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Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

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Basisdaten
Titel: Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Abkürzung: NamÄndG
Art: Reichsgesetz
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Namensrecht
Datum des Gesetzes: 8. Januar 1938
Inkrafttreten am: 1. Januar 1938 (RGBl. I 1938, S. 9)
Außerkrafttreten: lediglich der 2. VO durch (Kontrollratsgesetz Nr. 1 Art I. 1. l) )
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 (RGBl I, S. 9) regelt die Änderung des Familiennamens von deutschen Staatsangehörigen oder Staatenlosen, soweit diese ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich haben. Das Gesetz ist unterzeichnet von Adolf Hitler als Führer und Reichskanzler, vom Reichsminister des Innern, Wilhelm Frick sowie dem Reichsminister der Justiz, Franz Gürtner.

Wesentlicher Inhalt

Nach § 5 muss ein wichtiger Grund die Änderung des Familiennamens rechtfertigen. Der § 6 klärt die Zuständigkeit: Danach ist die höhere Verwaltungsbehörde für Änderung eines Familiennamens zuständig; der Reichsminister des Innern kann sich jedoch die Entscheidung vorbehalten.

Der § 7 ermöglicht dem Reichsminister des Innern binnen einer Frist bis Ende 1940 den Widerruf solcher Namensänderungen, die vor der Machtergreifung am 30. Januar 1933 genehmigt worden waren, nunmehr aber nicht „als erwünscht“ anzusehen seien.

§ 12 ermächtigt den Reichsminister des Innern, Vorschriften über die Führung von Vornamen zu erlassen und von Amts wegen die Änderung von Vornamen vorzunehmen, die diesen Vorschriften nicht entsprechen. - Diese verbrämte Formulierung zielte auf die Kennzeichnung aller Juden durch einen Zwangsvornamen.

Bedeutung

Der § 7 zielt insbesondere auf assimilierte Juden ab, die einen als typisch jüdisch geltenden Nachnamen abgelegt und sich nach nationalsozialistischer Ansicht damit getarnt hätten.

Als wesentlich schwerwiegender stellte sich die im § 12 erteilte Ermächtigung aus: Mit einer zweiten Durchführungsverordnung wurde am 17. April 1938 die Namensänderungsverordnung erlassen, nach der Juden den Vornamen Israel oder Sara annehmen und im amtlichen Verkehr nennen mussten. Das war „der erste Versuch einer allgemeinen, äußerlichen Kennzeichnung der Juden“.[1]

Zustandekommen

Initiativen für ein besonderes jüdisches Namensrecht sind frühzeitig nachzuweisen. Bereits 1934 hatte Wilhelm Frick seine Befürchtung geäußert, Juden könnten ihre Identität durch Namensänderung verschleiern. Am 19. Juli 1935 unterbreitete er Adolf Hitler einen Entwurf, wonach Juden nur dann eine Namensänderung gestattet werden durfte, sofern der neue Name als jüdisch zu identifizieren sei. Abkömmlinge von Juden, die Anfang des 19. Jahrhunderts fürstliche deutsche Namen angenommen hatten, sollten auf Anregung von Franz Gürtner gezwungen werden, diesen Familiennamen abzulegen und den früheren jüdischen Namen anzunehmen.[2] Im Herbst 1936 forderte Martin Bormann vom Stab des Stellvertreters des Führers, dass alle Juden zu ihren Familiennamen den Zusatz „Jude“ führen sollten. Dieser Plan wurde im Frühjahr 1937 erneut vorgebracht. Auf Drängen der Parteigenossen gab das Reichsinnenministerium am 10. August 1937 einen Runderlass heraus, der ein Verbot der Namensänderungen von jüdischen Mischlingen verfügte.[3]

Bormann kritisierte den Erlass als unzureichend. Wilhelm Frick ließ daraufhin einen Entwurf für eine besondere Kennzeichnung von Juden anfertigen, der am 6. Oktober 1937 vorlag. Anstelle einer von Bormann vorgeschlagenen Änderung aller jüdischen Familiennamen sah der Entwurf die zusätzliche Führung eines typisch jüdischen Vornamens vor. Reinhard Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei, stimmte dem Gesetzentwurf unter der Bedingung zu, auch an der Durchführungsverordnung beteiligt zu werden. Als auch der Reichsführer-SS, Heinrich Himmler, sein Einverständnis gab, stimmte Bormann zu. Die genauen Bestimmungen wurden zwischen dem Reichsinnenministerium und der Sicherheitspolizei ausgehandelt,[4] von Hans Globke abgefasst [5] und in der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen umgesetzt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. Unv. Nachdr. Düsseldorf 2003, ISBN 3-7700-4063-5, S. 120.
  2. Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Durchgesehene Sonderausg. München 2007, ISBN 978-3-406-56681-3, S. 152
  3. Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. Unv. Nachdr. Düsseldorf 2003, ISBN 3-7700-4063-5, S. 119
  4. Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. Unv. Nachdr. Düsseldorf 2003, ISBN 3-7700-4063-5, S. 119/120
  5. Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Durchgeseh. Sonderausgabe in einem Band, München 2007, ISBN 978-3-406-56681-3, S. 276.
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