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Nachsendeauftrag

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DACHlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Ein Nachsendeauftrag (auch Nachsendeservice, früher Nachsendeantrag) ist ein Auftrag eines Postempfängers an ein Postunternehmen, seine Postsendungen im Fall eines Anschriftswechsel an eine neue Anschrift weiterzuleiten. Weitere Gründe können vorübergehende Abwesenheit, Sterbefall, Insolvenzfall und Betreuungsfall darstellen. Nachsendeaufträge sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz entgeltpflichtig und zeitlich begrenzt.

Historische Entwicklung

Vor 2003 war die Nachsendung von Postsendungen kostenfrei, wenn man seinen Wohn- oder Aufenthaltsort veränderte und eine Nachsendung beantragte. Der Absender konnte die Nachsendung durch eine Vorausverfügung untersagen. Nachgesandt wurden z. B. gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen, Post- und Zahlungsanweisungen, Postzustellungsaufträge, aber auch Werbesendungen. Für nachgesandte Pakete und Wertsendungen wurde Porto nachberechnet. Besondere Vorschriften gab es beim Umzug ins Ausland. Seit 1993 verlieren Nachsendeanträge nach einer bestimmten Frist ihre Gültigkeit.

Aufkleber für die neue Zustelladresse bei bestehendem Nachsendeauftrag (Anschrift hier unkenntlich gemacht)

Seit 2003 ist der Nachsendeservice bei der Deutschen Post AG entgeltpflichtig.[1] Neben der Nachsendung von Briefen kann der Auftrag für Pakete und Päckchen gegen einen Aufpreis erweitert werden.

Situation in Deutschland

Formular zur Erteilung eines Nachsendeauftrages bei der Deutschen Post AG.
Nachsendeauftrag bei PostModern
Nachsendeauftrag Pin AG

Seit 2014 zahlen Privatkunden bei der Deutschen Post AG 19,90 € für sechs Monate und 24,90 € für zwölf Monate sowie Geschäftskunden 34,90 € für sechs Monate und 49,90 € für zwölf Monate. Die Post 24 Monate nachsenden zu lassen kostet für Privatkunden 34,90 € und für Geschäftskunden 69,90 €. Der Auftrag benötigt fünf Werktage Vorlauf.[2]

Auf dem gelben Nachsendeaufkleber stehen der Tag und der Monat, an dem der Aufkleber angebracht wurde. Auf dem abgebildeten Aufkleber ist es der 04.07. Einen Beleg für diese Information hat die Deutsche Post auch auf Nachfrage jedoch nicht geliefert.

Pro Jahr erhält die Deutsche Post AG so ca. 4 Mio. Umzugsadressen von Privatpersonen[3]. Auf Basis der Preisliste ist das ein jährliches Umsatzvolumen von mindestens 60 Mio. Euro.

Auch Mitbewerber der Deutschen Post wie die PIN AG bieten Nachsendeaufträge an – teils kostenlos, aber auf die entsprechenden Zustellgebiete begrenzt. Die Deutsche Post AG übergibt Umzugsinformationen an Konkurrenzunternehmen auf Nachfrage, wenn dies bei der Beantragung des Nachsendeauftrags nicht ausgeschlossen wurde. Eine Einrichtung des Nachsendeauftrags direkt bei anderen Zustellern über die Deutsche Post AG ist nicht möglich. Dieser Service wird kostenpflichtig jedoch von privaten Dienstleistern angeboten welche abhängig vom Adressgebiet eines Empfängers den Auftrag bei den im Adressgebiet operierenden Zustellern beantragen.

Eine Nachsendung kann durch eine entsprechende „Vorausverfügung“ vom Absender ausgeschlossen werden. Hierdurch können trotz Nachsendeauftrag wichtige Fristen verstreichen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Wiedereinsetzung wird nur gewährt, wenn die Partei trotz Beachtung der erforderlichen Sorgfalt die Frist nicht einhalten konnte.

