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Sonderbundskrieg

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Sonderbundskrieg
Gefecht von Geltwil 1847
Gefecht von Geltwil 1847
Datum 3. November 1847 – 29. November 1847
Ort Schweiz
Ausgang Sieg der im Bund verbliebenen Kantone; Gründung des schweizerischen Bundesstaates
Konfliktparteien
Sonderbund

Kanton LuzernKanton Luzern Luzern
Kanton UriKanton Uri Uri
Kanton SchwyzKanton Schwyz Schwyz
Kanton ObwaldenKanton Obwalden Obwalden
Kanton NidwaldenKanton Nidwalden Nidwalden
Kanton ZugKanton Zug Zug
Kanton FreiburgKanton Freiburg Freiburg
Kanton WallisKanton Wallis Wallis

Coat of Arms of Switzerland.svg Schweizerische Eidgenossenschaft

Kanton ZürichKanton Zürich Zürich
Kanton BernKanton Bern Bern
Kanton GlarusKanton Glarus Glarus
Kanton SolothurnKanton Solothurn Solothurn
Kanton Basel-StadtKanton Basel-Stadt Basel-Stadt
Kanton Basel-LandschaftKanton Basel-Landschaft Basel-Landschaft
Kanton SchaffhausenKanton Schaffhausen Schaffhausen
Kanton Appenzell AusserrhodenKanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden
Kanton St. GallenKanton St. Gallen St. Gallen
Kanton GraubündenKanton Graubünden Graubünden
Kanton AargauKanton Aargau Aargau
Kanton ThurgauKanton Thurgau Thurgau
Kanton TessinKanton Tessin Tessin
Kanton WaadtKanton Waadt Waadt
Kanton GenfKanton Genf Genf

Befehlshaber
Johann Ulrich von Salis-Soglio Guillaume Henri Dufour
Truppenstärke
79'000 Mann und 88 Geschütze 99'000 Mann und 172 Geschütze
Verluste
26 Tote und 114 Verwundete 60 Tote und 386 Verwundete

Der Sonderbundskrieg war ein Bürgerkrieg in der Schweiz. Er dauerte vom 3. bis zum 29. November 1847. Es war die letzte militärische Auseinandersetzung auf Schweizer Boden. Als Ergebnis wurde durch die Bundesverfassung vom 12. September 1848 die Schweiz vom Staatenbund zum Bundesstaat geeint.

Anlass

Anlass für den Krieg war die Gründung des sogenannten Sonderbundes durch die konservativ regierten, katholischen Kantone Luzern, Schwyz, Uri, Zug, Ob- und Nidwalden, Freiburg und Wallis. Ziel des Bundes waren die Abwehr der von den liberalen Ständen geduldeten Freischarenzüge gegen konservativ regierte Kantone und die Verteidigung des katholischen Glaubens gegen die liberalen, mehrheitlich reformierten Kantone. Im Konflikt äusserten sich verschiedene Vorstellungen über die politische und gesellschaftliche Ordnung der Eidgenossenschaft: Während Liberale und Radikale seit Anfang der 1830er Jahre auf die Schaffung eines zentralen Bundesstaats hinarbeiteten, lehnten die konservativen Kräfte, die besonders in den katholischen Kantonen stark waren, einen Bundesstaat mit dem Verweis auf die traditionelle Souveränität der Kantone ab.

Vorgeschichte

Die Badener Artikel

Als Folge der Julirevolution 1830 zerbrach die durch die Restauration vermeintlich festgefügte konservative Macht in der Schweiz. In zwölf Kantonen wurden während der sogenannten Regeneration die Verfassungen im Sinne der Liberalen umgestaltet. Dadurch geriet die bisher praktizierte Einvernehmlichkeit von Kirche und Staat in Gefahr, da eine zentrale Forderung des Liberalismus darin bestand, die Kirche der staatlichen Kontrolle zu unterwerfen und insbesondere den Einfluss der Kirche im Erziehungswesen zurückzudrängen. Dies weckte vor allem im katholischen, aber auch im reformierten Klerus Widerstand. Die katholische Kirche war tendenziell stärker betroffen, da die Eingriffe der Kantone in das Kirchenleben eine direkte Konkurrenz der päpstlichen Macht darstellten. Den Katholiken sagte man damals nach, sie seien direkt von Rom gesteuert, und bezeichnete sie deshalb als «Ultramontane».

