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Matrikel

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Erste Seite des Matrikelbuchs der Freien Universität Berlin von 1948
Immatrikulationskarte für einen Beamten in Rheinland-Pfalz mit Vermerken über die Entscheidung der französischen Bereinigungskommission. Außenseite.
Innenseite und Einlegeblatt.
Innenseite rechts.

Eine Matrikel (Stammrolle) ist ein öffentliches Verzeichnis.

Begriff

Der Begriff ist abgeleitet vom lateinischen matricula (Stamm).

Verwendung

  • Die Adelsmatrikel ist das Verzeichnis von Personen oder Familien, die zum Zwecke der Nachweisbarkeit der Adelseigenschaft angelegt wurde (siehe auch Wappenrolle)
  • Die Reichsmatrikel war ein Verzeichnis der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches, in dem deren für das Reichsheer zu stellende Truppen in genauen Zahlen und / oder die finanziellen Leistungen für den Unterhalt des Heeres festgehalten wurden.

Historisch geht die Bedeutung auf das Metroon in Athen zurück. In diesem Tempel der Göttermutter wurde das athenische Staatsarchiv aufbewahrt.

Die Begriffe Immatrikulation und Exmatrikulation leiten sich daraus ab.

  • Die Universitätsmatrikel ist das Verzeichnis der Mitglieder einer Universität. Diese werden dort anhand von Matrikelnummern identifiziert. An vielen Universitäten können sich auch Vereinigungen von Mitgliedern der Universität in die Matrikel eintragen lassen. Die individuelle Registrierung als universitätszugehörige Person bedeutete im europäischen Mittelalter und in der Frühen Neuzeit die neue Zugehörigkeit zu einer anderen Gerichtsbarkeit. Die ältesten erhaltenen Matrikeln stammen aus den Universitäten in Bologna (1289), Heidelberg und Wien.
  • Die Pfarrmatrikel als Kirchenbuch ist ein Verzeichnis aller Taufen, Trauungen und Sterbefälle in einer Pfarrei bzw. einem Kirchspiel. Zeugnisse für Taufmatrikeln aus West- und Südeuropa gibt es vereinzelt seit dem Frühmittelalter. Obwohl das Decretum Gratiani (1140) eine Forderung nach Taufmatrikeln enthält, werden kirchenbuchartige Aufzeichnungen erst im 15. Jahrhundert häufiger. Seit Reformation und Tridentinum wird die Führung von Pfarrmatrikeln verpflichtend.
  • Die Mitgliederlisten von genossenschaftlich organisierten Gruppen wie Zünften und religiösen Korporationen wurden ebenfalls als Matrikel bezeichnet. Dabei war der Eintrag in die Matrikel die Voraussetzung für die Berufsausübung wie bei der matricola dei Notai del comune in Bologna seit der Mitte des 13. Jahrhunderts.[1]
  • Zeitweise wurden auch die Beamten in Deutschland in eine Matrikel aufgenommen.
  • Die Immatrikulation eines Schiffes wird im Schiffsregister festgehalten.
  • In den Weihematrikeln werden die kirchlichen niederen (nichtsakramentale Beauftragungen ohne Handauflegung) und höheren Weihen (sakramentale Diakonen-, Priester- und Bischofsweihen) verzeichnet.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Besprechung eines Beitrags von Giorgio Tamba in der Enciclopedia fridericiana durch Antonio Olivieri in Scrineum

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Matrikel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.