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Gabelstapler

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Gabelstapler
Elektrostapler Still RX 20 mit seitlicher Batterieentnahme durch Niederhubwagen EXU
Manitou-Gabelstapler im Hafen von Pors-Éven, Bretagne
Teleskoplader und mittlerer Gabelstapler

Gabelstapler oder Hubstapler gehören zu den Flurförderzeugen und dienen dem innerbetrieblichen Warenumschlag und Transport. Im Gegensatz etwa zu einfachen Hubwagen verfügen sie über einen eigenen Antrieb und ein Hubgerüst, um Stapel zu bilden oder Lagerregale zu bedienen.

Ein Gabelstapler ist insbesondere für den Transport von Paletten ausgelegt. Wesentliches Element des Gabelstaplers ist seine Hubeinheit, welche aus Hubmast und Gabelträger besteht. Der Gabelträger trägt (in der Regel) zwei in ihrem Abstand verstellbare stählerne Zinken, die üblicherweise mittels einer Hydraulik vertikal bewegbar sind. Mittels Anbaugeräten sind diese auch als Schlitten quer bewegbar oder der Abstand der Gabelstaplerzinken zueinander kann hydraulisch verändert werden. Die Zinken werden Gabel genannt und geben dem Gabelstapler seinen Namen. Je nach Größe und Gewicht fällt auch die Tragkraft des Staplers aus.

Der erste Gabelstapler wurde von dem Schraubenhersteller Eugene Clark im Jahre 1917 entwickelt. Heute wird ein Großteil der Gabelstapler in Asien gefertigt, wobei bestehende Qualitätsstandards durch die Verwendung europäischer und japanischer Bauteile (Nissan- oder Cummins-Motoren, Okamura-Getriebe, Iskra-Hydraulik, Hoesch-Profile, ZF-Getriebe, Metalrota-Rollen, Steuerungen von Curtis Instruments) eingehalten werden.

In größeren Lagern kommen Staplerleitsysteme zum Einsatz, die für eine optimale Disposition der Fahrzeuge sorgen sollen.

Abgrenzung und Unterscheidung

Weitere motorbetriebene Flurförderzeuge sind zum Beispiel elektrisch angetriebene Hubwagen, Geräte zum Containerumschlag oder fahrerlose Transportfahrzeuge.

Ähnliche Aufgaben können auch andere Fahrzeuge – insbesondere Radlader und Traktoren – durch entsprechende Anbaugeräte (insbesondere Gabelzinken) wahrnehmen. Diese Fahrzeuge werden grundsätzlich seitens der DGUV – als Einschränkung der breiteren Sichtweise der Lagerlogistiktheorie – nicht den Flurförderzeugen zugerechnet.

Besondere Stapler wie Teleskoplader und Reach-Stacker benötigen darüber hinaus in der Regel eine weitergehende zusätzliche Schulung und Unterweisung für die Fahrer.

Gabelstapler können nach folgenden Kriterien unterschieden werden:

  • Antriebsart (Diesel, Gas, Elektro)
  • Radzahl (drei- oder vierrädig)
  • Unterfahrbarkeit (radunterstützt, freitragend, Schubmast)
  • Bediener-, Sitzposition bzw. Bedienungsstand (Deichselführung, Steh- oder Sitzstapler als Quer-, Seit- oder Frontsitz)
  • Hubhöhe (Einfach- bis Viermast)
  • Bereifung (Luft, Superelastik, Vollgummi)
  • Sicherheitsgesichtspunkten (explosionsgeschützte Stapler)

Technik

Gabelstapler werden in der Regel durch einen mitfahrenden Bediener gesteuert und mit einem Verbrennungs- oder Elektromotor angetrieben. Die Verbrennungsmotoren arbeiten mit einem Propan/Butan-Gemisch (Flüssiggas), Dieselkraftstoff oder Erdgas. Benzingetriebene Gabelstapler kommen in der EU praktisch nicht mehr vor.

