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Berufsgericht

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Ein Berufsgericht (früher auch Ehrengericht) ist in Deutschland ein Gericht, das Disziplinarmaßnahmen wegen eines Verhaltens verhängen kann, das mit dem Ansehen des Berufes (siehe Berufsrecht, Standesrecht, Standesregeln) nicht vereinbar ist. Teils sind die Berufsgerichte auch für die gerichtliche Entscheidung in Verwaltungssachen betreffend die Zulassung zum Beruf oder von Einzelheiten der Berufsausübung (beispielsweise Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen) zuständig.

Diese Maßnahmen können vom Verweis bis zum Berufsverbot reichen. Für das einem Strafprozess ähnliche Verfahren ist meist ein ordentliches Gericht zuständig.

Der Berufsgerichtsbarkeit sind Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Architekten und Ingenieure unterworfen. Für Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater übernehmen besondere Kammern und Senate der ordentlichen Gerichte Aufgaben, die denen eines Berufsgerichts entsprechen. Für Richter bestehen besondere Dienstgerichte. Disziplinarsachen von Beamten werden von der Verwaltungsgerichtsbarkeit entschieden, solche von Soldaten von Truppendienstgerichten und in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht.

Ehrengericht

Ehrengericht ist auch in manchen Vereinen und Nichtregierungsorganisationen eine Institution, die für Streitigkeiten in der Organisation zuständig ist. Diese Organisationen vereinen in diesem Fall nicht Vertreter bestimmter Berufe, aber Mitglieder der lokalen, ethnischen u. a. Gemeinschaften.

In Deutschland schaffte 1919 die Weimarer Verfassung durch den Artikel 105 die militärischen Ehrengerichte ab, die unter Standesgenossen einen schlichten Abschied aussprechen konnten.

Literatur

  • Vorschrift der Kaiserlichen Marine - D.E. Nr. 459 - Allerhöchste Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere in der Kaiserlichen Marine vom 13. Mai 1911
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