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Abschied (Militär)

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Abschied bedeutete in der deutschen Militärsprache des 18. bis 20. Jahrhunderts, wie Lexika des 19. und 20. Jahrhunderts von Pierer, Brockhaus und Meyer mitteilen, die ehren­volle Entlassung aus dem Dienst. Das Wort bezeichnete auch die entsprechende Urkunde. Der Abschied konnte, bevor es um die Mitte des 19. Jahrhunderts dafür Regeln gab, mit oder ohne Pension erfolgen. Gründe waren Alter, Invalidität oder ein vom Dienstherrn angenommenes Abschiedsgesuch. Er war im Unterschied zur Absetzung oder zur Entlassung ohne Abschied, auch Entlassung mit schlichtem Abschied, das heißt ohne Bescheinigung, den es bis zur Abschaffung der militärischen Ehrengerichte 1919 gab, keine Strafe.

Siehe auch

Meyers Konversationslexikons logo.png Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Abschied (Militär) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.