Am 27. Januar 1834 beschlossen die Kantone Luzern, Bern, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft, St. Gallen, Aargau und Thurgau nach einer vom 20. bis 27. Januar dauernden Konferenz in Baden die Badener Artikel, um die staatlichen Ansprüche gegenüber der katholischen Kirche durchzusetzen. In St. Gallen scheiterte die Durchführung 1835 aber in einer Volksabstimmung, Bern trat ebenfalls 1835 infolge der Erregung im katholischen Jura von den Beschlüssen zurück.

Putsch in Zürich (Züriputsch)

Hauptartikel: Züriputsch
Verlauf und Situation

In Zürich kam es zu einer konservativ-reformierten Auflehnung gegen die liberale Regierung, als 1839 der Verfasser des umstrittenen theologischen Werkes «Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet», David Friedrich Strauss, an die neu gegründete Hochschule berufen wurde: Eine Schar Bauern rückte am 6. September in die Stadt Zürich ein und erzwang den Sturz der liberalen und die Einsetzung einer konservativen Regierung.

Konservative Wende in Luzern

In dem bisher freisinnigen Luzern erlangten die von Josef Leu und Constantin Siegwart-Müller geführten Ultramontanen am 1. Mai 1841 bei einer von ihnen ins Werk gesetzten Verfassungsrevision den Sieg. Dadurch ermutigt, forderten sie von der Tagsatzung, dass der Kanton Aargau gezwungen werde, die im Rahmen des Aargauer Klosterstreits im Januar 1841 aufgehobenen Klöster des Kantons wiederherzustellen. Der Aargau wehrte sich gegen den Entschluss, und als sich die Tagsatzung am 31. August 1843 mit dem Anerbieten Aargaus zufrieden erklärte, der erwähnten Forderung nur hinsichtlich der vier Frauenklöster nachzukommen, vereinigten sich die Kantone Luzern, Zug, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Wallis und Freiburg im September 1843 zu dem Beschluss, sich von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu trennen, wenn die Aargauer Klöster nicht vollständig wiederhergestellt würden.

Berufung der Jesuiten und Freischarenzüge

Die gewaltsame Niederwerfung der Liberalen im Wallis durch die Ultramontanen und die Berufung der Jesuiten an die höheren Lehranstalten von Luzern steigerten den Parteienhass aufs höchste und führten dazu, dass der politische Konflikt zwischen dem liberal-radikalen und dem konservativen Lager stark konfessionalisiert wurde. Denn der ultrakonservative Jesuitenorden war in der Schweiz umstritten und galt nicht nur den Liberalen als Sinnbild für die Gegner der Aufklärung und die Einflussnahme päpstlicher Macht, sondern auch den konservativen Reformierten. Während es vorher von ihrer Seite Widerstand gegen den Liberalismus gegeben hatte (z. B. den oben genannten Züriputsch), sahen sie nun in den Jesuiten eine weit grössere Bedrohung und schlugen sich daher auf die Seite der Liberalen. Selbst gemässigte Konservative hatten sich in Luzern gegen die von den Ultramontanen seit Jahren geforderte Berufung der Jesuiten gewehrt. Im Vertrauen auf Freischaren aus anderen Kantonen versuchten die Luzerner Radikalen mit einem ersten «Freischarenzug» am 8. Dezember 1844, die klerikale Regierung mit Gewalt zu beseitigen; das Unternehmen scheiterte kläglich und wurde von den konservativen Kräften dazu benutzt, ihre Gegner durch Einkerkerungen, Verbannungen und Gütereinziehungen zu vernichten. Ebenso wurde ein zweiter Angriff von Freischärlern unter dem früheren Luzerner Regierungsrat Dr. Robert Steiger und dem Berner Ulrich Ochsenbein auf Luzern am 31. März 1845 blutig zurückgewiesen; auf der Flucht wurden 104 Freischärler erschlagen und etwa 1800 gefangengenommen. Unter den Gefangenen war auch Steiger, der zum Tode verurteilt wurde, jedoch aus der Haft fliehen konnte.[1]

