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Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes

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Der Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes war ein in der NS-Zeit bestehendes Gremium, das sich mit nach dem Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze 1935 notwendig gewordenen Ehegenehmigungsanträgen von heiratswilligen „jüdischen Mischlingen“ befasste und von 1936 bis 1937 tagte.

Geschichte

Auf Grund des Runderlasses vom 23. Dezember 1935 (Reichsministerialblatt 1935, S. 881; Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung 1936, S. 11) wurde der Reichsausschuss für Eheangelegenheiten bzw. der Reichsausschuss für Ehegenehmigungen beim Reichsministerium des Innern gebildet und seit Januar 1936 zum Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes (Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung, S. 21) umbenannt. Er wurde als Entscheidungsgremium über die Zulässigkeit von Ehen „jüdischer Mischlinge“ mit Deutschen ins Leben gerufen und trat am 9. Juni 1936[1] erstmalig zusammen. Ihm gehörten 7[2] von Adolf Hitler auf Vorschlag des Stellvertreter des Führers Rudolf Heß und des Reichsminister des Innern Wilhelm Frick ernannte Mitglieder an,[3] die im Jahr seines Bestehens zwölf Sitzungen abhielten.[4] Die meisten ordentlichen Mitglieder waren nur bei der konstituierenden Sitzung anwesend und ließen sich später durch ihre dort gewählten Stellvertreter vertreten.[5]

Nach der Ausführungsverordnung zum Blutschutzgesetz bedurfte es Ehegenehmigungsanträgen von Mischlingen I. Grades (sogenannten Halbjuden) für die Heirat mit einem nichtjüdischen Ehepartner. Erst nach langwierigen Prüfverfahren regionaler Behörden wurden diese Anträge dem Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes weiter geleitet. Bis zur 11. Sitzung des Ausschusses im März 1937 waren knapp 700 Anträge gestellt worden, die zu 98 Ablehnungen und zur Einschätzung von 13 Zweifelsfällen führten. Die große Mehrzahl der Gesuche blieb unbearbeitet.[6] Hatte der Ausschuss seine Empfehlung ausgesprochen, sollten der Innenminister und der Stellvertreter des Führers endgültig entscheiden.[7] Später leiteten die regionalen Behörden die Anträge direkt an das Reichsministerium des Innern, bis die Bearbeitung dort mit einem Erlass vom März 1942 generell eingestellt wurde.[8] Insgesamt wurde nur eine äußerst geringe Anzahl (weit unter 1 %) der Anträge befürwortet.[9]

Der Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes wurde durch den Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 (Artikel I 2. Anhang Nr. 50) endgültig aufgelöst und verboten.

Mitglieder[10]

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Literatur

  • Alexandra Przyrembel: Rassenschande. Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2003, ISBN 3-525-35188-7, S. 309 ff.

Einzelnachweise

  1. Sybille Baumbach: Rückblenden. Lebensgeschichtliche Interviews mit Verfolgten des NS-Regimes in Hamburg. Hamburg 1999, S. 145.
  2. Alexandra Przyrembel: Rassenschande. Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus. Göttingen 2003, S. 311.
  3. Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. Düsseldorf 1972, S. 145. (hier wird fälschlicherweise von 17 Mitgliedern gesprochen)
  4. Alexandra Przyrembel: Rassenschande. Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus. Göttingen 2003, S. 311.
  5. Beate Meyer: Jüdische Mischlinge. Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 - 1945. Hamburg 1999, S. 170.
  6. Beate Meyer: Jüdische Mischlinge. Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 - 1945. Hamburg 1999, S. 172.
  7. Beate Meyer: Jüdische Mischlinge. Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 - 1945. Hamburg 1999, S. 167.
  8. Alexandra Przyrembel: Rassenschande. Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus. Göttingen 2003, S. 310.
  9. Vgl.: Frank Bajohr und Joachim Szodrzinski: Hamburg in der NS-Zeit. Ergebnisse neuerer Forschungen. Hamburg 1995, S. 133.
  10. Nach: Das Archiv. Nachschlagewerk für Politik, Wirtschaft, Kultur. Berlin 1936, S. 1445. Und: Beate Meyer: Jüdische Mischlinge. Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 - 1945. Hamburg 1999, S. 170.
  11. Robert N. Proctor: Racial hygiene. Medicine under the Nazis. Harvard University Press, Cambridge 1988, ISBN 0-674-74578-7, S. 135.
  12. Ernst Klee: Das Kulturlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-10-039326-5, S. 72.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.