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Person

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Dieser Artikel befasst sich mit der Person als sozialphilosophische Größe. Siehe auch Person (Begriffsklärung).

Das Wort Person kommt aus persona (Latein) oder prosopon (πρόσωπον; Griechisch) und ist ein sozialphilosophischer Begriff, der die Einzigartigkeit jedes Individuums der Menschenart ausdrückt, im Gegensatz zu dem Begriff menschliche Natur, der die Gemeinsamkeiten der Individuen ausdrückt..

Der Begriff Person wurde während der trinitarischen und christologosichen Diskussionen der 4. und 5. Jh. entfaltet. Während dieser theologischen Auseinandersetzungen waren einige philosophische Begriffe nötig, damit die Diskussionen auf einer allen theologischen Schulen gemeinsamen Basis gehalten werden konnten. Das Ziel der Diskussion war, die Relation (Beziehung), Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen dem Logos Λóγος/Verbum und Gott-Vater festzulegen. Der philosophische Begriff von Person ergab sich aus dem Wort „prosopon“ (πρόσωπον) des griechischen Theaters. Daher wurden Christus (der Λóγος/Verbum) und Gott als verschiedene „göttliche Personen“ definiert. Dieser Begriff wurde später auf den Heiligen Geist, die Engel und alle menschliche Wesen angewendet.

Wortherleitung

Die Herkunft des Wortes Person ist nicht vollständig geklärt; es existieren hierzu verschiedene Theorien. Fest steht lediglich, dass es im 13. Jahrhundert als person(e) aus lat. personaMaske des Schauspielers“ ins Deutsche übernommen wurde. Der Ursprung des lateinischen Begriffes ist jedoch umstritten. Am bekanntesten ist die Ableitung von lat. per-sonare (kurzes -o-) für „durchtönen“ (nämlich die Stimme durch die Maske). Ein vergleichbarer Erklärungsversuch nimmt die Abstammung von per-sônare bzw per-zônare (langes -o-) für „verkleiden“ (zu griech. ζώνη zônê ‚Gürtel‘) an. Diese Ad-hoc-Herleitungen werden jedoch stark angezweifelt. Der an der Lautgeschichte interessierte Etymologe Josef Justus Scaliger (* 1540, † 1609) entschied sich für perzonare (einen Gürtel anlegen), was allerdings keine rein lateinische Etymologie darstellt. Denn zona kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Gürtel“.[1]

Manche Wissenschaftler halten den Begriff für eine Entlehnung aus dem neutestamentlichen griech. πρόσωπον prosôpon ‚Maske‘, ‚Rolle‘, ‚Mensch‘ (ältere Bedeutung: (An)Gesicht, Miene, Blick, äußere Gestalt, Aussehen).

Einer anderen und von den meisten Etymologen und Philologen heute für wahrscheinlicher gehaltenen Theorie zufolge[2] stammt er jedoch vom etruskischen Wort phersu für ‚Maske‘. Die Ableitung aus dem Etruskischen wird bereits seit Jahren als einzige Version von der Duden-Redaktion vertreten.[3] Phersu war der Eigenname einer Gestalt aus der Unterwelt, die bei Leichenspielen auftrat und sich in einer für sie typischen Verkleidung zu erkennen gab.[1]

Philosophie

Person im philosophischen Sinn wird von manchen als das Wesen des Menschseins vor dem Hintergrund des abendländischen Denkhorizonts gesehen: Dem Menschen als Person wird eine gewisse Freiheit der Entscheidung und Verantwortlichkeit für sein Handeln zugeschrieben. Andere philosophische Strömungen sehen den Personenbegriff nicht beschränkt auf Menschen.

In der klassischen Philosophie ist die Definition des Boethius der Ausgangspunkt des Verständnisses vom Menschen als Person: Persona est rationalis naturae individua substantia, d. h. Person ist die unteilbare („individuelle“) Substanz rationaler (vernünftiger) Natur. Danach liegt der Erscheinung des Menschen als denkendem Lebewesen ein sinnlich nicht wahrnehmbarer, d. h. metaphysischer Wesenskern zugrunde. Seine Definition wird jedoch in der Philosophie als unzureichend angesehen, weil sie den kategorialen Person-Begriff und seinen ontologischen Status nicht betrachte.[4]

„Person“ in diesem Sinne wurde in der mittelalterlichen Philosophie dann öfter mit dem Begriff „unsterbliche Seele“ identifiziert. In der christlichen Religion beispielsweise steht der Begriff der Person sogar für eines der zentralen Wesensmerkmale Gottes.[5] In der Philosophie der Neuzeit (Aufklärung) wurde der Begriff Person als einer substanziellen Realität vielfältig kritisiert und seine metaphysische Dimension argumentativ bestritten. Seit dem 20. Jahrhundert ist nicht mehr von einer Substanz die Rede, sondern von Personalität im Sinne eines Existenzials.

Immanuel Kant unterschied deutlich zwischen dem Begriff der Person als Vernunftwesen und der „unsterblichen Seele“ als reiner Vernunftbegriff. „Person ist dasjenige Subjekt, dessen Handlungen einer Zurechnung fähig sind.“ Eine Person folgt „keinen anderen Gesetzen als denen, die sie (entweder allen oder wenigstens zugleich mit anderen) sich selbst gibt, unterworfen ist.“[6]

In modernen philosophischen Strömungen sind Personen die Subjekte der Ethik. Manche Ethiker, so Peter Singer, unterscheiden zwischen Mensch und Person. Diskursethisch lasse sich dies so begründen, dass nur der Mensch als Person gelten kann, der in der Lage ist, sich im Diskurs zu äußern. Kritiker wie Robert Spaemann stellen Singers Unterscheidung zwischen Mensch und Person in Frage, besonders wegen der Graduierungsunmöglichkeit zwischen ‚etwas‘ und ‚jemandem‘; ihnen gilt die biologische Zugehörigkeit zur Gattung Mensch als alleiniges Kriterium für Personalität. Auch Vertreter des Naturrechts argumentieren, dass dem Menschen – durch seinen Geist – von Anfang an und in allen Situationen (also etwa auch im Koma) das Personsein und damit seine besondere Würde zukomme.

Romano Guardini definierte: »Person ist sich selbst besitzender Geist. Sich selbst besitzend in der Eigengehörigkeit des Bewußtseins und der Freiheit; in der Eigengehörigkeit des einmaligen Soseins«.

In besonderem Maße hat die Philosophie des Personalismus den Begriff Person definiert, nämlich nicht als Bewusstsein des Individuums von sich selbst, sondern als „aktive Subjektivität“ des Einzelnen, durch die er sich selbst hervorbringt. Dieser Status wird prinzipiell jedem Menschen zugesprochen; da es ein ethisch-moralisches Prinzip ist, kann es nicht veräußert werden: Der Mensch ist an sich immer Person und soll es zugleich werden, indem er immer mehr von seiner Freiheit Gebrauch macht und sich selbst bestimmt. Die Unterscheidung zwischen Person als Wesensbegriff und Persönlichkeit als Individuation ist unbedingt zu beachten; die Person des Menschen steht in der Hierarchie der Werte über allen anderen Werten, sei es die Persönlichkeit, die soziale Rolle, die Gemeinschaft oder das biologische Individuum.

Die Christliche Soziallehre sieht in der Personalität neben der Solidarität, Subsidiarität sowie dem Gemeinwohl und der Gerechtigkeit eines der Prinzipien für ein gelingendes menschliches Zusammenleben in Gesellschaft und Staat.

