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Quaestio (Rechtsgeschichte)

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Unter Quaestio (lateinisch Suchen, Befragung, Vernehmung) versteht man im klassischen römischen Recht das Verfahren (Strafverfahren), in welchem über die Schuld des Angeklagten von ausgewählten Geschworenen unter Vorsitz eines Prätors entschieden wurde. Quaestio ist gleichzeitig der Name des in diesem Verfahren urteilenden Gerichts. Die Entstehung der Quaestio ist umstritten.[1]

Zur Anklage im Verfahren der quaestio war jeder römische Bürger befugt und lud (verbrachte) den Angeklagten direkt zum Magistrat. Verneinte der Angeklagte dort seine Schuld, entschied der Magistrat über die Zulassung des Verfahrens vor der quaestio. Am Ende des Verfahrens entschieden die Geschworenen durch Mehrheit. Die Entscheidung wurde dann vom Magistrat verkündet. Die Strafe ergab sich dann grundsätzlich aus dem Gesetz. In der Kaiserzeit verlor die quaestio gegenüber dem kaiserlichen Gericht an Bedeutung.

Im Mittelalter ist die quaestio die Frage, welche im Decretum Gratiani als Gliederungseinheit dient. Die zu dieser Zeit entwickelte scholastische Methode dient der Untersuchung einer Rechtsfrage. Bei der quaestio wird eine Frage nach Klarstellung der Grundlagen aufgeworfen und dann beantwortet. Anschließend werden die Zweifel an der Lösung ausgeräumt durch Widerlegung der Gegenargumente.[2]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wolfgang Kunkel: Untersuchungen zur Entwicklung des römischen Kriminalverfahrens in vorsullanischer Zeit. In: Bayerische Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Historische Klasse. Abhandlungen, n.F.. Nr. Heft 56, Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, in Kommission bei Beck, München 1962, OCLC 3056025.
  2. Martin Grabmann: Die Geschichte der scholastischen Methode. Band I und II (1909/1911), Akademische Druck- & Verlagsanstalt, Graz 1957, OCLC 611503421 (unveränderter Nachdruck).
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