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Tabernakel (Christentum)

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Tabernakel in der Altarsäule der St. Hedwigs-Kathedrale, Berlin.
Tabernakel auf der Mensa in der Wiener Minoritenkirche.
Zugang zum Tabernakel an der Rückwand des Hochaltares von St. Martin in Landshut.

Der (auch das) Tabernakel (lat. tabernaculum ‚Hütte, Zelt‘) ist in katholischen Kirchen die Bezeichnung für den Aufbewahrungsort der in der heiligen Messe gewandelten Hostien, die nach katholischem Glauben Leib Christi sind. Beim Tabernakel handelt es sich um ein künstlerisch gestaltetes Sakramentshaus mit massiven Wänden und verschließbarer Tür; der Tabernakel ist ein Ort der stillen Anbetung. Bei der Bildstockform des Tabernakelpfeilers wird das auf einem Sockel stehende Gehäuse als Tabernakel bezeichnet.

Bedeutung

Der Name ist eine Umwidmung und Neuprägung des Offenbarungszelts (Einheitsübersetzung) bzw. der Stiftshütte (Lutherübersetzung) der hebräischen Bibel, die in der lateinischen Bibel tabernaculum testimonii (lat. ‚Zelt der (göttlichen) Offenbarung‘) benannt wird. In der hebräischen Sprache ist es als Mishkan (משכן ‚Gottes Heimstätte auf Erden‘) bekannt. In ihr wurden die Gebotstafeln Mose (als Allerheiligstes) aufbewahrt und auf den biblischen Wanderungen des Volkes Israel mitgeführt; siehe Mishkan. Zugleich ist das Wort in der christlichen Verwendung ein vorwegnehmender Bezug auf das „himmlische Jerusalem“ (siehe Eschatologie), das als „Zelt Gottes bei den Menschen“ (tabernaculum Dei cum hominibus) bezeichnet wird (Offb 21,3 EU).

Standort in der Kirche

In romanischen Kirchen wurden die konsekrierten Hostien in einer vergitterten Nische im Chorraum oder in einem Wandtabernakel verwahrt. Die Gotik entwickelte zuerst turmartige Sakramentshäuser aus kunstvoller Steinmetzarbeit. Ab dem 14. Jahrhundert wurde der Tabernakel auch auf den Altar verlegt, wo er zentriert in das Retabel eingebaut wurde.

Spätestens in der Barockzeit war der Tabernakel fast immer fest mit dem Altar verbunden. Er sollte sich in der Regel auf dem Hauptaltar befinden, in Kirchen, in denen das Stundengebet gefeiert wurde (Dom-, Kollegiat- und Klosterkirchen), aber am Altar einer Sakramentskapelle. Dort wurde nach dem Caeremoniale episcoporum üblicherweise nicht zelebriert, bis das so genannte Tabernakeldekret vom 1. Juni 1957 auch dies vorschrieb. Dasselbe Dekret schrieb den alten Brauch fest, dass am Tabernakel das ewige Licht die Aufbewahrung der Eucharistie im Tabernakel anzeigen sollte.

Das Zweite Vatikanische Konzil wünschte in seiner Konstitution über die heilige Liturgie, Sacrosanctum Concilium, dass die Tabernakelgesetzgebung geändert werden solle. In seit dieser Zeit gebauten oder umgebauten Kirchen befindet sich der Tabernakel daher meist in einer eigenen Seitenkapelle oder im Altarraum auf einer Stele.

Siehe auch

Realpräsenz

Weblinks

 Commons: Tabernakel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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