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Feine Backwaren
Unter Feine Backwaren (auch: Feingebäck, Feinbackwaren, international: Viennoiseries) versteht der Bäcker alle Backwaren außer Brot und Kleingebäck, die, bezogen auf 90 Teile Getreidemahlerzeugnisse, mindestens 10 Teile Fett und/oder Zucker enthalten müssen. Nach den deutschen Leitsätzen für Feine Backwaren[1] zählen auch Dauerbackwaren zum Feingebäck, wenn sie die Richtlinien erfüllen. Die genannten und die weiteren Zutaten (Obst, Mandeln, Krem, Quark, Sahne, Mohn) sorgen für den typischen Eigengeschmack und den deutlich höheren Energiegehalt der Feinbackwaren gegenüber Brot oder Brötchen. Sie werden aus Teigen oder Massen durch Backen, Rösten, Trocknen oder Kochextrusion hergestellt. Für Feinbackwaren werden gewöhnlich helle Mehle verwendet (Type 405 oder 550).
Folgende Gruppen von Backwaren gehören dazu:
- Hefefeingebäck
- Plunderteilchen (auch „süße Stückchen“ genannt), Zöpfe, Stollen
- Blätterteiggebäck
- Pasteten, Strudel, Kräcker
- Rührkuchen
- Sandkuchen, Marmorkuchen, Königskuchen, Englischer Kuchen
- Mürbteiggebäcke
- Teegebäck, Hartkekse, Obstböden, Torteletts
- Dauerbackwaren
- Kekse, Kräcker
- Lebkuchengebäcke
- Laugendauergebäcke, z.B. Salzstangen
- Biskuit
- Backoblaten
- Waffeldauergebäck
- Zwieback
- Makronengebäcke
- Torten
- Sahnetorte: Der Anteil der Schlagsahne in Sahnefüllungen und/oder -garnierungen muss mindestens 60 % betragen, bei Quark-Sahnetorten (Käse-Sahnetorte), Joghurt- oder Weinsahnetorte liegt der Mindestgehalt bei 20 % Schlagsahne.[1]
- Fruchttorten
Um die Nachfrage nach der großen Vielfalt an Feinbackwaren befriedigen zu können, gibt es mittlerweile eine breite Palette von Fertigprodukten für Bäckereien und Haushalte, die es ermöglichen, mit nur wenigen Arbeitsschritten ein fertiges Produkt herzustellen. Beispiele sind Tiefkühl-Blätterteig-Pastetchen oder -Rohlinge, die nur noch glasiert oder gefüllt werden müssen.
- Siehe auch: Teigling
Weblink
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fassung 8. Januar 2010: Leitsätze für Feine Backwaren, aufgerufen 21. September 2012
Literatur
- Wilfried Seibel (Hrsg.): Feine Backwaren. Behrs, Hamburg 1990, 2001 (2. Aufl.). ISBN 3-86022-852-8
- Kennwort Lebensmittel, 3. veränderte Auflage 2011, aid infodienst e.V., ISBN 978-3-8308-0935-7
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Feine Backwaren aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |