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Ehrentitel
Ein Ehrentitel wird zur Würdigung einer Person, eines Ortes, einer Gruppe oder anderen Namens verliehen. Die Praxis der Verleihung von Ehrentiteln und ihr Umgang damit ist historisch und kulturell sehr unterschiedlich.
In Deutschland gibt es
- akademische Grade, umgangssprachlich auch als akademische Titel bezeichnet,
- nichtakademische Titel.
(Zu den letzten gehört – entgegen dem Anschein – auch der Titel Professor, wenn er verdienten Künstlern staatlich verliehen wird, also keine Amts- und Berufsbezeichnung ist.)
In Österreich sind Berufstitel sehr verbreitet.
Religiöse Ehrentitel
Orte können mit besonderen Ehrentiteln versehen werden (Lutherstadt, Mozartstadt).
In der DDR wurden Ehrentitel beispielsweise verliehen an:
- eine vorbildliche Brigade - der Ehrentitel Kollektiv der sozialistischen Arbeit
- Piloten der NVA - der Ehrentitel Verdienter Militärflieger der Deutschen Demokratischen Republik
Siehe auch
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ehrentitel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |