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Chefredakteur

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Ein Chefredakteur (früher auch Hauptschriftleiter; in der Schweiz Chefredaktor) ist als presserechtlich verantwortlicher und leitender Redakteur und Vorgesetzter der Gesamtredaktion verantwortlich für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift, Onlinepublikation sowie anderer Medien. Hierbei ist „leitend“ als unternehmerische Funktion zu verstehen, also die Sicherstellung des Redaktionsbetriebs im Rahmen der redaktionellen Strategie. Davon zu trennen ist die häufig verwendete Positionsbezeichnung „Leitender Redakteur“. Diese Bezeichnung erhalten Redakteure meist aufgrund von entsprechender Betriebszugehörigkeit; sie drückt meist eine Spezialisierung innerhalb der Redaktion aus. In der Regel sind das die in der Redaktion veranlagten Ressorts. Der „Leitende Redakteur“ ist Teil der Fachredaktion. Maßgeblich für die Ausübung einer Leitungsfunktion ist die Budgetverwaltung und inhaltliche Richtlinienkompetenz. Bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tragen die Leiter der aktuell-politischen Redaktionen den Titel Chefredakteur. Mittlerweile haben nahezu alle Tageszeitungen auch eine Onlineredaktion mit einem eigenen Chefredakteur.

Aufgaben

Der Chefredakteur leitet die Redaktionsarbeit und setzt die publizistische Leitlinie im Sinne des Verlegers oder Herausgebers um. Er legt die politische Leitlinie der publizistischen Einheit gelegentlich mit fest. Er leitet die Redaktion nicht nur publizistisch, sondern auch organisatorisch und wirtschaftlich. Er kann auch zugleich noch Leitung und Redaktion eines Ressorts innehaben. Bei einigen Zeitungen oder Zeitschriften sind die Herausgeber zugleich die Chefredakteure (wie zum Beispiel bei der FAZ) oder es gibt eine mehrköpfige Chefredaktion, wie in den 1970er Jahren bei der Süddeutschen Zeitung. Einige wenige überregionale Medien wie die schweizerische Wochenzeitung haben keinen Chefredakteur.

Neben seinen journalistischen Aufgaben hat der Chefredakteur zusätzlich die Artikel der ihm unterstellten Redakteure zu prüfen und ihnen Aufträge für Artikel zu geben. Er ist somit für die Koordination, die Organisation, die Führung und die Kontrolle der Redaktion zuständig und verantwortlich. Es unterliegen ihm zudem meist die Personalentscheidungen und die Verwaltung des Budgets. Zusätzlich obliegt ihm die Repräsentation der Zeitung/Zeitschrift in der Öffentlichkeit. Soweit der Chefredakteur verantwortlich im Sinne des Presserechts ist, trifft ihn rechtlich die Haftung für den Inhalt der veröffentlichten Artikel der Zeitung. Um den Chefredakteur von Haftungsfragen freizustellen, wurde zuweilen ein sogenannter Sitzredakteur bestellt.

Ehemalige Chefredakteure großer Publikationen

Deutschland

Schweiz

Literatur

  • Edigna Menhard, Tilo Treede: Die Zeitschrift. Von der Idee bis zur Vermarktung (= Reihe Praktischer Journalismus. Bd. 57). UVK-Verlags-Gesellschaft, Konstanz 2004, ISBN 3-89669-413-8.

Weblinks

Wiktionary: Chefredakteur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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