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Gelber Ring

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Darstellung eines jüdischen Manns aus Worms mit dem gelben Ring (16. Jahrhundert)
Darstellung einer jüdischen Frau aus Worms mit dem gelben Ring (16. Jahrhundert)

Der Gelbe Ring (je nach Ausführung auch Judenring, Judenkreis, Gelber Fleck oder rouelle - frz. „Scheibe“ - genannt) war im Mittelalter eine für Juden vorgeschriebene Kennzeichnung: Sie mussten seit dem 13. Jahrhundert in vielen Ländern und Regionen Europas ein Stoffstück in Kreis-, Ring- oder Rechteck-Form außen sichtbar – meist vorn in Brusthöhe – auf der Kleidung tragen.

Dies war Teil einer diskriminierenden Kleiderordnung, die ihnen kirchliche und weltliche Herrscher aufzwangen. Diese Judentracht diente der Ausgrenzung und Kontrolle der jüdischen Minderheit und erleichterte in Verbindung mit der Ghettoisierung ihre Auffindung, auch im Falle von Pogromen. Daher gilt der Judenring als Vorläufer des Judensterns in der Zeit des Nationalsozialismus.

Geschichte

Ähnliche Kleiderordnungen für religiöse Minderheiten waren im Islam schon seit dem frühen 8. Jahrhundert für sogenannte Dhimmis – „Schutzbefohlene, Untergebene“ – üblich. Sie betrafen Juden und Christen, oft jedoch nur Juden. Ihre Kennzeichnungspflicht begann 717 mit einem Befehl von Kalif Umar II.. Die Art des Kennzeichens war anfangs nicht festgelegt und variierte. 807 befahl Kalif Harun al-Rashid in Persien für Juden einen gelben, für Christen einen blauen Gürtel. In anderen islamischen Ländern waren es Halsketten und verschiedenfarbige Schuhe.

Diese Regeln waren nicht im Koran oder der Hadith begründet und wurden in islamischen Ländern nicht immer streng durchgesetzt. Auch aufgrund der im Koran vorgeschriebenen Achtung für die Angehörigen der „Buchreligionen“ kam es dort viel seltener als in Europa zu Pogromen gegen diese religiösen Minderheiten.

Der älteste Beleg einer besonderen Kleidungsordnung für Juden in Europa findet sich auf Sizilien. Bereits wenige Jahre nach Beginn der muslimischen Eroberung der Mittelmeerinsel im Jahr 827 wurden von den neuen muslimischen Machthabern entsprechende Verordnungen erlassen (die sich damals auch gegen die Christen richteten).

In der abendländischen Farbsymbolik war die Farbe Gelb – im Gegensatz zum sehr ähnlichen Gold – überwiegend negativ besetzt und stand für Sünden wie Geiz, Neid, Hochmut u. a. Gelbliche Pferde galten Rittern als minderwertig.

Nach den Kreuzzügen, bei denen es zu Pogromen an europäischen Judengemeinden (vor allem in Nordfrankreich und im Rheinland) und Massakern an Juden und Muslimen in Palästina gekommen war, verschlechterte sich die Lage dieser Minderheiten zunehmend. Deutlich wird dies beim 4. Laterankonzil, welches 1215 unter Papst Innozenz III. eine ganze Reihe einschränkender Bestimmungen, darunter besondere Symbole zur Kennzeichnung Andersgläubiger (Kanon 68), beschloss:

„Juden und Sarazenen beiderlei Geschlechts in jeder christlichen Provinz und zu allen Zeiten sollen in den Augen der Öffentlichkeit durch die Art ihrer Kleidung von anderen Völkern unterschieden sein.“

Damit wurde die verschiedentlich schon bestehende Praxis, bestimmte Außenseiter (vor allem Leprakranke) durch Kleidungsaccessoirs zu kennzeichnen, nun auch für nichtchristliche religiöse Minderheiten offiziell überall gefordert und der bereits bisher bestehende Usus, dass sich verschiedene soziale Gruppen (auch) hinsichtlich ihrer Kleidung unterschieden, für Juden und Moslems zur Vorschrift. Wie die geforderten Zeichen auszusehen hatte, sollte jeweils regional geregelt werden, so dass sich in der Folge sehr unterschiedliche Judenzeichen entwickelten: in Deutschland zunächst der sogenannte Judenhut (ein konischer oder halbkugeliger Hut mit breiter flacher Krempe und einem Knauf am Scheitel), der hier von jüdischen Männern schon seit dem 11. und bis ins 15. Jahrhundert als Teil ihrer üblichen Tracht getragen wurde, im übrigen Europa (und seit der Mitte des 15. Jahrhunderts auch in Deutschland) meistens ein gelber oder roter Ring oder Fleck.

