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Parkplatz

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Der Parkplatz zählt zu den Anlagen des ruhenden Verkehrs und dient als Abstellfläche für Fahrzeuge. Er bildet eine zusammenhängende Fläche, die aus mehreren Stellplätzen (bei einem Parkplatz auf privatem Grund) oder Parkständen (bei einem Parkplatz auf öffentlichem Grund) besteht. Umgangssprachlich werden auch der einzelne Stellplatz oder Parkstand oder eine Parklücke häufig als Parkplatz bezeichnet. Die Verbindungswege innerhalb eines Parkplatzes heißen Fahrgassen. Gebäude, die dem Einstellen von Fahrzeugen dienen, werden Parkbauten genannt. Parkleitsysteme informieren den Verkehrsteilnehmer über Lage und Auslastung eines Parkplatzes, die Erhebung von Parkgebühren auf Parkplätzen wird Parkraumbewirtschaftung genannt.

Öffentliche Parkplätze sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur, da sie Einfluss auf den Gesamtverkehr eines Siedlungsgebietes haben. Ihre Anlage fällt in den Aufgabenbereich der Verkehrsplanung, die Benutzung wird durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Ein öffentlicher Parkplatz unter der Straßenlaterne wird scherzhaft auch als „Laternengarage“ bezeichnet.[1]

Datei:Parking lot Train station NALB Allersberg DE.jpg
Ein Parkplatz dient als Stellfläche für Fahrzeuge

Arten und Eigenschaften

Viele Park and ride-Parkhäuser stehen in der Nähe zu großen Bahnhöfen

Bei der Betrachtung eines Parkplatzes muss nach Funktion, Lage und Form unterschieden werden. Die nachfolgende Aufzählung nennt die wesentlichen Parkplatzarten.

  • Der Parkstreifen (auch Parkbucht oder Parktasche) bezeichnet die Parkmöglichkeit auf einem Streifen entlang einer öffentlichen Straße. Hierbei wird zwischen verschiedenen Arten der Fahrzeugaufstellung unterschieden. Um das Straßenbild aufzulockern, können in regelmäßigen Abständen Bäume und Grünflächen zwischen den Parkbuchten angeordnet sein. Um eine optimale Raumnutzung des Parkplatzes zu erreichen, werden die einzelnen Parkbuchten häufig durch Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet.
  • Als Parkhafen oder Parkharfe (umgangssprachliche Begriffe, keine Rechtsdefinition) können Parkplätze (siehe Bild rechts oben) bezeichnet werden, deren Stellfläche durch hochbordige Inseln in Buchten gegliedert ist, die mehrere Stellflächen umfassen. Die Zu- und Abfahrt der Stellplätze erfolgt über die Fahrgasse. Anders als durch Parkflächenmarkierungen aufgeteilte Stellflächen erzwingen Parkhäfen bestimmte Formen des Parkens und verhindern, dass mit hoher Geschwindigkeit über frei gebliebene Flächen hinweg gefahren wird. Die Inseln bieten den Nutzern außerdem die Möglichkeit, die Wege vom und zum Fahrzeug ungefährdet außerhalb der Verkehrsfläche zurückzulegen. Parkhäfen benötigen bei gleicher Anzahl von Abstellplätzen mehr Fläche als Parkplätze und sind wesentlich teurer in der Anlage.
  • Der Autobahnparkplatz wird in regelmäßigen Abständen entlang einer Autobahn eingerichtet. Dort können die Verkehrsteilnehmer ihren Ver- und Entsorgungsbedürfnissen nachkommen sowie Ruhepausen einlegen. Zusätzliche Einrichtungen wie Autobahnraststätte mit Tankstelle und Restaurant aus können sich an den Parkplatz anschließen.
  • Der Wandererparkplatz wird in Naherholungsgebieten eingerichtet und kann als Ausgangsort für Wanderwege dienen. Durch die Anlagen an wichtigen Punkten des Wanderwegenetzes wird das Erholungsgebiet für den Fahrzeugverkehr erschlossen und unkontrolliertes Parken verhindert.
  • Ein Kundenparkplatz wird von einem Einzelhandelsgeschäft oder einem Unternehmen dem Kunden für die Dauer des Einkaufs oder des Besuchs zur Verfügung gestellt. Durch diesen Parkplatz kann der Kunde bequem direkt vor dem Geschäft parken und muss weder nach einer Parkmöglichkeit suchen noch eine Parkgebühr (Ausnahmen möglich) bezahlen. Oftmals sind die Parkzeiten begrenzt sowie die Zufahrten mit Schranken versehen.
  • Busparkplätze sind insbesondere im Umfeld von Bahnhöfen, Flughäfen, größeren Hotelanlagen, von Sportstadien, Tagungs- und Kongresszentren, von kulturellen Einrichtungen, touristischen Attraktionen oder Sehenswürdigkeiten erforderlich. In vielen touristisch erschlossenen Städten werden daher spezielle Busparkplätze ausgewiesen.
  • Motorradparkplätze sind oftmals innenstadtnahe kleine Parkflächen ( meist nur 2 - 15 Stellplätze) die durch das Zusatzschild 1022-12 für Motorräder (auch mit Beiwagen) und Kleinkrafträder bzw Mofas freigegeben sind. Kommt auch als Teilbereich eines Parkstreifens oder Parkhafens vor.
  • Bei verschiedenen Veranstaltungen werden provisorische Parkplätze eingerichtet. In der Regel sind diese Flächen nicht oder nur in geringem Maße befestigt, des Weiteren fehlen Parkflächenmarkierungen. Erfahrungsgemäß ist auf diesen Parkflächen ohne Reglementierung die beste Ausnützung des vorhandenen Parkraumes zu erzielen, da die Fahrer zu einer optimalen Raumnützung tendieren.
  • Als Ladezone werden Flächen bezeichnet, die zum Be- und Entladen von Lieferfahrzeugen dienen. Diese Flächen befinden sich in der Nähe von Geschäften und Läden.