Elektrische oder mit Gas betriebene Gabelstapler dürfen auch in Innenräumen arbeiten. In der Schweiz dürfen Stapler mit Verbrennungsmotor nur nach gründlicher Abklärung in Innenräumen verwendet werden.

Die Kraftübertragung zum Kippen, Heben und teilweise dem Lenken erfolgt mit Hydraulik, beim Fahrantrieb von Geräten mit Verbrennungsmotor auch mit Strömungsgetriebe.

Antriebe mit Elektromotor vermeiden Schadstoffemissionen. Sie benötigen eine Traktionsbatterie, deren Masse in diesem Fall zum Schwerpunktausgleich beiträgt. Oft werden daher Bleibatterien in Stahltrögen, meist mit einer Nennspannung von 80 Volt eingesetzt. Es werden Gleichstrom- und Drehstrommotoren mit Umrichter eingesetzt. Der Motor dient auch als generatorische Bremse.

Gabelstapler haben eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag zum Erreichen eines geringen Wendekreises. In der Regel ist der Wendekreis etwa nur so groß wie die Fahrzeuglänge. Es werden Gabelstapler mit drei oder vier Rädern gebaut. Bei dreirädriger Bauweise ist das Einzelrad hinten, bei den vierrädrigen sind die hinteren Räder in der Regel durch eine pendelnde Starrachse verbunden, die in einem Punkt mit dem Stapler tragend fixiert ist. Dadurch behält der Stapler seine Wendigkeit, allerdings bleibt damit das Standdreieck erhalten, wodurch beim unbeladenen Stapler eine höhere Kippgefahr besteht als beim Fahrzeug mit Standviereck, da der eigene Schwerpunkt näher an den seitlichen Kippkanten liegt, die sich im Auflagepunkt der Pendelachse treffen.

Um die Standsicherheit zu verbessern, haben die meisten Gabelstapler keine Achsfederung. Bei vierrädrigen Staplern können jedoch Schwingungsdämpfer an der hinteren Pendelachse montiert sein, die ein Schwanken z. B. durch ansetzende Fliehkräfte verhindern sollen. Die Federung übernehmen spezielle Gabelstapler-Reifen sowie ein gefederter Fahrersitz, der auf das Gewicht des Fahrers eingestellt werden kann.

Die gebräuchlichsten Hublasten liegen zwischen ein und acht Tonnen. Hubhöhen bis zu sechs Meter sind üblich. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich; Hubgerüste können auf bis zu zwölf Meter ausgelegt sein, um Hochregale bedienen zu können. Grundsätzlich gestatten die Berufsgenossenschaften in Deutschland nur Stapel- und Einlagerungsvorgänge bis zehn Meter Höhe, an denen Menschen durch Flurfördermittel direkt beteiligt sind; Ausnahmeregelungen sind möglich.

(In Hochregallagern mit entsprechend hohen Deckenhöhen kommen (deshalb) – häufig bereits computergesteuerte – Regalförderer zum Einsatz, welche die einzulagernde Ware von den Flurförderfahrzeugen übernehmen und einlagern. Diese sind fest mit dem Regalsystem verbunden und sind im Gegensatz zu den Flurfördermitteln - wie z. B. ein Gabelstapler - durch den Einlagerungsvorgang nicht umsturzgefährdet; außerdem können sie die Ware in der Regel schneller und präziser einlagern, vor allem wenn sie bereits automatisiert sind.)

Bedienung

Bei Gabelstaplern erfolgt die Bedienung mittels Pedalen und Handhebeln. Da heute fast ausnahmslos synchronisierte Automatikgetriebe im Einsatz sind, gibt es im Wesentlichen zwei Systeme. Das erste verfügt über ein rechtes Fahr- und ein linkes Bremspedal und die Fahrtrichtung wird über einen Handhebel angewählt, der sich meistens am Lenkrad befindet. (Dieser Fahrrichtungsgeber kann sich aber z. B. auch am ersten Hebel, der Bedieneinheit für das Hubgerüst befinden, damit der Fahrer die Hand an den Schalthebeln lassen kann.)

