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Warndreieck

Aus Jewiki
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Abstände für das Warndreieck für Österreich und Deutschland
Warndreieck. Deutsche Variante.
Warndreieck. Euro-Variante.
Ein Faltdreieck, wie es von der Feuerwehr verwendet wird
Briefmarke von 1971 aus der Reihe Neue Regeln im Straßenverkehr.

Das Warndreieck (in Österreich und der Schweiz auch Pannendreieck) gehört neben der Warnleuchte und der Warnblinkanlage (in Österreich lautet die amtliche Bezeichnung Alarmblinkanlage) zu den Einrichtungen an und in einem Kraftfahrzeug, die zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen verwendet werden. Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Staaten sehen zum Teil eine Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks in Kraftfahrzeugen vor (in Deutschland nach § 53a StVZO).

Das Warndreieck besteht aus drei rot rückstrahlenden Balken ähnlich einem Katzenauge und einem standsicheren Fuß.

Außer dieser Form, wie sie im Straßenverkehr vorgeschrieben ist, gibt es noch sogenannte Faltdreiecke, die von verschiedenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, aber auch anderen an der Straße arbeitenden Unternehmen wie etwa Gaswerk oder Elektrizitätswerk bei kurzen Verkehrsbehinderungen eingesetzt werden. Faltdreiecke haben meist auch noch zusätzliche Aufschriften, wie das Beispielfoto zeigt. Wegen der Faltbarkeit benötigen sie weniger Raum in Einsatzfahrzeugen als feste Tafeln.

Verwendung

Deutschland

Zur Absicherung einer Unfall- oder Pannenstelle im Straßenverkehr wird das Warndreieck am Fahrbahnrand aufgestellt.

  1. Dazu entnimmt man das Warndreieck außerhalb der Gefahrenzone seiner Verpackung und entfaltet es vollständig. Um zu verhindern, dass man es später vergisst, sollte man die Verpackung auf den Fahrersitz legen.
  2. Nun geht man, das Warndreieck vor sich tragend, am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn (wenn vorhanden: hinter einer Leitplanke) dem Verkehr entgegen. Außerdem sollte man, wenn auch noch nicht überall vorgeschrieben, dabei eine Warnweste anziehen. Hilfreich ist es auch, die Schritte oder auf Autobahnen den Abstand der Leitpfosten (Abstand je 50 m) zu zählen.
  3. Die nötige Entfernung zur Unfall- oder Pannenstelle ergibt sich aus der Geschwindigkeit des Verkehrs und den örtlichen Gegebenheiten (vor oder hinter Kuppen, Senken und Kurven). Grundsätzlich ist ein angemessener Abstand zu wählen, wobei in der Literatur unterschiedliche Entfernungen empfohlen werden:
    • BGI 800[1]:
      • bei schnellem Verkehr in einer Entfernung von ca. 100 m
      • auf Autobahnen in einer Entfernung von mindestens 150 bis 400 m, ausreichend weit vor einer Kurve bzw. Kuppe
    • ACE[2]: 150 bis 300 m
    • ADAC: 200 m
  4. Auf Schnellstraßen und Autobahnen kann es sinnvoll sein, zur Überbrückung des Abstandes zur Unfall- oder Pannenstelle ein zweites Warndreieck oder eine Warnleuchte einzusetzen.
  5. Auf Autobahnen sollte das Warndreieck bei einem Unfall am Rand des rechten Fahrstreifens und bei einer Pannenstelle am Rand des Standstreifens aufgestellt werden.
  6. Sobald ein weiteres Warndreieck zur Verfügung steht, sollte bei Straßen mit Gegenverkehr auch dieser entsprechend gewarnt werden.
  7. Bei der Rückkehr zur Unfall- oder Pannenstelle sollte man wieder am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn gehen.

Österreich

In Österreich muss das Warndreieck dann verwendet werden, wenn ein Fahrzeug im Freiland entweder bei Sichtbehinderung oder an einer unübersichtlichen Straßenstelle so zum Stillstand kommt, dass es für andere Straßenbenutzer ein Hindernis bildet.

Auf einer Autobahn wird das Pannendreieck 250 m, an einer Landstraße 150 m und in der Stadt 50 m vor der Unfallstelle und etwa 70 cm vom Straßenrand entfernt aufgestellt.

Großbritannien

Wenn vorhanden, soll ein Warndreieck mindestens 45 m vor der Gefahrenstelle aufgestellt werden. Vom Aufstellen des Dreiecks auf Autobahnen (den motorways) dagegen wird dringend abgeraten.[3]

Siehe auch

Wiktionary: Warndreieck – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Literatur

  • ECE-Regelung Nr. 27 (PDF; 362 kB) Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Warndreiecke

Einzelnachweise

  1. BGI 800 Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten. Herausgeber: BG für Fahrzeughaltungen, Hamburg.
  2. Auto Club Europa: Was tun bei Panne oder Unfall?
  3. Highway Code, Rule 274: Breakdowns (englisch, abgerufen 2. Januar 2014)
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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