Der Sonderbund

Der konservative Bündner Johann Ulrich von Salis-Soglio, General des Sonderbundes 1847

Die Furcht vor weiteren Freischarenzügen sowie die Ermordung des konservativen Politikers Josef Leu durch einen Freischärler veranlassten die konservativen Kantone im Dezember 1845, einen förmlichen Bund abzuschliessen und denselben zum etwaigen Widerstand gegen widerrechtliche Beschlüsse der Tagsatzung militärisch zu organisieren. Der Bundesvertrag von 1815 hatte das Bestehen der Klöster garantiert. Zudem befürchteten die konservativen Kantone Einmischungen eines liberal regierten Bundesstaates in ihre bisherigen Kompetenzen. Die Stimmung im katholischen Volk wurde durch Politiker und Priester weiter angeheizt, da man ihm verkündete, der katholische Glaube würde durch die liberalen Kantone bedroht. Insbesondere in der Innerschweiz zog die Bevölkerung eine Parallele zu dem blutigen Einmarsch der Franzosen 1798 und befürchtete das Schlimmste.

Die Reaktion der Liberalen

Sobald die Existenz und der Inhalt des anfangs geheim gehaltenen Bündnisses bekannt wurde, beantragte Zürich im Sommer 1846 auf der Tagsatzung, den Sonderbund gemäss dem Bundesvertrag für aufgelöst zu erklären. Der Antrag erhielt aber erst die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Kantone, nachdem im Juli 1847 in Genf und St. Gallen die liberale Partei an die Macht gekommen war. Zusätzlich wurden eine Revision des Bundesvertrages und die Ausweisung des Jesuitenordens aus der Schweiz beschlossen. Da die sieben Sonderbundskantone, auf Österreichs und Frankreichs Hilfe vertrauend, allen Mahnungen und Vermittlungsversuchen unzugänglich blieben und eifrig rüsteten, entschied sich die Tagsatzung zu Bern am 4. November 1847 zur Anwendung von Waffengewalt. Zwar stand die gewaltsame Auflösung des Sonderbundes, gestützt auf den 1815 aus konservativem Zeitgeist heraus entstandenen Bundesvertrag, juristisch auf wackligem Fundament, die liberalen Kantone waren indes nicht bereit, sich in dieses rechtliche Korsett einbinden zu lassen.

Internationales Umfeld des Konfliktes

Die drei konservativen Grossmächte Europas sowie Frankreich unterstützten die konservativ-katholischen Kräfte des Sonderbundes politisch-diplomatisch, z.T. auch militärisch-logistisch: Der österreichische Feldmarschall Radetzky schickte aus Italien 3'000 Gewehre, die jedoch in Lugano abgefangen wurden, ausserdem zog Österreich Truppen in Vorarlberg zusammen. Der französische Gesandte Bois-le-Comte, «in herzlichem Einvernehmen mit seinem österreichischen Kollegen», versäumte nichts, «was die sieben Kantone kräftigen und ermutigen konnte» und auch Frankreich versuchte, Waffen zu schicken.[2] Für Preussen und Russland stand die Abwehr jeglicher liberaler Bestrebungen im Vordergrund, auch wenn sie aus geographischen Gründen nicht direkt in den Konflikt eingriffen.[3]

Demgegenüber unterstützte Grossbritannien die liberalen Kräfte politisch-diplomatisch, denn es war die Einsicht des damaligen britischen Aussenministers Palmerston, «dass die Gegenüberstellung zu den absolutistischen Regierungen der Hebel und Stützpunkt der Macht Englands in Europa, sein sicherster Verbündeter die allgemeine Achtung der Freiheit suchenden Völker sei».[4]

Kriegshandlungen

Der eidgenössische Stab während des Sonderbundskrieges 1847: der General und sein Stab
ehemaliger Grabstein aus Muri als Denkmal in Geltwil