Psychologie

In der Psychologie wird Person synonym zu dem Begriff Individuum verwendet und ist somit Gegenstand jeglicher psychologischer Forschung (Differentielle Psychologie, Persönlichkeit, Einzelpsychologie), da Individuen selbe Merkmale aufweisen. Nach C. G. Jung ist die Person im Sinne der Dialektik „ein psychisches System, welches, im Falle der Einwirkung auf eine andere Person, mit einem anderen psychischen System in Wechselwirkung tritt.“[7]

Rechtswissenschaft

Person im juristischen Sinn ist der Oberbegriff für natürliche Personen und juristische Personen. Beide Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten; ihnen ist kraft Gesetzes Rechtsfähigkeit verliehen. Außerdem wird die Person als (Staats-)Bürger oder Staatsangehöriger, dem juristisch ein bestimmtes verfassungsrechtlich festgelegtes Subjektsein zugeordnet wird, verstanden.

Die Rechtswissenschaft unterscheidet bei den Rechtssubjekten zwischen natürlicher und juristischer Person: Natürliche Person als abstrakter Rechtsbegriff umfasst die lebenden Menschen, während unter einer juristischen Person eine rechtlich verselbständigte und mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete Personenmehrheit (Organisation) verstanden wird.[8] Aus der Natur der juristischen Person ergeben sich für ihre Rechtsfähigkeit bestimmte Einschränkungen. Während juristische Personen im Zivilrechtsverkehr rechtsfähig, bestimmt sich ihre Grundrechtsfähigkeit nach Art. 19 III GG. Demzufolge können juristische Personen Träger von Grundrechten sein, wie sie auf diese ihrem Wesen nach anwendbar sind, was bei gewissen Grundrechten wie Art. 6 GG oder Art. 2 II GG ausgeschlossen ist.[9] Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass den natürlichen Personen uneingeschränkte Grundrechtsfähigkeit zukommt.

Soziologie

Person im soziologischen Sinn bezeichnet ein Individuum, einen Menschen, der soziologisch verschiedene Rollen einnimmt, so z. B. als Eltern- und Geschwisterteil, ein Amt (z. B. als Beamter, Richter), einen Beruf, eine Herkunft (z. B. Volksgruppenzugehörigkeit, Ethnie wie z. B. Kurde, Same, Baske usw.).

In der klassischen Studie Ferdinand Tönnies’ von 1887 Gemeinschaft und Gesellschaft[10] ist „Person“ der Träger sozialer Rollen, insofern dieser die „Gesellschaft“ mit anderen zu eigenem Vorteil willentlich sucht; der Begriff nähert sich damit Marx’Charaktermaske“ an. Tönnies hierzu:[11] „Zum Begriff der Person kann von keinen anderen empirischen Subjekten abgezogen werden, außer von den einzelnen Menschen, welche begriffen werden, insofern als jeder ein [...] in Gedanken wollender ist, folglich gibt es insoweit wirkliche und natürliche Personen, als Menschen vorhanden sind, welche sich als solche vorstellen, diese 'Rolle' übernehmen und spielen, oder den 'Charakter' einer Person wie eine Maske vor ihr Antlitz halten.“

Der Begriff „Person“ steht bei Tönnies dem Begriff „Selbst“ gegenüber: Letzteres benennt das Selbstbild des Einzelnen, insofern er die „Gemeinschaft“ mit anderen sucht, um sich ihr willentlich einzuordnen.

Die Systemtheorie von Niklas Luhmann trennt klar zwischen den Konzepten „Mensch“ und „Person“. Letztere gilt als – zumindest potentiell – unsterblich.[12]