Zweitens ein System bei dem für Vorwärts- und Rückwärtsfahrt jeweils ein eigenes Pedal verwendet wird; dies gilt insbesondere für Gabelstapler des Herstellers Linde. Bei diesem System entfällt der richtungsgebende Schalter.

Bei der erstgenannten Variante ist oft zusätzlich ein sogenanntes Inchpedal vorhanden, welches dafür sorgt, dass der Stapler bei Stillstand seine volle hydraulische Kraft für die Stapelvorgänge nutzen kann. Charakteristisch kommt dieses Pedal damit einem Kupplungspedal nahe, wird vom Fahrer aber eher als zusätzliche Bremse wahrgenommen, die gerne während der Stapelvorgänge eingesetzt wird, da sie in der Regel mit weniger Kraftaufwand als die eigentliche Bremse und weniger umständlich als die Feststellbremse betrieben werden kann.

Bedienhebel

Die Bedienhebel für das Hubgerüst und/oder anderer Vorrichtungen zur Lastaufnahme befinden sich in der Regel rechts vom Fahrer. Die ersten beiden Hebel fahren den Hubmast aus und neigen diesen. Weitere Hebel steuern eventuell angeschlossene dynamische Anbaugeräte, die mit den Hydrauliksystem verbunden wurden und dem Stapler zusätzliche Funktionen und Möglichkeiten verleihen.

Insbesondere ist es üblich über den dritten Hebel – häufig bereits ab Werk – einen Seitenschieber zu betreiben, mit dem der Gabelrücken (mit den daran befestigten Gabelzinken) nach links und rechts verschoben werden können. Für Gabelstapler gibt es – ähnlich wie für Radlader und ähnliche Fahrzeuge – eine Vielzahl von Anbaugeräten, die dann in der Regel über diesen dritten oder vierten Hebel gesteuert werden können.

Bei einigen Gabelstaplern werden statt dieser Steuerhebel – die vorwärts und rückwärts gezogen werden – ein Steuerstick ähnlich einem Joystick verwendet, bei dem jeweils einer die Funktion von zwei klassischen Steuerhebeln wahrnehmen kann. Dadurch soll dem Fahrer der Handwechsel erspart werden.

Lenkung

Bei gängigen Frontgabelstaplern kommt überwiegend ein klassisches Lenkrad (in der Regel mit Lenkknauf) oder alternativ ein Joystick zum Einsatz. Insbesondere bei Seitenschubmaststaplern werden als Lenkräder mangels Platz die Lenkradbauformen „Mini“ und „Midi“ eingesetzt. Bei Minilenkrädern liegt die linke Handfläche auf dem Kurbelknopf, während der dazugehörige Arm auf einer Armlehne ruht, die sich den Bewegungen des Fahrers anpassen kann. Bei Midilenkrädern kann die gesamte Lenkeinheit ergonomisch angepasst werden.

Die Lenkung ist in der Regel auch bei klassischen Lenkrädern hydraulisch unterstützt und lenkt das Hinterrad (bzw. die Hinterräder) weit stärker ein als das z. B. bei einem Personenkraftwagen möglich ist. Daraus ergibt sich die große Wendigkeit eines Staplers.

Ein üblicher Stapler benötigt meistens nur seine eigene Fahrzeuglänge zum Wenden und dreht dabei mehr oder minder um den jeweiligen Vorderreifen bei vollständigem Lenkeinschlag. Bei Vierwegestaplern könne alle Räder gelenkt werden, wodurch der Stapler ohne Wendemanöver auskommt. Aufgrund dieser Fahreigenschaften stellen alle Gabelstapler für Fußgänger und die Fahrer anderer Fahrzeuge eine Gefahr dar, da diese – u. a. bei Versuchen nahe an einem Gabelstapler vorbei zu kommen – vom ausschwenkenden Heck, plötzlichen Richtungsänderungen und sonstigen (anderen Fahrzeugen nicht möglichen) Fahrmanövern überrascht werden können.