Die Kriegshandlungen wurden durch den Einfall der Sonderbundstruppen am 3. November 1847 ins Tessin eröffnet. Am 12. November erfolgte ein weiterer Vorstoss ins aargauische Freiamt. Beide Expeditionen scheiterten jedoch. Im Tessin kehrten die Truppen nach dem Tod ihrer führenden Offiziere um. Im Freiamt trafen die Sonderbundstruppen beim Gefecht von Geltwil und beim Gefecht bei Lunnern[5] auf Verbände der eidgenössischen Armee – beide Treffen endeten ohne entscheidenden Sieg der Angreifer im allgemeinen Chaos.

Die eidgenössische Armee von fast 100'000 Mann unter dem General Guillaume-Henri Dufour rückte ab dem 11. November gegen die Sonderbundskantone vor. Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Neuenburg erklärten ihre Neutralität und schickten keine Truppen. Zuerst wurde am 14. November das vom restlichen Sonderbund isolierte Freiburg zur Kapitulation gezwungen, dann begann die Planung, gegen Luzern, die Hochburg des Sonderbundes, vorzugehen. Während die Operation gegen Luzern vorbereitet wurde, kam die Meldung, dass am 17. November eine Kolonne der Sonderbundstruppen den Sankt Gotthard überquert und eidgenössische Truppen im Tessin bei einem Gefecht bei Airolo in die Flucht geschlagen hatte.

Am 22. November begann der Angriff gegen Luzern. Während dieser Auseinandersetzungen achtete Dufour streng auf die Einhaltung humanitärer Grundsätze bei den Kampfhandlungen. Der überlieferte Grundsatz von General Dufour lautete:

« Il faut sortir de cette lutte non seulement victorieux, mais aussi sans reproche »

„Wir müssen aus diesem Kampf nicht nur siegreich, sondern auch ohne Vorwurf hervorgehen.“

Diese Aussage galt als Führungsmaxime an seine unterstellten Kommandanten. Die von Johann Ulrich von Salis-Soglio befehligten Truppen des Sonderbundes wurden am 23. November bei Gisikon, Meierskappel und Schüpfheim geschlagen, worauf Luzern am 24. November kapitulierte und besetzt wurde.[6] Die übrigen Innerschweizer Kantone des Sonderbunds beschlossen am Tag darauf bei einer Konferenz in Brunnen ebenfalls die Kapitulation; als letzter Kanton ergab sich am 29. November das Wallis. Nach offiziellen Angaben hat der Sonderbundskrieg 150 Menschen das Leben gekostet und rund 400 Verletzte gefordert.

Folgen

Die Verfassungen und Regierungen in den besiegten Kantonen wurden durch die Kriegssieger in liberalem Sinn revidiert. Ausserdem mussten die Verlierer die Kriegskosten durch hohe Reparationszahlungen begleichen. Die in Luzern wieder an die Macht gelangten Liberalen lösten zur Schuldentilgung weitere Klöster im Kanton auf.

Eine Kollektivnote Österreichs, Preussens, Frankreichs und Russlands vom 18. Januar 1848 erklärte allerdings, dass diese Mächte keine Veränderung der Bundesakte von 1815 zulassen würden, die mit der Souveränität der Kantone in Widerspruch stehe. Die von den Kriegssiegern beherrschte Tagsatzung wies mit Entschiedenheit diese Einmischung zurück. Palmerston, der schon die Abstimmung der Note unter den Grossmächten verzögert hatte, liess Dufour unter der Hand sagen, möglichst schnell ein Ende zu machen.[4] Da dies gelang und ausserdem kurz darauf aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage in Frankreich die Februarrevolution und anschliessend in den deutschen Staaten die Märzrevolution ausbrach, blieben Konsequenzen indessen aus.