Literatur

  • Martin Brasser: Person. Philosophische Texte von der Antike bis zur Gegenwart. Reclam, Ditzingen 1999, ISBN 3-15-018024-4.
  • Clemens Breuer: Person von Anfang an? Der Mensch aus der Retorte und die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens. 2. Auflage, Schöningh, Paderborn/Wien/München/Zürich 2003, ISBN 3-506-70236-X.
  • Roland Harweg: Ein Mensch, eine Person und jemand. In: Zeitschrift für deutsche Sprache 27, 1971, S. 101–112.
  • Klaus Robra: Und weil der Mensch Person ist … Person-Begriff und Personalismus im Zeitalter der (Welt-)Krisen. Die Blaue Eule, Essen 2003, ISBN 3-89924-069-3.
  • Dieter Sturma (Hg.): Person. Philosophiegeschichte – Theoretische Philosophie – Praktische Philosophie. Mentis, Paderborn 2001, ISBN 3-89785-301-9.
  • Roland Kipke: Mensch und Person. Der Begriff der Person in der Bioethik und die Frage nach dem Lebensrecht aller Menschen. Logos, Berlin 2001.
  • Robert Spaemann: Personen. Versuche über den Unterschied zwischen 'etwas' und 'jemand'. Klett-Cotta, Stuttgart 1996, 3. Auflage 2006, ISBN 978-3-608-91813-7.
  • Hans-Dieter Spengler, Benedikt Forschner, Michael Mirschberger (Hrsg.): Die Idee der Person als römisches Erbe? Verlag der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Erlangen 2016, ISBN 978-3-944057-53-8.
  • Dieter Teichert: Personen und Identitäten. De Gruyter Verlag, Berlin 1999, ISBN 978-3-11-016405-3.
  • Joachim Wiesner: Der Person-Begriff als sprachwissenschaftliches Problem: Voraussetzungen - Methoden - Forschungsziele. In: Zeitschrift für deutsche Sprache, Band 25, 1969, S. 49–64.

Weblinks

Wiktionary: Person – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Person – Zitate
  • theologie-systematisch.de Aktuelle Literatur zum Person-Verständnis des Menschen
  • Person im Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe von Friedrich Kirchner (1907)

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Martin Brasser: In der Rolle des Individuums. Die Bedeutung von ‚Person‘ und die Etymologie von ‚persona‘. In: Kollektiv- und Individualbewusstsein. Königshausen & Neumann, 2008, ISBN 978-3-8260-3813-6, S. 54, 59 (Auszug online von Google).
  2. Lothar Laux: Persönlichkeitspsychologie. Kohlhammer Verlag, 2008, ISBN 9783170198364, S. 45.
  3. Der Duden 7, Das Herkunftswörterbuch, 1989, S. 521
  4. vgl. hierzu Christoph Schwöbel: Gott in Beziehung: Studien zur Dogmatik. Mohr Siebeck Verlag, 2002, ISBN 3-16-147846-0, S. 210 (Auszug online von Google).
  5. Michael Quante: Person. Verlag Walter de Gruyter, 2007, ISBN 978-3-11-018190-6, S. 4 (Auszug online von Google).
  6. Jean-Christophe Merle: Eine kantische Alternative zu Generalprävention und Wiedervergeltung. In: Kant und die Berliner Aufklärung: Akten des IX. Internationalen Kant-Kongresses. Band 4, Verlag Walter de Gruyter, 2001, ISBN 3-11-016979-7, S. 200 (Auszug online von Google).
  7. C. G. Jung: Grundsätzliches zur praktischen Therapie. 1935. Zitiert über Toni Wolff: Studien zu C. G. Jungs Psychologie. 1959, S. 149 (Auszug online von Google).
  8. Michael Quante: Die Bedeutung des Personenbegriffs für den moralischen Status der Person. In: Der Mensch als Person und Rechtsperson: Grundlage der Freiheit. Berliner Wissenschafts-Verlag, 2011, ISBN 978-3-8305-1849-5, S. 70 (Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
  9. Gerhard Baumgartner: Allgemeines Verwaltungsrecht. Springer-Verlag (Wien und New York), 2003, ISBN 9783211403709, S. 42.
  10. Ferdinand Tönnies: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin 1887, 3. Buch, §§ 2 + 7 (online im Deutschen Textarchiv).
  11. ebda., Darmstadt 2005, S. 151
  12. Steffen Roth: Dying is only human. The case death makes for the immortality of the person. In: Tamara Journal for Critical Organization Inquiry. Volume 11, Nr. 2, Akademia Leona Koźmińskiego, Juni 2013, S. 37–41 (PDF; 469 KB).
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