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Statut von Kalisch

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Bolesław der Fromme
Statut von Kalisz, Kasimir der Große, Arthur Szyk (1894-1951)
Statut von Kalisz, Arthur Szyk. Darstellung von polnischen Juden in verschiedenen Handwerksberufen.

Das Statut von Kalisz (deutsch: Kalisch, auch: Judenschutzbrief) war ein Judenprivileg, das durch Herzog Bolesław dem Frommen (poln.: Bolesław Pobożny) am 8. September 1264 in der polnischen Stadt Kalisz erlassen wurde.

Hintergrund

Das Statut ist nicht im Original erhalten geblieben. Es ist nur aus der Bestätigung der Inhalte bekannt, die sein Enkel, Kasimir der Große (Kazimierz III Wielki, 1310–1370) anlässlich seiner Thronbesteigung am 9. Oktober 1334 in Krakau ausstellte. Der Grund für den Erlass des Statuts war die Bedeutung der Juden für die Entwicklung des Handels, ihre Kreditgeschäfte und die von ihnen geleiteten Münzstätten. Die Fürsten wollten sich die alleinige Jurisdiktion über die Juden sichern, insbesondere um allein über deren Steuerabgaben zu verfügen. Dies resultiert aus einem Dokument Bolesławs dem Schamhaften {Bolesław V Wstydliwy, 1226–1279) von Krakau und Sandomierz, das er 1262 für das Zisterzienser-Kloster in Koprzywnica ausgestellt hatte, das den Mönchen erlaubte, in den von ihnen zu gründenden Städten Koprzywnica und Jasło Leute jeder Herkunft – außer Juden – anzusiedeln. Gemäß diesem Verbot sollten Juden ausschließlich fürstliche Untertanen sein, wodurch dem Fürsten die entsprechenden Steuereinkünfte gesichert blieben.[1]

Das Statut wurde 1506 in die Gesetzessammlung Commune incliti regni Poloniae Privilegium des Erzbischofs und Großkanzlers Jan Łaski (1465–1531), auf Geheiß des polnischen Königs Alexander (1461–1506 aus der Dynastie der Jagiellonen), aufgenommen.

Genese des Statuts

Es liegen unterschiedliche Auffassungen zur Genese des Statuts sowie zu seinen Quellen vor. Alle Historiker sind sich jedoch darin einig, dass es Zusammenhänge zwischen dem großpolnischen Privileg und anderen, zwischen 1244 und 1264 erlassenen Dokumenten gibt, nämlich den Privilegien Kaiser Friedrichs IL, Herzog Friedrichs II. des Streitbaren von Österreich, König Belas IV. von Ungarn und König Premysl Ottokars II. von Böhmen, die ebenfalls den Juden umfassende Rechte einräumten und sie unter Schutz stellten.[1]

Inhalte

Im Statut wurden die Grundsätze der Handelstätigkeit durch die Juden, deren Kreditgewährung sowie die Normen der Beziehungen zu den Christen festgelegt. Der Geldverleih gegen Zinsen war der christlichen Bevölkerung verboten, den Juden hingegen erlaubt. Im Handel und bei den Zollbestimmungen waren die Juden der christlichen Bevölkerung gleichgestellt. Es sicherte ihnen die freie Religionsausübung zu, schützte sie bei Konflikten mit der christlichen Bevölkerung, gewährte ihnen den Schutz des Herrschers und erlaubte ihnen die Errichtung eigener Gerichtshöfe für jüdische Angelegenheiten. Es wurden Strafen für die Schändung von Friedhöfen und Synagogen angedroht. Das Statut enthielt auch Vorschriften zur Bestrafung jener, welche Juden des Ritualmordes beschuldigen.[2]

Konsequenzen

Als Reaktion auf die Verfolgungen und Vertreibungen der Juden in West- und Mitteleuropa bewirkten die Schutzvorschriften eine Einwanderungswelle, mit der sich große jüdische Gemeinden bildeten und Polen zum Zentrum des aschkenasischen Judentums wurde. Das Statut bildete die Grundlage für die gesamte mittelalterliche und neuzeitliche Judengesetzgebung in Polen, die von allen nachfolgenden polnischen Königen fortgeführt wurde. Das Statut von Kalisz erzeugte die Grundlage der jüdischen Kultur in Polen. Über die Jahrhunderte wuchs die jüdische Bevölkerung in Polen in blühenden Gemeinden stetig an. Vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges lebten in Polen rund 3.350.000 Juden und machten damit etwa 10 % der polnischen Bevölkerung aus.

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Statut von Kalisch aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.