Die kirchlichen Vorschriften benötigten für ihre Umsetzung freilich die Unterstützung durch die jeweiligen weltlichen Machthaber, die ihnen aber mehrheitlich noch lange versagt blieb, so dass die kirchlichen Forderungen auf zahlreichen Provinzialsynoden immer wieder erneuert wurden. Erst im 15. Jahrhundert, als sich die abendländische Gesellschaft immer mehr als eine in erster Linie christliche Gesellschaft verstand (in der Andersgläubige bestenfalls geduldet, mehrheitlich aber vertrieben wurden), wurden einschlägige Bestimmungen zunehmend auch von weltlicher Seite erlassen, so dass sich die Kennzeichnung der Juden in Europa erst jetzt weitgehend durchsetzte. Zumindest der jüdischen Oberschicht war es durch den Erwerb entsprechender Privilegien aber auch weiterhin noch möglich, vom Zwang zum Tragen der Judenzeichen befreit zu werden.

1551 bekräftigte König Ferdinand I. das Gebot des Judenrings für die österreichischen Erblande. 1583 legte die Reichsstadt Speyer genaue Maße dafür fest.

Auf bildhaften Darstellungen von Juden, früher Skulpturen wie der Judensau und Wandmalereien, später auch Flugschriften und illustrierten Blockbüchern, sind vom frühen 13. bis zum 17. Jahrhundert sowohl der Judenhut wie auch der Judenring erkennbar. Schriftliche Dokumente berichten dazu oft über angebliche Verbrechen von Juden. Die „Judentracht“ kommt auch in vielen Bühnenstücken und Komödien des 16. Jahrhunderts als Verspottung und Wiedererkennung vor.

Zeittafel für Kleiderordnungen

Islam

  • 717: Kalif Umar Ibn Abd al-Aziz befiehlt Christen und Juden, ein Erkennungszeichen zu tragen.
  • 807: Der abbasidische Kalif Harun al-Rashid, befiehlt für Juden einen gelben Gürtel, für Christen einen blauen.
  • 853: Kalif Al-Mutawakkil von Persien gibt dazu ein Edikt heraus.
  • 887: Juden und Christen werden im muslimisch eroberten Sizilien einer besonderen Kleiderordnung unterworfen.
  • 1005: Der Fatimid Al-Hakim verpflichtet Juden in Ägypten und Palästina, Glocken an ihren Gürteln und hölzerne „Goldketten“ um den Hals zu tragen.
  • 1121: Ein Brief aus Bagdad beschreibt die dortige jüdische Kleiderordnung:

„...zwei gelbe Gürtel, einen um den Kopf, den andern um den Nacken. Ferner muss jeder Jude ein Stück Leder an seinen Nacken hängen, auf dem das Wort dhimmi steht. Auch um seine Taille muss er einen Gürtel tragen. Die Frauen müssen einen roten und einen schwarzen Schuh tragen, dazu eine kleine Klingel an ihren Nacken oder Schuhen.“

