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Kommandobehörde

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Eine Kommandobehörde ist eine militärische Kommandostelle, die in der Regel Großverbände ab der Ebene Brigade oder Division führt. Entsprechende militärische Dienststellen vom Korpskommando an aufwärts werden als Oberkommando, in Deutschland als Höhere Kommandobehörden bezeichnet.[1][2] Für die Bundeswehr definiert die Dienstvorschrift auch, bei welchen Dienststellen es sich um Kommandobehörden bzw. höhere Kommandobehörden handelt. In einem dreistufigen Behördenaufbau (wie z. B. bei Bundesbehörden) kann eine Höhere Kommandobehörde von der Stellung in der Hierarchie am ehesten mit einer Oberbehörde verglichen werden.

In Deutschland wurde der Begriff Oberkommando bis zum Zweiten Weltkrieg vom Armeeoberkommando aufwärts verwendet.

In der Bundeswehr gelten die obersten Führungskommandos der militärischen Organisationsbereiche als Höhere Kommandobehörden.

Bekannte Oberkommandos bzw. Höhere Kommandobehörden sind:

Einzelnachweise

  1. Heeresdienstvorschrift (HDv) 100/900 „Führungsbegriffe“
  2. Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 1/50 „Grundbegriffe zur militärischen Organisation, Unterstellungsverhältnisse, Dienstliche Anweisungen“, Nr. 113 und 114.
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