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Viertes Laterankonzil

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4. Konzil im Lateran
Datum 11. - 30. November 1215
Akzeptiert von Römisch-Katholische Kirche
Vorangehendes Konzil Drittes Laterankonzil
Nächstes Konzil Erstes Konzil von Lyon
Einberufen von Papst Innozenz III.
Präsidium Papst Innozenz III.
Beteiligung 71 Patriarchen und Metropoliten, 412 Bischöfe, 900 Äbte, Priores, Abgesandte
Diskussionsthemen Gegenüber den Lehren von Häretikern (Joachim von Fiore, Katharer und Waldenser) und dem Klerus Dreifaltigkeit, Transsubstantiation, Riten, Vorrangstellung Roms, Lebensführung und Verhalten der Kleriker, Kreuzzüge
Konzilsdokumente 70 Dekrete
Liste ökumenischer Konzilien

Das 4. Laterankonzil ist das bedeutendste Konzil des Mittelalters. Es wurde durch die Bulle Vineam Domini Sabaoth von Papst Innozenz III. vom 19. April 1213 einberufen und fand im November 1215 im römischen Lateran statt. Es war das 12. ökumenische Konzil der katholischen Kirche.

Bedeutung

Das Konzil ragt allein schon durch Anzahl und Einzugsbereich seiner Teilnehmer heraus: anwesend waren einundsiebzig Patriarchen und Metropoliten, einschließlich der (lateinischen) Patriarchen von Jerusalem und Konstantinopel (wegen der Kreuzzugseroberung Konstantinopels 1204 blieben so gut wie alle Griechen fern), 412 Bischöfe und 900 Äbte und Priores. Die Patriarchen von Antiochia und Alexandria waren durch Abgesandte vertreten, ebenso der römisch-deutsche König und spätere Kaiser Friedrich II., der Kaiser des lateinischen Kaiserreichs von Konstantinopel Heinrich, sowie die Könige von Frankreich, England, Aragon, Ungarn, Zypern und Jerusalem. Die Zahl der westlichen Abgesandten übertraf die ca. 20 östlich-lateinischen Vertreter bei weitem.

Erklärte Ziele des Papstes waren die Verteidigung des katholischen Glaubens vor der Bedrohung durch Häretiker, die Unterstützung der Kreuzfahrerstaaten in Palästina nach dem missglückten 4. Kreuzzug 1204 (siehe: Königreich Jerusalem), und die Bestätigung der kirchlichen Freiheit im Investiturstreit.

Beschlüsse

Der Papst präsentierte dem Konzil siebzig fertig formulierte Dekrete mit Dogmen, Disziplinarentscheidungen, Maßnahmen gegen Ketzer und den Bedingungen des nächsten Kreuzzugs.

Am Konzil selbst erfolgte wenig mehr als die feierliche Zustimmung zu den vorgelegten Dekretentwürfen. Diese wurden in die Kirchenrechtssammlung des 'Liber Extra' aufgenommen und fanden weiteste Rezeption in den europäischen Teilkirchen, u.a. auf Provinzialsynoden.

Zu diesen Beschlüssen zählen:

  • Der Text eines für die gesamte katholische Kirche erstmals verbindlichen Glaubensbekenntnisses.
  • Gegen den Dualismus der Katharer wird die Einheit alles Geschaffenen als Gottes Geschöpfe einschließlich der persönlichen Existenz des Teufels und der Dämonen verkündet
  • die Deklaration der Wandlung (Transsubstantiation) beim Sakrament des Abendmahls
  • die Verfahren und Strafen gegen Häretiker: überführte und verurteilte Ketzer seien nach einem Jahr Exkommunikation ohne Umkehr der weltlichen Gewalt zu übergeben zwecks Bestrafung durch Gütereinzug und Verbannung, etwaige Beschützer träfe im Weigerungsfall der Bann
  • Verurteilung von Irrlehren des Joachim von Fiore über das Verständnis der Trinität; darin findet sich u. a. die systematisch wichtige Lehre von der größeren Unterschiedenheit als Ähnlichkeit von Schöpfer und Geschöpf; dies kann als der lehramtliche Niederschlag der Analogielehre der Rede von Gott mit ihrer dreigliedrigen Transformation (Triplex Via) verstanden werden
  • Verbot der Gründung von neuen Ordensformen, neue Orden müssen eine existierende Regel annehmen
  • Ermahnung an die griechische Kirche, sich mit der römischen Kirche wieder zu vereinigen und sich ihren Bestimmungen zu unterwerfen, damit es nur „eine Herde und einen Hirten“ gäbe
  • die Proklamation des durch die gesamte Antike anerkannten Papst-Primates – nach dem Papst kommt das Primat den Patriarchaten in folgender Reihenfolge zu:
    1. Konstantinopel
    2. Alexandria
    3. Antiochia
    4. Jerusalem
  • Regelung des öffentlichen Gottesdienstes an Orten mit gemischter Bevölkerung, die unterschiedlichen Riten anhängt
  • Errichtung öffentlicher Schulen für Angehörige des Klerus an jeder Kathedrale und jeder anderen Kirche, die einen Lehrer bezahlen kann (Vorläufer des allgemeinen Schulwesens)
  • Die Bestimmungen für die Führung des Klerus umfassten u.a. folgende Verstöße:
    • Unzucht
    • Trunksucht
    • die Jagd
    • der Theater- und Spielebesuch
    • Es wird Priestern untersagt, Todesurteile zu fällen, an solchen mitzuwirken oder darauf hinzuwirken. (Canon 18)
  • das Omnis utriusque sexus („Jeder beiderlei Geschlechts“), die jedem Christen, der die Mannbarkeit erreicht hatte, verpflichtete, alle seine Sünden dem Priester mindestens einmal jährlich zu beichten
  • Juden und Muslime wurden zum Tragen einer sie von den Christen unterscheidenden Tracht (Judenhut, Gelber Fleck) gezwungen.
  • Geldverleihverbot für Christen, Juden werden vom Handwerk und Gewerbe ausgeschlossen und erhalten das Monopol für den Geldverleih
  • Den Abschluss bildet das Dekret des Aufrufs zum Kreuzzug in das Heilige Land, der wegen des Todes des Papstes nicht zustande kommt.

Das Konzil bestätigte schließlich die Erhebung Friedrichs II. zum König des Heiligen Römischen Reichs.

Literatur

  • G. Alberigo, A. Duval (Hrsg.): Les Conciles œcuméniques. 2 Bände: L'Histoire und Les Décrets. (= Collection Le magistère de l'Église). Editions de Cerf, Paris 1994, ISBN 2-204-04446-6 und ISBN 2-204-05011-3
  • Raymonde Foreville: Lateran I–IV. (= Geschichte der ökumenischen Konzilien; Band 6). Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1970 (Übersetzung des frz. Originals, Paris 1965)

Quelle

  • Edition der Konzilsbeschlüsse lateinisch/deutsch in: Wohlmuth, Josef (Hg.): Dekrete der ökumenischen Konzilien, Band 2: Konzilien des Mittelalters. Paderborn (u.a.) 2000, S. 227-271.

Weblinks



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