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Aufrechnung

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Unter Aufrechnung versteht man ein Rechtsinstitut, bei dem wechselseitige Forderungen miteinander verrechnet (kompensiert) werden. Die positivrechtliche Ausgestaltung der Aufrechnung in den einzelnen Rechtsordnungen ist unterschiedlich: In den Ländern des Common Law wird die Aufrechnung als prozessrechtliches Institut angesehen, wohingegen in Civil-Law-Ländern die Aufrechnung im materiellen Recht verortet wird. Auch innerhalb der kontinentaleuropäischen Rechtsfamilie zeigen sich erhebliche Unterschiede: So muss nach deutschem Recht die Aufrechnung erklärt werden, während in den Ländern des romanischen Rechtskreises die Aufrechnung automatisch kraft Gesetzes eintritt.

Rechtslage in einzelnen Staaten

Literatur

  • Matthias N. Kannengiesser: Die Aufrechnung im internationalen Privat- und Verfahrensrecht: mit vergleichender Darstellung ausgewählter europäischer Aufrechnungsrechte. Mohr Siebeck, Tübingen 1998.
  • Ingo Janert: Die Aufrechnung im internationalen Vertragsrecht. Lang, Frankfurt am Main 2002.
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