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Zollfreigebiet

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Freihafen ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zur gleichnamigen Zeitschrift siehe Freihafen (Jugendmagazin).
Zollamt Bremen-Hansator am ehemaligen Freihafen

Ein Zollfreigebiet, an Wasserwegen auch Freihafen, abseits der Wasserwege Freilager oder Freizone genannt, ist ein i.d.R. abgeschlossenes oder gar umzäuntes Gebiet innerhalb eines Landes, in dem keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuern erhoben werden. Derartige Freizonen dienen der Lagerung, Weiterverarbeitung und Veredelung der importierten Waren. Freihäfen sind in der Regel durch Grenzzäune abgegrenzte Teilgebiete von Häfen, in denen es Zolldurchlässe gibt.

Besonderheiten

Leistungen innerhalb eines Zollfreigebiets an Endverbraucher unterliegen nicht der Umsatzsteuer, da sie steuerlich Sonderregelungen unterstehen: die Freihäfen des Kontrolltyps I gehören umsatzsteuerlich nicht zum Inland; in den Freihäfen des Kontrolltyps II (derzeit Deggendorf und Duisburg) muss normal Umsatzsteuer bezahlt werden.

Das Zollrecht der Europäischen Union bezeichnet Freihäfen als „Freizonen des Kontrolltyps I“.

Sobald Lieferungen von den Zollfreigebieten ins Inland oder das übrige Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union bewirkt werden, wird vom Einfuhrland Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Durch dieses Verfahren wird die Liquidität der Unternehmen nicht durch vorläufige Abgaben beansprucht, wenn die Waren nicht im Inland veräußert werden sollen. Ab dem 1. Januar 2011 (nach der VO/EG Nr.2373/2009 vom 1. Juli 2009) wurde jedoch eine summarische Anmeldung für Waren verpflichtend, die von außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden, womit einer der wesentlichen Vorteile von Freizonen entfallen ist.

Freihäfen innerhalb der EU-Zollzone

Derzeit existieren in Deutschland Freihäfen in Bremerhaven und Cuxhaven.[1] Die Freihäfen Emden und Kiel sind zum 1. Januar 2010 aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben worden (BGBl. I 2009 S. 1713), da in den letzten Jahren ausschließlich Gemeinschaftswaren, also Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen, gelagert und umgeschlagen wurden. Im Dezember 2009 beschloss der Hamburger Senat, die Auflösung des Freihafens zum 1. Januar 2013 zu beantragen. Den notwendigen Gesetzentwurf brachte die Bundesregierung im September 2010 auf den Weg, der Bundesrat stimmte diesem am 17. Dezember 2010 zu.[2] Durch das „Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg” vom 24. Januar 2011 (BGBl. I S. 50) wurde die Aufhebung zum 1. Januar 2013 wirksam.[3] Der Hafen wurde dadurch automatisch zum Seezollhafen. Zum Hamburger Freihafen gehörte die dortige Speicherstadt mit besonderen Lagerhäusern, insbesondere für Tee, Kaffee, Gewürze und Teppiche. Aufgrund des Strukturwandels wurde das Gebiet um die Jahrtausendwende aus den Zollgrenzen entlassen und bildet nun die nordwestliche Grenze der in Bau befindlichen HafenCity.

Weiteren Freihäfen gibt (bzw. gab) es u. a. in Livorno (1675), Triest und Fiume (jetzt Rijeka) seit 1719 (Fiume wurde 1924 aufgelöst), Rijeka seit 1723, Emden seit 1751 bis einschließlich 2009, Bremerhaven (1827), Brake (Unterweser) (1835[4]), Bremen (1888−2007), Hamburg (1888 bis einschließlich 2012), Cuxhaven (1896), Stettin (1898) und Kiel (1924 bis einschließlich 2009).

Seit Gründung der EU sind Freihäfen auch zeitweise in den Binnenhäfen Duisburg (1991) und Deggendorf (1992) eingerichtet worden; in Österreich in den Donauhäfen Wien und Linz (hier Zollfreizone genannt).[5]

Binnenfreizonen

In Österreich gab es vier Freizonen für die Zwischenlagerung, in Graz, bei Hall in Tirol (Tiroler Zollfreigebiet), in Linz und in Wien.[5]

Freizonen und Freilager des schweizerischen Zollgebiets

In der Schweiz gibt es mehrere Zollfreilager, u.a. im Raum Basel und um den Flughafen Zürich. Zudem existieren mehrere Zollfreizonen (außerhalb Genfs auf französischem Gebiet, Samnaun); zu erwähnen ist Livigno auf italienischem Boden, das im Winter nur von der Schweiz aus zugänglich ist.

Siehe auch

Literatur

  • Vom Freihafen zum Seezollhafen. In: Port of Hamburg Magazine 2/12, S. 6–13, Hafen Hamburg Marketing e.V., Hamburg 2012

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Zollfreigebiet aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.