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Kommunalpolitik

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Kommunalpolitik ist die politische Arbeit in Gebietskörperschaften auf der kommunalen Ebene von Gemeinden bzw. Städten oder in Landkreisen und Verwaltungsbezirken, sowie Stadtbezirken, Stadtteilen oder Ortsteilen.

Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt. Umgangssprachlich wird diese Gesetzgebungskompetenz Ländersache genannt. Die Gemeindeverbände (Landkreise) haben gemäß Artikel 28 Absatz 2, Satz 2 Grundgesetz keine Zuständigkeit für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, sondern nur im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs.

Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt; die Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland. Bei den Wahlen zu den Kommunalparlamenten hat jeder Einwohner, sobald er volljährig und EU-Staatsbürger ist, das Recht, die Gemeindevertreter zu wählen.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich auf kommunaler Ebene durch direktdemokratische Instrumente wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu beteiligen. Daneben bestehen insbesondere auf kommunaler Ebene auch noch zahlreiche andere Formen und Instrumente der Bürgerbeteiligung.

Kommunalpolitische Politikbereiche

Kommunalverfassungsfragen und die Grundstrukturen der Kommunalen Finanzpolitik werden durch Gesetze der Länder geregelt. Auch die Grundbedingungen anderer kommunalpolitischer Fachbereiche werden durch Landes-, Bundes- und zum Teil auch EU-Recht vorgegeben. Innerhalb dieser Rahmen können die Gemeinden alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst regeln.

Zu den Schwerpunkten der Kommunalpolitik innerhalb des rechtlichen Rahmens gehören vor allem die folgenden Bereiche:

  • Organisationshoheit (die Freiheit außerhalb von Pflichtausschüssen selbst zu entscheiden, welche Ausschüsse der Gemeindevertretung gebildet werden oder in welche Ämter, Abteilungen und Sachgebiete die Verwaltung unterteilt wird)
  • Personalhoheit
  • Kommunale Finanzpolitik (die Freiheit über die Finanzierung in eigenen Angelegenheiten selbst entscheiden zu können)
  • Kommunale Baupolitik (Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne, Festlegung von Sanierungsgebieten)
  • Kommunale Bildungspolitik (Bereitstellung von Gebäuden, nichtpädagogischen Personal und Sachmitteln, sowie von zusätzlichen Betreuungsangeboten im Rahmen der Schulträgerschaft)
  • Kommunale Kulturpolitik
  • Kommunale Energiepolitik
  • Kommunale Familienpolitik
  • Kommunale Jugendpolitik
  • Kommunale Sozialpolitik (Unterstützung freier Träger bei Selbsthilfe- und Beratungsangeboten)
  • Kommunale Sportpolitik (Bereitstellung von Sportstätten, ggf. gegen Sportstättennutzungsentgelte, Zuschüsse für Sportvereine und -verbände)

Siehe auch

BundBundesländer/FlächenländerBundesländer/Stadtstaaten(Regierungsbezirke)(Land-)KreiseGemeindeverbände(Gemeindeverbandsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden)(Gemeindeverbandsfreie) Kreisangehörige GemeindenKreisfreie Städte
Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Literatur

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kommunalpolitik aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.