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Burgfrieden

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Dieser Artikel behandelt den Burgfrieden im Mittelalter, für weitere Bedeutungen, siehe Burgfrieden (Begriffsklärung).

Der Ausdruck Burgfrieden oder Burgfriede[1] bezeichnete im Mittelalter einen Hoheitsbereich um eine Burg, in dem Fehden, also Feindeshandlungen von Privatpersonen untereinander, unter Androhung der Acht verboten waren. Heute wird der Begriff vor allem in übertragener Bedeutung verwendet.

Burgfrieden im Mittelalter

Der Herr der Burg konnte Personen auch Asyl gewähren und Personen auf diese Weise unter seinen Schutz stellen, aber auch unter seine Hoheit zwingen. Wenn mehrere Parteien Besitz an einer Burg hielten und somit als Burgherren galten, wurden sogenannte Burgfriedensverträge geschlossen, die kurz auch Burgfrieden genannt wurden und oft weitreichende Regelungen für das Zusammenleben auf der Burg festlegten.

Die Gewährung von Burgfrieden durfte, besonders im Hochmittelalter, nicht verweigert werden. Bei Besuchen auf anderen Burgen, auch der eines Feindes, musste eine Fehde ruhend gestellt werden, da auch für Kontrahenten im Umkreis der Burg Burgfrieden herrschte. Der Burgfrieden konnte durch einen speziellen Fehdebrief aufgekündigt werden (etwa um die jeweilige Burg legal belagern zu können).

Der Friedensbezirk konnte sich über den gesamten zur Burg gehörenden Grundbesitz erstrecken oder, zum Beispiel bei Ganerbenburgen, nur über die Fläche eines Innenhofes. Wenn keine natürliche Abgrenzung bestand, konnte der Bereich durch entsprechende Marken, zum Beispiel Burgfriedenssteine, gekennzeichnet werden.

Siehe auch

Literatur

  • Gerd Althoff: Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehde. Primus-Verlag, Darmstadt 1997, ISBN 3-89678-038-7.
  • Busson: Ritterlicher Ehrenschutz. Franz Pechel, Graz 1907.
  • Herbert Obenaus: Recht und Verfassung der Gesellschaften mit St. Jörgenschild in Schwaben. Untersuchung über Adel, Einzug, Schiedsgericht und Fehde im fünfzehnten Jahrhundert (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. 7, ISSN 0436-1180). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1961, (Zugleich: Göttingen, Universität, Dissertation, 1959).
  • Margret Sänger: Die Burgfrieden der Grafen von Katzenelnbogen. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. Bd. 116, 1980, ISSN 0006-4408, S. 189–234.
  • Christoph Terharn: Die Herforder Fehden im späten Mittelalter. Ein Beitrag zum Fehderecht (= Quellen und Forschungen zur Strafrechtsgeschichte. Bd. 6). Schmidt, Berlin 1994, ISBN 3-503-03090-5 (Zugleich: Münster, Universität, Dissertation, 1993).
  • Thomas Vogel: Fehderecht und Fehdepraxis im Spätmittelalter am Beispiel der Reichshauptstadt Nürnberg (1404–1438) (= Freiburger Beiträge zur mittelalterlichen Geschichte. Studien und Texte. Bd. 11). Lang, Frankfurt am Main u. a. 1998, ISBN 3-631-33100-2 (Zugleich: Freiburg (Breisgau), Universität, Dissertation, 1994).

Weblinks

Wiktionary: Burgfrieden – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Vgl. Burgfriede bei Duden online.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Burgfrieden aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.