Die Verfassung von 1848

Der Ausgang des Kriegs entschied auch den Sieg der Bundesrevision: Die Tagsatzung beschloss unter Missachtung der Revisionsregeln im geltenden Bundesvertrag (der für Vertragsänderungen, wie bei einem Staatenbund üblich, Einstimmigkeit oder zumindest Geltung der geänderten Regelungen nur für die zustimmenden Stände erforderte) nach dem Muster der Vereinigten Staaten die in ihren Grundzügen bis heute bestehende Bundesverfassung: Nach dieser Veränderung bildete die Schweiz anstelle des von den souveränen Kantonen gebildeten losen Staatenbundes einen fester gefügten Bundesstaat ohne Austrittsrecht einzelner Kantone.

Dem Bund wurden das ausschliessliche Recht über Krieg und Frieden, der Verkehr mit dem Ausland, das Zoll-, Post- und Münzwesen, Mass und Gewicht, die Organisation des Bundesheers, der höhere Militärunterricht, die Garantie republikanisch-demokratischer Kantonalverfassungen, der politischen Rechtseinheit, der Glaubensfreiheit, der Presse- und Vereinsfreiheit usw. übertragen.

An die Stelle der Tagsatzung trat eine in ihrer Stimmabgabe freie Bundesversammlung, bestehend aus der Vertretung der Kantone (Ständerat) und des Schweizer Volkes (Nationalrat), an die Stelle des bisherigen wechselnden Vorortes trat als höchste vollziehende Behörde eine siebenköpfige Kollegialbehörde, der Bundesrat; ebenso wurde ein Bundesgericht eingesetzt.

Über die neue Verfassung wurde in den meisten Kantonen abgestimmt. Im Kanton Freiburg wurde die Verfassung vom Grossen Rat ratifiziert, da man eine Ablehnung durch das Volk befürchtete. Im Kanton Luzern zählte die liberale Regierung die Nicht-Stimmenden zu den Befürwortern und erzielte so eine Annahme. So kam es zu einem klaren Resultat: Die Tagsatzung stellte fest, dass 15½ Kantone mit 1'897'887 Einwohnern gegen 6½ verwerfende mit 292'371 Einwohnern die neue Verfassung angenommen hatten. Vom zuvor gepflegten Prinzip der Gleichheit der Kantone ging die Tagsatzung neu zum Mehrheitsprinzip über, erklärte die Verfassung am 12. September 1848 als angenommen und löste sich auf. Der Verfassungshistoriker Alfred Kölz betrachtet dieses Vorgehen als «formell unrechtmässig und mithin revolutionär».

Die erste Bundesversammlung trat am 6. November in Bern, das zum Bundessitz bestimmt wurde, zusammen und wählte den ersten Bundesrat.

Literatur

  • René Roca: Sonderbund im Historischen Lexikon der Schweiz.
  • Erwin Bucher: Die Geschichte des Sonderbundskrieges. Berichthaus, Zürich 1966, DNB 572781253.
  • Guillaume Henri Dufour: Der Sonderbunds-Krieg und die Ereignisse von 1856, Kessinger Publishing 2010 (Reprint der Ausgabe von 1876), ISBN 978-1-168-56919-6.
  • Hilmar Gernet: Luzerns heiliger Krieg. Eine historische Reportage zum Sonderbundskrieg 1847 und den Gefechten auf Luzerner Boden. Comenius, Hitzkirch 1997, ISBN 3-905286-66-1 (= Anno dazumal, Band 2).
  • Thomas Hildbrand, Albert Tanner (Hrsg.): Im Zeichen der Revolution. Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798–1848. Chronos, Zürich 1997, ISBN 3-905312-43-3 (Publikation der Volkshochschule des Kantons Zürich, die Beiträge basieren auf den Referaten, die im Rahmen der Ringvorlesung der Volkshochschule des Kantons Zürich «Der Weg zum schweizerischen Bundesstaat 1798–1848» im Sommer 1997 gehalten wurden).
  • Joachim Remak: Bruderzwist, nicht Brudermord. Der Schweizer Sonderbundskrieg von 1847. (Originaltitel: A Very Civil War, übersetzt von Irmhild und Otto Brandstädter unter Mitwirkung des Verfassers) Orell Füssli, Zürich 1997, ISBN 3-280-02801-9.
  • Alexander Schaer: Wir gehören zusammen und Bruderliebe rechnet nicht. Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung der Reparationszahlungen im Schweizer Sonderbundskrieg im Lichte der Völkerrechtslehre des 19. Jahrhunderts. Schulthess, Zürich/Basel/Genf 2010, ISBN 978-3-7255-6126-1 (= Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte, Band 63, zugleich Dissertation an der Universität Zürich 2010).
  • Friedrich Engels: Der Schweizer Bürgerkrieg. In: Marx-Engels-Werke (MEW), Band 4, Mai 1846 bis März 1848. Dietz, Berlin (DDR) 1972, S. 391–398, ISBN 3-320-00203-1 (Online).