Beschilderung

Zeichen 314 des Straßenschildes „Parkplatz“ Zeichen 315-55 des Parkens auf Gehwegen

Parkhinweis für Lkw-Fahrer

International hat sich das weithin bekannte Parkplatzschild durchgesetzt. Es beinhaltet ein „P“ in weißer Farbe auf blauem Hintergrund. Je nach Art und Funktion des Parkplatzes kann das Schild durch Zusatzschilder (etwa Bewohnerparken) ergänzt werden oder in abgewandelter Form verwendet werden. So erhalten beispielsweise Park-and-ride-Parkplätze und Wandererparkplätze eine eigene Verkehrsbeschilderung.

Parkplatzsuche – Warteschleifenverkehr

Die Parkplatzsuche verursacht Kosten, Gesundheitsschäden, Umweltschäden und Zeitverlust, wenn auch gering im Einzelfall, so doch in großem Ausmaß für eine Region. Allein in einem besonders verkehrsreichen Stadtteil New Yorks verursacht die Parkplatzsuche eine zusätzliche Fahrstrecke von 600.000 km jährlich.[2] In einem kleinen Geschäftsviertel von Los Angeles werden jährlich 180.000 l Benzin nur für die Parkplatzsuche verwendet, welche dabei zu 730 t CO2 verbrannt werden.

Parkleitsysteme

Viele Städte in industrialisierten Ländern besitzen ein Parkleitsystem für freie Parkhaus-Stellplätze. Amerikanische Städte, voran San Francisco, planen, ab Herbst 2008 nicht nur die Stellplätze in Parkhäusern, sondern auch zunächst 6.000 (von 24.000) kostenpflichtiger Parkbuchten zu erfassen. Die Belegung soll auf Anzeigetafeln angezeigt sowie über Handy oder Navigationssystem abrufbar sein.[3] Auch in Schweizer Städten existieren ähnliche Systeme. So sind beispielsweise in der Stadt Zürich diverse Parkhäuser und auch öffentliche Parkplätze im Parkleitsystem erfasst. Dieses ist vor Ort (mittels Anzeigetafeln), online sowie per Handy abrufbar.[4]

Normierte Parkflächen

Deutschland

Die Größen von einzelnen Stellplätzen, den Zu- und Abfahrten und den Fahrgassen sind in den Garagen- und Stellplatzverordnungen der Bundesländer festgelegt.
Die Mindestlänge von Parkfläche misst demnach 5 m bei nebeneinanderliegenden Stellplätzen, die Mindestbreite variiert je nach räumlicher Situation zwischen 2,30 m und 2,50 m. Behindertenparkplätze haben eine Breite von 3,50 m.

Anhang

Belege

  1. Laternengarage - Artikel auf der Internetpräsenz des Duden, abgerufen am 4. Juli 2011.
  2. ZDF 22. Juli 2008 http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/19/0,3672,7272403,00.html
  3. ZDF 22. Juli 2008 http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/19/0,3672,7272403,00.html
  4. Parkleitsystem Stadt Zürich. http://www.pls-zh.ch/

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Parkplatz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Parkplatz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.