Sitz

Der Sitz des Fahrers ist nicht immer in Richtung einer Vorwärtsfahrt montiert; insbesondere bei Seitenschubmaststaplern ist der Sitz um 90 Grad gedreht angebracht und der Fahrer muss z. B. bei Vorwärtsfahrten nach rechts und bei Rückwärtsfahrt nach links blicken. Einige Staplersitze lassen sich (mit Pedalen und Hebeln) eingeschränkt nach links und rechts drehen; fortgeschrittene Stapler können sogar die gesamte Fahrerkabine um 360 Grad drehen.

Gabelstaplersitze sind in der Regel gefedert, da dies die einzige Möglichkeit darstellt, Stöße – insbesondere auf die Bandscheiben der Fahrer – zu dämpfen, die durch das Fahrwerk übertragen werden. Um die Last sicher aufzunehmen, haben Gabelstapler keine Stoßdämpfer und fahren in der Regel mit profillosen Vollgummi- oder profiltragenden Superelastikreifen anstatt mit Luftreifen. Die Federung des Sitzes kann an das Gewicht des Fahres angepasst werden, um diese Gesundheitsgefährdung fehlender sonstiger Abfederung zu kompensieren.

Moderne Stapler fragen die Sitzeinstellung über einen Sensor ab; wird die eingestellte Belastung des Sitzes nicht erreicht, verweigert der Stapler die Anfahrt.

Sonstiges

Moderne Stapler verfügen bereits über einen Touchscreen, der weitere Einstellungen und Anzeigen zulässt. Dieser ersetzt klassische Instrumententafeln, Schalter und Anzeigelampen. So können Störmeldungen aus den Hydraulik- und Bremssystemen, Ölstände, Tank- und Ladestände, aber auch Betriebsstunden und Wartungsintervalle im Klartext, als Grafiken oder Zahlen angezeigt werden.

Das Schaltverhalten des Synchrongetriebes wird über die sogenannte Hase-Schildkröte-Einstellung in fünf Fahrstufen eingestellt; wobei bei Stufe fünf die Höchstgeschwindigkeit erreicht werden kann, während bei niedrigerer Fahrstufe das Synchrongetriebe die höheren Gänge nicht auswählt.

Auch wird die gesamte Beleuchtung, vorhandene Blinker, Lüftung etc. über ein solches Panel oder über klassische Knöpfe und Schalter gesteuert. Die Vielfalt und Unterschiede – selbst bei Staplern des gleichen Herstellers – lassen eine (ohnehin gesetzlich vorgeschriebene) Unterweisung eines neuen Fahrers und ein Studium des Handbuches als unabdingbar erscheinen.

Sondervarianten

Manitou-Geländestapler

Geländestapler

Eine besonders imposante Variante der Gegengewichtsstapler ist der Geländestapler, auch Großreifenstapler genannt. Im Vordergrund steht hier die Geländegängigkeit durch hohe Bodenfreiheit, Niederdruckreifen, hohe Traktion, äußerst robuste Bauweise bei Chassis, Hubgerüst und Lenkachse, starke Motorisierung, in der Regel Dieselmotoren, bei Spitzenmodellen hydrostatisches Getriebe und hohe Standsicherheit bei guter Steigfähigkeit. Zum Teil haben diese Stapler Allradantrieb. Geländestapler werden auch außerbetrieblich in schwerem Terrain eingesetzt, zum Beispiel in Forstwirtschaft, Holzindustrie, Bergwerken, Recyclingindustrie, Schwerindustrie, im Anlagenbau, in Betonwerken und Ziegeleien.

Schubmaststapler

Querläufer-Schubmaststapler von Linde Material Handling

Eine weitere Spezialvariante ist der Schubmaststapler. Schubmaststapler sind freitragend und radunterstützt zugleich. Zur Lastenaufnahme wird der Mast vorgeschoben, so dass die Gabel frei vor dem Fahrzeug liegt und sich bis auf den Boden absenken lässt. Der Transport der Last erfolgt jedoch bei zurückgezogenem Mast innerhalb der Radarme, was die Fahrstabilität verbessert und den Bedarf an Gegengewicht verringert. Bei seitlich angeordnetem Mast wird die Last mit dem seitlich angeordneten, ausfahrbaren Hubgerüst aufgenommen und für den Transport auf dem Tisch abgesetzt. Da man auf diesem Stapler seitlich sitzt, spricht man auch von einem Seitsitzstapler. Schubmaststapler sind für den innerbetrieblichen Transport insbesondere langer Lasten gedacht. Bei Schubmaststaplern kommen seit jeher ausschließlich Elektroantriebe zum Einsatz.

