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Kriminalpolizei

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In der Bundesrepublik Deutschland ist die Kriminalpolizei (umgangssprachlich: „Kripo“) jener Teil der Polizei (und damit der Innenverwaltung), der sich – im Gegensatz zur Schutzpolizei – ausschließlich mit der Verfolgung von Straftaten und ihrer Verhütung beschäftigt. Ihre Angehörigen versehen ihren Dienst meist in Zivilkleidung.

Die Organisationsformen der Kriminalpolizeien sind in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich, da die Polizeiangelegenheiten grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen.

Geschichte

Die Anfänge

Die ersten Anfänge der Kriminalpolizei sind in Berlin zu finden. Im Jahre 1799 wurden in Berlin sechs Polizeibeamte dem Berliner Kriminalgericht zugeordnet und durften alle zur Aufklärung von Verbrechen und Vergehen erforderlichen Ermittlungen und Vernehmungen durchführen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben war ihnen in Ausnahmefällen gestattet, auch ohne Uniform tätig zu werden. Faktisch waren sie die ersten Kriminalbeamten in Deutschland.

Deklaratorisch wurde die Ermittlungskompetenz der Polizei in Kriminalitätsfällen durch das Berliner Polizeireglement vom 1. April 1811 festgelegt. Die Polizeibehörde durfte in eigener Verantwortung Straftaten aufklären und die Fälle ohne sofortige Hinzuziehung der Gerichte bearbeiten. Im Jahre 1820 wurde in Berlin die Berufsbezeichnung Kriminalkommissar eingeführt, die organisatorische Trennung zwischen Schutz- und Kriminalpolizei erfolgte jedoch erst 1872. Dies war die Geburtsstunde einer selbstständigen kriminalpolizeilichen Organisation in Preußen, was später in anderen Teilen Deutschlands übernommen wurde.

Neben Berlin wurde in Bremen (1853) und Hamburg (1875) die Polizei reformiert. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts verfügten alle großen deutschen Städte über eine Kriminalpolizei. Nachdem sich in der Polizei diese Spezialisierung durchgesetzt hatte, war eine Aufteilung in Kriminalitätsfelder nicht weit: 1855 wurde in Berlin anlässlich des Mordfalls Dickerhoff die erste Mordkommission aufgerufen. Im Jahre 1886 wurde in Berlin der Erkennungsdienst gegründet.

Die Jahrhundertwende 19./20. Jahrhundert

Schon früh erkannte man den Bedarf für überregionale Zusammenarbeit. Folglich wurde 1897 anlässlich einer Polizeikonferenz in Berlin die Schaffung einer Zentralstelle gefordert, um eine bessere Zusammenarbeit der Länder und freien Städte zu gewährleisten. Es dauerte jedoch noch einige Jahre, bis für alle Teile Deutschlands eine Zentralstelle in Form des Preußischen Landeskriminalpolizeiamtes tätig war, aus dem das Reichskriminalpolizeiamt hervorging.

In Wien wurde am 7. September 1923 die Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK), der Vorläufer der heutigen Interpol, gegründet. Ihr Ziel war der verbesserte Nachrichtenaustausch und die Modernisierung der Verbrechensbekämpfung. Zu diesem Zweck wurde eine zentrale Fingerabdruckkartei eingeführt und der internationale Haftbefehl geschaffen.

1933–1945

Während der Herrschaft der Nationalsozialisten war auch die deutsche Polizei gleichgeschaltet. Das bislang nur geplante Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) wurde errichtet und mit entsprechenden Befugnissen versehen. Dem RKPA wurden Kriminalpolizeileitstellen (KpLSt) in Königsberg i. Pr., Stettin, Berlin (RKPA als KpLSt), Breslau, Halle an der Saale, Hannover, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, München, Dresden, Stuttgart, Hamburg, Bremen und später Wien, Reichenberg, Danzig und Posen nachgeordnet. Diesen Leitstellen waren wiederum Kriminalpolizeistellen (KpSt) nachgeordnet. Eine KpLSt nahm gleichzeitig auch die Aufgaben einer KpSt für ihren Bereich war. Die Zuordnung der Sitze der Dienststellen erfolgte nicht nur nach kriminalgeographischen Gesichtspunkten, sondern auch nach parteipolitischen Machtverhältnissen. Beispielsweise war die KpLSt Düsseldorf für das Ruhrgebiet zuständig, obwohl aus geographischen Gesichtspunkten Essen geeigneter gewesen wäre. Düsseldorf wurde jedoch wegen des ranghöheren Polizeiführers gewählt. Chef des Reichskriminalpolizeiamtes wurde Arthur Nebe, der als Chef der SS-Einsatzgruppe B mindestens die in den entsprechenden Einsatzberichten gezählten 45.467 Mordopfer zu verantworten hatte.[1] Da die Polizei nun zentralisiert war, erleichterte dies den Nachrichtenaustausch, die Vereinheitlichung der Arbeitsmethoden oder die Verfolgung reisender Straftäter. Die Polizei wurde allerdings, wie alle Bereiche des öffentlichen Lebens, von den Nazis massiv missbraucht.

