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Verpflegungsgeld (Bundeswehr)

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Als Verpflegungsgeld wird in der Bundeswehr jener Betrag bezeichnet, den Zeit- und Berufssoldaten, sowie Reservisten-Dienstleistende für ihre Verpflegung durch die Truppenküche zahlen müssen. Er ist derzeit für die Tagesverpflegung mit 8,04 (Frühstück 1,70 €, Mittagessen 3,17 €, Abendessen 3,17 €) festgesetzt.

Umgekehrt wird als Ersatz für nicht in Anspruch genommene Truppenverpflegung (z.B. an Wochenenden) an Wehrdienst-Leistende eine Entschädigung ausgezahlt, die ebenfalls Verpflegungsgeld genannt wird, ihre Höhe hängt davon ab, ob lediglich einzelne Mahlzeiten nicht eingenommen werden, oder ob ganze Tage ohne Verpflegung bleiben. Dieses Verpflegungsgeld wird grundsätzlich im Rahmen der Bezügeabrechnung nachträglich ausgezahlt. Der/Die Soldat/in (Wehrdienst) kann einen Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung stellen. Dadurch wird das Verpflegungsgeld bereits im Voraus für die entsprechenden Mahlzeiten ausgezahlt.

Weblinks

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