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Gerüstbauer

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Gerüstbauer in Berlin (1931)

Gerüstbauer (in Österreich auch Gerüster[1]) errichten Gerüste für verschiedene Einsatzgebiete, vom Einfamilienhaus über Brücken und kleineren Mehrfamilienhäusern oder auch Fernsehtürmen bis hin zu Hochhäusern. Auch der Aufbau von beweglichen Arbeitsplattformen, Tribünen oder auch Wetterschutzhallen gehört zum Einsatzgebiet des Gerüstbauers.

Voraussetzungen

Für den Beruf des Gerüstbauers wird keine spezielle schulische Ausbildung vorausgesetzt.[2] Bewerber sollten allerdings handwerklich begabt, körperlich belastbar und schwindelfrei sein. Da Gerüstbauer meist im Freien arbeiten, sollten Interessenten auch unempfindlich gegenüber Wettereinflüssen sein.

Selbständigkeit

Das Gerüstbauhandwerk unterliegt der Handwerksordnung und gehört seit dem 1. April 1998 zur sogenannten Anlage A, also dem Vollhandwerk. Um sich als Gerüstbauer selbständig zu machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Voraussetzung sind 10 Jahre nachweisbare Berufserfahrung, ein Meisterbrief eines Berufes im Bauhandwerk oder die Zuhilfenahme eines Konzessionsträgers, durch dessen betriebliche Leitung die Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligung erfüllt werden. Um zu verhindern, dass Konzessionsträger nur zum Schein angestellt sind, bestehen die Handwerkskammern bei deren Arbeitsverträgen auf einen monatlichen Beschäftigungsumfang von mindestens 80 Stunden, also einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung.

Es gibt in ganz Deutschland nur drei Schulen, die Gerüstbauer ausbilden. Diese befinden sich in Dortmund, Berlin, Weiterstadt/Groß-Gerau.

Als selbständiger Gerüstbauer unterliegt man der Mitgliedverpflichtung einer Handwerkskammer (HWK), der SKG, der Bundesknappschaft und der Berufsgenossenschaft. Die Beiträge der Handwerkskammer, Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Wiesbaden, Knappschaft in Cottbus und der Berufsgenossenschaft richten sich nach der Jahresbruttolohnsumme, wobei es Mindestbeiträge gibt, die auch ohne Beschäftigte im Betrieb zu zahlen sind. Ausnahmen sind SKG und Knappschaft.

Selbständige Gerüstbauer unterliegen weiterhin der Zahlung des Regelbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Verpflichtung kann durch Gründung einer Kapitalgesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) oder GmbH legal umgangen werden. Jedoch unterliegen Kapitalgesellschaften der jährlichen Bilanzpflicht und höheren Beiträgen z. B. gegenüber der Handwerkskammer (HWK). Die Zahlung des Regelbeitrages zur gesetzlichen RV entfällt gänzlich, wer nachweislich 18 Jahre Pflichtbeiträge auf seinem Rentenkonto erworben hat.

Selbständige Gerüstbauer, ob Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, können sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Auch hier gibt es Mindestbeiträge, bei Überschreitung werden die Krankenbeiträge einkommensabhängig.

Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre, nach dem zweiten Ausbildungsjahr erfolgt eine Zwischenprüfung.

Aufstiegschancen

Durch Fort- und Weiterbildung sind möglich:

  • Gerüstbaumeister/-in (Voraussetzung für die Selbständigkeit)
  • geprüfte/r Gerüstbaukolonnenführer/-in
  • Techniker/-in
  • Ausbilder/-in (auch Bestandteil der Meisterprüfung)

Durch den Besuch einer Fachschule können weiterführende Berufe erlernt werden:

  • Techniker/-in für Betriebswissenschaft
  • Industriebetriebswirt/-in für Bauwirtschaft

Nach dem Besuch einer Fachoberschule ist das Studium an einer Fachhochschule (FH) möglich:

  • Fachrichtung Diplom-Ingenieur/-in Bauingenieurwesen

Nach erfolgreich bestandener Meisterprüfung ist ein Studium auch direkt möglich (Zulassungsvoraussetzungen sind länderspezifisch).

Es gibt in Deutschland 2511 Gerüstbau-Betriebe, die 25211 Gerüstbauer sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Gerüstbauer sind in Deutschland primär kleine und mittelständische Unternehmen mit durchschnittlich 10 Mitarbeitern. 57 % der Gerüstbauer sind bei Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern angestellt. [3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Berufslexikon des Arbeitsmarktservice: „Gerüster/Gerüsterin“ (PDF), Version: 13. Februar 2010
    Ulrich Ammon, Rhea Kyvelos: Variantenwörterbuch des Deutschen: die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 292 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche)
  2. Deutsches Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Zugangsvoraussetzungen, abgerufen am 17. Dezember 2010
  3. Bauvermietung: Mitarbeiter in Gerüstbau-Betrieben, abgerufen am 27. Februar 2014
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gerüstbauer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.