Im weiteren wurde 1939 Geheimes Staatspolizeiamt, das Reichskriminalpolizeiamt und der Sicherheitsdienst des Reichsführers SS das Reichssicherheitshauptamt unter der Führung von Reinhard Heydrich gegründet.

In der Konferenz von Jalta im Februar 1945 legte man fest, dass die deutsche Polizei entnazifiziert, demokratisiert und dezentralisiert werden sollte. Die Dezentralisation erfolgte schließlich zum Teil schon zwangsläufig durch die vier Besatzungszonen. Nach dem Zusammenbruch war eine überörtliche Zusammenarbeit aus technischen Gründen kaum möglich, was den kriminalpolizeilichen Aktionsradius der Verbrechensbekämpfung stark einschränkte. Die einzelnen Militärregierungen der Alliierten bauten in ihren Besatzungszonen die Polizei entsprechend ihren Vorstellungen auf.

Nachkriegszeit

Bundesrepublik Deutschland

Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs beschlossen die Siegermächte auf den Konferenzen von Jalta und Potsdam, das Polizeiwesen in Deutschland zu entnazifizieren, entmilitarisieren, demokratisieren und dezentralisieren. Die Dezentralisierung hatte die Zuständigkeit der Länder zur Folge und bedeutete für die Bekämpfung der Kriminalität, dass die reisenden und überörtlichen Täter nicht mehr wirkungsvoll bekämpft werden konnten. Deshalb haben die Siegermächte erlaubt, dass der Parlamentarische Rat in den Art. 73 und Art. 87 Grundgesetz (GG) für die Kriminalpolizei eine Sonderregelung einführte: „Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern darf sich nicht auf das gesamte Polizeiwesen erstrecken, sondern ist nur auf die Kriminalpolizei bezogen.“[2] Darüber hinaus hat der Parlamentarische Rat auch die Tätigkeit der Kriminalpolizei beschrieben, nämlich: „Verhüten, Aufdecken und Verfolgen wichtiger Straftaten.“[3]

Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurde in Art. 73 festgelegt, dass der Bund „die ausschließliche Gesetzgebung über […] die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei…“ hat. Dazu wurde im März 1951 das Gesetz über die Errichtung eines Bundeskriminalamtes geschaffen. Parallel dazu wurden in den Ländern auch Landeskriminalämter eingerichtet, die innerhalb der Länder eine Koordinierung und Informationssteuerung gewährleisten sollen.

Die voranschreitende Spezialisierung in der Kriminalpolizei machte es erforderlich, die Bandbreite der Einsatzfelder weiter zu untergliedern. Die Gliederung der Kriminalpolizei ist, wie die gesamte Polizei, Ländersache. Somit kann in jedem Land die Kriminalpolizei anders strukturiert und organisiert sein. Da der Kriminalpolizei jedoch überall die Bekämpfung der schweren Kriminalität obliegt, gibt es bestimmte Deliktsbereiche, die überall von der Kriminalpolizei bearbeitet werden. Hierzu gehören folgende Deliktsfelder:

Anfang der 1990er Jahre gab es innerhalb der Polizeien der Länder den Trend, die Spezialisierung aufzuheben. Dies äußerte sich sowohl in der Ausbildung des Polizeinachwuchses als auch in der Organisationsform. In vielen Polizeien der Länder wurden der Kriminalpolizei als eigener Zweig innerhalb der Polizei die entsprechenden Laufbahngruppen aufgehoben und eine Fachausbildung abgeschafft.

Im Jahre 2004 gab es hier einen Sinneswandel: In den Innenverwaltungen der Länder wurde die Tendenz zu einer weitgehenden Generalisierung gestoppt, da die fachliche Spezialisierung einzelner Dienststellen und ihrer Kriminalpolizeibeamten für notwendig gehalten wurde.

Die Angehörigen der Kriminalpolizei (Polizeivollzugsbeamte) weisen sich mit der Kriminaldienstmarke und mit dem Dienstausweis aus.

Eine Berufsvertretung, die speziell für Kriminalbeamte gegründet wurde, ist der Bund Deutscher Kriminalbeamter.

Deutsche Demokratische Republik

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EU und international

Auf europäischer Ebene erfolgt die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen durch Europol.

Auf internationaler Ebene erfolgt die polizeiliche Zusammenarbeit durch Interpol. In Deutschland agiert das BKA als Nationales Zentralbüro.

Siehe auch

Literatur

  • Friedrich Wilhelm: „Die Polizei im NS-Staat: die Geschichte ihrer Organisation im Überblick“, ISBN 3-506-77513-8.
  • Imanuel Baumann: „Dem Verbrechen auf der Spur“, ISBN 3-8353-0008-3.
  • Patrick Wagner: „Volksgemeinschaft ohne Verbrecher“, ISBN 3-89244-912-0.
  • Polizei Berlin: „Geschichte der Kriminalpolizei in Berlin ab 1945“.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. S. Fischer Verlag. Frankfurt am Main 2003, S. 430 u. 660.
  2. Maunz/Dürig, Kommentar zum GG, Art. 73, Rn. 157.
  3. Maunz/Dürig, a.a.O., Art. 87, Rn. 139.
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