Schmalgangstapler

Um eine möglichst hohe Flächennutzung zu erreichen, werden Schmalganglager angelegt. Die Flure zwischen den Regalen sind hierbei so eng, dass der Stapler zwischen den Regalen keinen Platz mehr zum Rangieren hat. Der Schmalgangstapler hat deshalb eine um 90 Grad zur Fahrtrichtung gedrehte Gabel, welche seitlich aus- und eingefahren werden kann. Da diese Lager eine Höhe von zehn Metern und mehr erreichen können und man vom Boden aus keinen guten Überblick mehr über die aus- oder einzulagernden Waren hat, besitzen einige Schmalgangstapler eine Führerkabine, welche zusammen mit der Gabel angehoben wird. Im Schmalgang werden die Stapler meist mit Führungsschienen oder elektronischen Systemen in der Spur gehalten, da zwischen Stapler und Regal nur wenige Zentimeter Platz sind.

Vier- und Mehrwegestapler

Um die Manövrierfähigkeit zu erhöhen, werden Quergabelstapler mit schwenkbaren Rädern ausgestattet und können dann ohne aufwendige Rangiervorgänge quer zur Laderichtung in Lagergänge einfahren. Sind die Räder um 90 Grad schwenkbar, spricht man von Vierwegestaplern, bei beliebig schwenkbaren Rädern von Mehrwegestaplern.

Seitenstapler

Seitenstapler Steinbock Boss 337
Mitnehm-/Huckepackstapler
Anhängevorrichtung für Mitnahmestapler

Beim Seitenstapler oder DFQ/TFQ Diesel-/Treibgas-Fahrersitz-Quergabelstapler, ist das Gabelpaar quer zur Verfahrrichtung angeordnet. Dadurch eignen sich Seitenstapler zum Befördern langer Lasten, deren Transport mit Frontstaplern ansonsten zum Beispiel durch die Breite von Gängen oder Hallentoren Grenzen gesetzt wäre. Stapler dieser Art werden häufig im Holzhandel und in Zimmereien eingesetzt.

Anbaugeräte

Für Sonderanwendungen ist ein Gabelstapler mit speziellen Anbaugeräten ausrüstbar. Diese sind nach DIN-Norm bei älteren Geräten oder nach FEM-Norm seit ca. 1980 weltweit kompatibel. Gängige Anbaugeräte sind neben verlängernden hohlen Aufsteck-Zinken (Gabelschuhe) auch Schaufeln, Teleskopgabeln, Drehgeräte, Seitenschieber, Zinkenversteller sowie Papierrollen- und Fassklammern. Beim Einsatz der zum Teil recht schweren und ausladenden Anbaugeräte reduziert sich die Resttragfähigkeit. Die Reduzierung ergibt sich aus der Vergrößerung des Lastschwerpunktabstandes sowie der Eigenmasse der Anbaugeräte.

Die Tragkraftreduktion kann mit der nachstehenden Formel berechnet werden. Die Berechnung erfolgt in vier Schritten:

  1. Staplermoment MSt = Q · (X + C)
  2. Anbaugerätemoment ME = GE · (ESP + X)
  3. Restmoment MR = MSt − ME
  4. Resttragkraft G L = MR ÷ (X + V + L/2)

die Abkürzungen stehen für:

  • MSt .. Eigenmoment Stapler
  • Q .. Nenntragkraft des Staplers
  • X .. Maß Mitte Vorderachse, Gabelträger-Rücken
  • C .. Lastschwerpunkt (des Staplers)
  • ME .. Eigenmoment Anbaugerät
  • MR .. Restmoment
  • GE .. Eigengewicht Anbaugerät
  • ESP .. Eigenschwerpunkt Anbaugerät
  • GL .. maximal zulässiges Gewicht der Last
  • V .. Vorbaumaß des Anbaugerätes
  • L/2 .. Schwerpunktabstand der Last

Außerdem gibt es auf den Websites mancher Anbaugerätehersteller auch einfach zu bedienende Berechnungsprogramme.

