „Krakow“).
  • Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Nürnberg, 14. November 1945 - 1. Oktober 1946. Internationaler Militär-Gerichtshof, Nürnberg. Gemäß d. Weisungen des Internationalen Militärgerichtshofes vom Sekretariat des Gerichtshofes unter der Autorität des Obersten Kontrollrats für Deutschland veröffentlicht.
  • Dieter Schenk: Hans Frank. Hitlers Kronjurist und Generalgouverneur. S. Fischer, Frankfurt am Main 2006, ISBN 3-10-073562-5, (Auch Taschenbuch: ebenda 2008, ISBN 978-3-596-16731-9).[8]
  • Christian Schudnagies: Hans Frank. Aufstieg und Fall des NS-Juristen und Generalgouverneurs. Lang, Frankfurt am Main u. a. 1989. ISBN 3-631-40622-3, (Rechtshistorische Reihe 67), (Zugleich: Tübingen, Univ., Diss.).
  • Dietmar Willoweit: Deutsche Rechtsgeschichte und „nationalsozialistische Weltanschauung“. Das Beispiel Hans Frank. In: Michael Stolleis u. a. (Hrsg.): Rechtsgeschichte im Nationalsozialismus. Beiträge zur Geschichte einer Disziplin. Mohr, Tübingen 1989, ISBN 3-16-645510-8, (Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 2), S. 25–42.

Weblinks

 Commons: Hans Frank – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bayerischer Rundfunk: Der Nürnberger Prozess 1945/46. Hintergrundinformationen. (Memento vom 12. Januar 2010 im Internet Archive)
  2. Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, 23. April 1946, Bd. 12, S.95
  3. Hans Frank: Im Angesicht des Galgens. Deutung Hitlers und seiner Zeit auf Grund eigener Erlebnisse und Erkenntnisse. Geschrieben im Nürnberger Justizgefängnis. S. 331; zitiert nach: Schenk 2006, S. 65.
  4. Vgl. Werner Maser: Adolf Hitler. Legende-Mythos-Wirklichkeit. München und Esslingen 1971, S. 25–28.
  5. Hans-Günther Seraphim: Das politische Tagebuch Alfred Rosenbergs. 1934/35 und 1939/40. Göttingen / Berlin / Frankfurt 1956, S. 98.
  6. Fred K. Prieberg: Handbuch Deutsche Musiker 1933–1945, CD-Rom-Lexikon, Kiel 2004, S. 5.240.
  7. 7,0 7,1 Michael Wildt: Geschichte des Nationalsozialismus. Göttingen 2008, S. 150.
  8. Vgl. Benjamin Obermüller: Rezension zu: Schenk, Dieter: Hans Frank. Hitlers Kronjurist und Generalgouverneur. Frankfurt am Main 2006. In: H-Soz-u-Kult, 7. Februar 2007.
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