Weblinks

 Commons: Sonderbundskrieg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Heinrich Theodor Flathe: Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 481.
  2. Heinrich Theodor Flathe: Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 483.
  3. Heinrich Theodor Flathe: Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 482.
    Friedrich Wilhelm IV. begründete dies gegenüber seinem Vertrauten, dem damaligen preussischen Botschafter in London Christian Karl Josias von Bunsen am 4. Dezember 1847 so: «In der Schweiz handelt sichs für uns, für die Grossmächte, ganz und gar nicht um Recht oder Unrecht in der Eidgenossenschaft, gar nicht um Jesuiten und Protestanten, gar nicht um die Frage, ob die Verfassung von (18)15 Diesen oder Jenen gefährdet oder falsch interpretiert wird, gar nicht um die Verhütung des Bürgerkrieges an sich, – sondern allein darum: ob die Seuche des Radikalismus, d. h. einer Sekte, welche wissentlich vom Christentum, von Gott, von jedem Rechte, das besteht, von göttlichen und menschlichen Gesetzen abgefallen, los und ledig ist, ob diese Sekte die Herrschaft in der Schweiz durch Mord, Blut und Tränen erringen und so ganz Europa gefährden soll oder nicht.» (Hervorhebungen im Original), zitiert nach: Leopold von Ranke: Aus dem Briefwechsel Friedrich Wilhelms IV. mit Bunsen, (1873), S. 150.
  4. 4,0 4,1 Heinrich Theodor Flathe: Das Zeitalter der Restauration und Revolution 1815–1851. (= Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, Zweiter Teil). Grote, Berlin 1883, S. 484.
  5. Am 12. November 1847 hatten zürcherische Pontoniere bei der Fahr (Fährstelle) an der Reuss in Lunnern eine Pontonbrücke erstellt. Die Brücke war nur von einer Artilleriebatterie geschützt, da die Infanterie in Affoltern am Albis versammelt war. Die Sonderbundstruppen konnten gegen die Schiffsbrücke vorrücken, bevor die von Pontonierhauptmann Huber angeforderten zürcherischen Verstärkungstruppen von Affoltern her eintrafen. Die Sonderbundstruppen eröffneten ein Kreuzfeuer auf die Pontoniere, welche wegen der kritischen Lage mit dem Abbruch der Brücke beschäftigt waren. Die Pontoniere konnten trotz des Gefechts alle Pontons aufs Ufer bringen, wobei drei Birago-Böcke verloren gingen. Ein Pontonier wurde am Fuss verwundet. Die Pontonbrücke wurde später reussabwärts bei der Fahr Ottenbach als Verbindungsbrücke für die beidseits der Reuss stehenden Divisionen Ziegler und Gmür ein zweites Mal erstellt. Quelle: Der Pontonier. Ausgabe Dezember 1947. Nr. 12, 35. Jahrgang, S. 191.
  6. Der Tagesbefehl General Dufours vom 24. November 1847 lautete: Eidgenössische Wehrmänner! Ihr werdet in den Kanton Luzern einrücken. Wie ihr die Grenzen überschreitet, so lasst Euren Groll zurück und denkt nur an die Pflicht, welche das Vaterland Euch auferlegt (…) Sobald aber der Sieg für uns entschieden ist, so vergesset jedes Rachegefühl, betragt Euch wie grossmütige Krieger, verschont die Überwundenen, denn dadurch beweist Ihr wahren Muth.
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