Mittels eines am Gabelstapler anzubringenden Resttragfähigkeitsdiagramms lässt sich die maximal zu hebende Last als Funktion der Hubhöhe ablesen. Wurde das Anbaugerät bereits ab Werk montiert und bildet eine schwer zu trennende Einheit mit dem ursprünglichen Gerät (insbesondere beim Seitenschieber), wird häufig das ursprüngliche Lastdiagramm weggelassen und durch das Resttragfähigkeitsdiagramms ersetzt.

Das Resttragfähigkeitsdiagramm enthält in der Regel die Gerätenummer des Typenschildes, welches grundsätzlich an jedem Anbaugerät angebracht sein muss.

Sicherheit

  • In Deutschland ist eine jährliche Überprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften vorgeschrieben, die durchgeführte Prüfung wird mit einer Plakette angezeigt.
  • Bei Treibgasstaplern ist eine jährliche Treibgasanlagenprüfung (Über- oder Unterdruckverfahren) vorgeschrieben.
  • Bei Treibgasstaplern ist eine halbjährliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Der CO-Gehalt im Teillast- und Volllastbetrieb ist auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Bei Gabelstaplern mit Dieselverbrennungsmotor ist eine jährliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Grundlage hierfür ist die TRGS 554 (die Schwärzungszahl bei Volllast- und Teillastbetrieb ist ausschlaggebend).
  • Ein Befähigungsnachweis (Fahrausweis bzw. Flurfördermittelschein) zum innerbetrieblichen Führen von Flurförderfahrzeugen ist grundsätzlich die Voraussetzung in Deutschland zur ordnungsgemäßen Benutzung aller Gabelstapler (elektrisch oder mit Verbrennungsmotor betrieben) nach Richtlinien der Berufsgenossenschaften.

Am gesamten meldepflichtigen Unfallgeschehen am Arbeitsplatz beträgt der Anteil von Unfällen mit Gabelstaplern 1,3 Prozent. Die Zahl der tödlichen Unfälle ist stark rückläufig. Mit 58 Prozent an erster Stelle stehen die sogenannten Anfahrunfälle. Dies sind Unfälle, bei denen Beteiligte vom Stapler angefahren, gestreift oder eingequetscht werden. Unfälle beim Auf- und Absteigen haben einen Anteil von 18 Prozent. Kippunfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit besonders in Kurven oder bei unvorschriftsmäßiger Fahrt mit angehobener Last machen nur 4 Prozent aus. Die restlichen 20 Prozent der Unfälle entfallen auf Schäden durch herunterfallende Lasten, unbefugtes Mitfahren oder Montage und Reparatur. Ursache der meisten Unfälle sind Fahrfehler. Aber auch unzureichende Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs und Wartungsmängel haben ihren Anteil.[1]

Fahrberechtigungen

In Deutschland ist die Fahrberechtigung zum innerbetrieblichen Führen nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) der DGUV geregelt. Der Nachweis der Befähigung erfolgt durch einen Flurfördermittelschein, im Allgemeinen (Gabel-)Staplerschein genannt, der durch eine Ausbildung erworben werden kann, deren Umfang nach DGUV Grundsatz 308-001 (vormals BGG 925) in der theoretischen Ausbildung mindestens zehn Unterrichtsstunden a 45 Minuten betragen muss; die Dauer der Praxis mit Fahrprüfung ist nicht bestimmt worden. Außerdem muss der Betrieb eine Schriftliche Beauftragung erteilen und seine ausgebildeten Fahrer unterweisen, bevor diese ihre Tätigkeit aufnehmen. Weitere Unterweisungen sind einmal pro Jahr vorgeschrieben. Die Fahrer müssen gesundheitlich geeignet sein. Der Zwang auf die Unternehmen, vor Arbeitsaufnahme bei ausgewiesenen Ärzten eine Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 als Nachweis zwingend einzusetzen, wurde entschärft. Sie wird von vielen Firmen aber weiterhin eingesetzt, um keine Nachweislücken entstehen zu lassen.