Christentum

  • 12. Jahrhundert: Der konische Judenhut wird in Deutschland üblich.
  • 1215: Das Vierte Laterankonzil verlangt Unterscheidungskennzeichen für Juden und Muslime.
  • 1219: Papst Honorius III. erlässt den Juden von Kastilien diese Ordnung.
  • 1222: Der Erzbischof von Canterbury, Stephen Langton, ordnet an, dass englische Juden ein weißes, später ein gelbes Band zu tragen haben.
  • 1228: König Jakob I. befiehlt den Juden von Aragon, den gelben Gürtel zu tragen.
  • 1267: Das Provinzialkonzil von Wien fordert, dass Juden einen besonders geformten „gehörnten“ Hut (pileum cornutum) zu tragen hätten.
  • 1269: Ludwig IX. von Frankreich erlässt mit Bezug auf das 4. Laterankonzil eine Kleiderordnung für Juden seines Landes: Jüdische Männer mussten eine kreisförmige Scheibe, die Rouelle, auf der Brust tragen, jüdische Frauen eine besondere Haube. Die Kennzeichnung diente der Umsetzung eines Edikts von 1252, das alle Juden aus Frankreich auswies, die sich nicht zu Christen taufen ließen oder sich nicht für einen bestimmten Betrag davon freikauften. Juden, die öffentlich ohne ihre Kleidungskennzeichen angetroffen wurden, mussten ein Bußgeld von zehn Silberstücken zahlen.
  • 1274: Edward I. von England verschärft das Dekret: Der Gelbe Fleck in Form der Gesetzestafeln des Mose muss von jedem Juden ab dem siebten Lebensjahr über dem Herzen getragen werden.
  • 1279: Im Kirchenkonzil von Buda wird das Tragen des Judenrings vorgeschrieben. Infolge des Einspruchs des ungarischen Königs wird jedoch diese Bestimmung nicht konsequent angewandt.
  • 1294: In Erfurt wird der Gelbe Fleck erstmal in Deutschland erwähnt.
  • 1321: Heinrich II. von Kastilien zwingt Juden zum Tragen des Gelben Flecks.
  • 1415: Der Gegenpapst Benedikt XIII. verhängt die Bulle von Avignon: Juden müssen eine gelben oder roten Fleck tragen, die Männer auf ihrer Brust, die Frauen auf dem Schleier.
  • 1434: Kaiser Sigismund führt auf Wunsch der Stadt und nach entsprechenden Forderungen des Basler Konzils vom selben Jahr den Gelben Fleck in Augsburg wieder ein.
  • 1528: Der Senat von Venedig erlaubt dem berühmten Arzt Jakob Mantino ben Samuel für zwei Monate, den regulären Doktorhut statt des gelben Judenhuts zu tragen. Später wurde die Frist auf Empfehlung des englischen und französischen Botschafters sowie des päpstlichen Legaten und anderer prominenter Patienten des Arztes verlängert.
  • 1555: Papst Paul IV. verfügt, dass Juden gelbe Hüte tragen müssen.
  • 1566: Papst Pius V. bestätigt die Kennzeichnungspflicht für Juden durch ein gelbes Zeichen an der Außenkleidung. - König Sigismund II. August unterzeichnet ein Gesetz, dass den Juden Litauens gelbe Hüte und Kopfbedeckungen auferlegt. Zwanzig Jahre später wurde das Gesetz aufgehoben.
  • 1775: Papst Pius VI. ordnet im Edikt für die Juden (Paragrafen 17 uns 18) mit Bezug auf den Papsterlass von 1566 eine besondere und detaillierte Kleiderordnung für Juden des Kirchenstaates an. Das Edikt wurde 1797 als Folge der Französischen Revolution aufgehoben.

Zeit des Nationalsozialismus

Der sogenannte Judenstern
Hauptartikel: Judenstern

Schon die NS-Propaganda während der Weimarer Republik, etwa das Hetzblatt Der Stürmer, griff auf Stereotypen des christlichen Antijudaismus im Mittelalter zurück, um Juden auch äußerlich als abstoßende fremde Rasse darzustellen. Angesichts der Judenverfolgung seit 1933 gab Lion Feuchtwanger 1936 eine Sammlung von Zeitungsberichten über Gewalttaten an Juden unter dem Titel Der Gelbe Fleck heraus.[1]

Menschen mit Fleck statt Stern im besetzten Ciechanów, Aufnahme der Propagandakompanie 1942

Im Zweiten Weltkrieg führten NS-Behörden erneut eine Kennzeichnungszwang für Juden ein: zuerst nach dem Polenfeldzug in besetzten Gebieten Polens, seit Beginn des Russlandfeldzugs in eroberten Gebieten der Sowjetunion und ab 1. September 1941 auch im Deutschen Reich selbst. Dort bildeten diese Erlasse nur den Abschluss zahlreicher Ausgrenzungs- und Verfolgungsmaßnahmen gegen Juden und den Auftakt ihrer Deportationen in osteuropäische Ghettos und Vernichtungslager.

Auch in den meisten vom Deutschen Reich eroberten Ländern mussten Juden bei Androhung der Todesstrafe solche Erkennungszeichen tragen. Sie variierten von einem weißen Armband oder runden Stoffstück mit blau konturiertem sechszackigen Stern bis zum gelben, aus zwei überlappenden Dreiecken gebildeten Davidstern auf schwarzem Grund. Sie waren sichtbarer Ausdruck des menschenverachtenden Antisemitismus und Rassismus der NS-Ideologie, die die Ermordung der europäischen Juden im Holocaust vorbereitete.

Siehe auch

Literatur

  • Wolfgang Osiander: Gelber Fleck, gelber Ring, gelber Stern. Kleidungsvorschriften und Kennzeichen für Juden vom Mittelalter bis zum Nationalsozialismus. In: Geschichte lernen, Heft 80, 2001, S. 26 f., ISSN 0933-3096
  • Jens J. Scheiner: Vom „Gelben Flicken“ zum „Judenstern“? Genese und Applikation von Judenabzeichen im Islam und christlichen Europa (841–1941). Peter Lang, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-631-52553-2
  • Davide Abulafia: La comunità di Sicilia dagli arabi all’espulsione (1493), in: Storia d’Italia. Gli Ebrei in Italia, ed. by C. VIVANTI, Torino 1996 (Annali 11). Einaudi, Torino 1997, S. 45–62, ISBN 978-88-06-13036-7

Weblinks

Einzelnachweise

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