Der Flurfördermittelschein stellt keine Fahrerlaubnis im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung dar. Der Gabelstapler fällt (in Deutschland) in die Führerscheinklasse L, die unter anderem in der Führerscheinklasse B enthalten ist. Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschritten wird, gelten die Gewichtsbeschränkungen der Klasse B auf 3,5 Tonnen nicht. Bei Fahraufträgen mit höheren Geschwindigkeiten und Gewichtsklassen – soweit der Stapler dazu technisch fähig und zugelassen ist – muss sonst – abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – eine höhere geeignete Fahrerlaubnis (C1 bzw. C) vorliegen.

Der Gabelstapler muss entsprechend seiner Zulassung zum Straßenverkehr ausgerüstet sein. Ab einer Geschwindigkeit 25 km/h sind Luftreifen vorgeschrieben. Ausnahmegenehmigungen sind lokal möglich, in diesen seltenen Fällen werden aber heute in der Regel u. a. Blinker und Spiegel verlangt.

Sollte der Fahrer eines Gabelstaplers seinen Führerschein verlieren, weil er zum Beispiel im Straßenverkehr mit seinem PKW zu schnell gefahren ist, dann ist er gemäß DGUV dazu verpflichtet, diesen Verlust seinem Arbeitgeber mitzuteilen, da er für die Dauer des Führerscheinentzugs keine motorisierten Flurförderzeuge mehr außerhalb eines Firmengeländes oder Sonderbereiches fahren darf, welche der Fahrerlaubnis-Verordnung unterliegen würden. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann für den Arbeitgeber ein Hinweis sein, die gesundheitliche und charakterliche Eignung des Fahrers außer der Reihe zu überprüfen und gegebenenfalls die erteilte Schriftliche Fahrerlaubnis zurückzuziehen. Eine dabei – seitens des Arbeitgebers – verlangte erneute G25-Untersuchung (DGUV Information 205-427), welche zu entsprechenden Befunden gelangt, führt darüber hinaus zu einer Sperre des Fahrers für weiteres Fahren unter betrieblichen Bedingungen. In einigen Firmen ist die betriebliche Erlaubnis zum Führen des Gabelstaplers an den Besitz eines gültigen Führerscheins gekoppelt; in diesen Fällen erlischt mit dem Verlust der Fahrerlaubnis im Straßenverkehr automatisch auch die Berechtigung, in diesen Betrieben fahren zu dürfen.

Flurfördermittelscheine gelten zurzeit nur national. In der Schweiz sind zum Beispiel das Unfallversicherungsgesetz (UVG), das Arbeitsgesetz (ArG) und die Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) maßgebend. Gefahren wird dort nur mit einem Suva-anerkannten Ausweis. Anerkannt sind die Ausbildung durch das Militär und die Ausbildung durch die (interne) Suva-geprüfte Fahrschule.

In Österreich muss aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Fachkenntnisnachweis-Verordnung ein Kurs im Ausmaß von 20,5 Unterrichtseinheiten[2] mit anschließender Prüfung gemacht werden.

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Siehe auch

Literatur

  • Walter Rödig, Gerhard Vogel: Dr. Rödigs Enzyklopädie der Flurförderzeuge. 6. Aufl. AGT Verlag Thum 2001, ISBN 978-3-87009-007-4.

Weblinks

Wiktionary: Gabelstapler – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Hubstapler – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Gabelstapler – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Lars Range: Gabelstapler sicher fahren – Lehrbuch Güterkraft. Verlag Heinrich Vogel, München 2007, Seite 11
  2. Österreich: Ausbildungsinhalt für den Staplerschein
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