Zeitungen und Zeitschriften werden nicht nachgesandt, nur Streifbandzeitungen (Zeitungen, Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen, ausgenommen Postvertriebsstücke). Außerdem sind bei Nachsendungen im Inland Infopost ohne Umhüllung, Express-Sendungen und Pressesendungen ausgenommen. Die Nachsendung von Infopost, Infobriefen, Warensendungen, Werbeantworten, Pressepost, Briefen mit den Zusatzleistungen Nachnahme und Wert, Postident sowie Paketen, Päckchen und Express-Sendungen in das Ausland ist ausgeschlossen. Die ausländische Postgesellschaft kann unter Umständen ein Nachentgelt einziehen.

Nachsendeaufträge und Adressaktualisierung

Bei der Deutschen Post AG kostenpflichtig angegebene Nachsendeaufträge bilden, wenn man dem nicht widersprach, die Basis des Geschäftsmodells der Deutschen Post Adress.[4] Das Unternehmen ist ein Joint Venture von Deutsche Post und Bertelsmann. Es aktualisiert Kundendatenbanken interessierter Unternehmen, indem es Unternehmen die Kunden-Anschriften in aktualisierter Form mitteilt.

Situation in Österreich

Der Nachsendeauftrag der Österreichischen Post AG ist entgeltpflichtig und zeitlich begrenzt auf maximal ein Jahr.[5] Er kann auf bis zu vier Familienmitglieder oder Mitbewohner ausgedehnt werden, die an derselben Anschrift wohnhaft sind. Es wird unterschieden zwischen privaten oder geschäftlichen Nachsendeaufträgen und nach Art des Nachsendeauftrages: Umzug, Vorübergehend oder Urlaub.[6]

Die Formulare für Nachsendeaufträge enthalten 2011 eine Klausel, mit der der Auftraggeber die Einwilligung erteilt, dass seine persönlichen Daten an Adressverlage und Direktmarketingunternehmen weitergegeben werden dürfen.[7] In der Branche der österreichischen Adresshändler gehört die Post zu den großen Anbietern auf dem Markt.[8][9]

Situation in der Schweiz

Privatkunden zahlen für die Adressänderung im Inland am Schalter oder am Telefon veranlasst 42 Franken oder online 30 Franken. Nachsendungen ins Ausland kosten am Schalter oder am Telefon veranlasst 102 Franken oder online 90 Franken.[10]

Die vorübergehend gültige Nachsendung bei Ferienabwesenheit kostet am Schalter oder am Telefon veranlasst 22 Franken oder online 10 Franken. Jede zusätzliche Woche kostet weitere vier Franken.[11]

Einzelnachweise

  1. Deutsche Post: Hier billiger, dort teurer. In: test.de vom 19. November 2002. Abgerufen am 28. Dezember 2015.
  2. Der Nachsendeservice - Ihr Umzugshelfer. In: efiliale.de. Abgerufen am 28. Dezember 2015.
  3. Internetseite des Tochterunternehmens www.postadress.de
  4. Internetseite www.postadress.de
  5. Der Nachsendeauftrag. In: post.at. Abgerufen am 27. Juni 2016.
  6. Produktpräsentation Nachsendeauftrag (2012). In: post.at. Abgerufen am 27. Juni 2016.
  7. Datensammeln beim Nachsenden - Klausel. In: konsument.at. Abgerufen am 27. Juni 2016.
  8. Undurchsichtige Daten-Deals. In: Wiener Zeitung Online. 15. August 2012. Abgerufen am 27. Juni 2016.
  9. Die Post als Datensammler? konkret, 22. Juni 2012 (video)
  10. Die Post - Adressänderung bei Wohnungswechsel. Abgerufen am 1. Januar 2014.
  11. Die Post - Vorübergehend gültiger Nachsendeauftrag. Abgerufen am 1. Januar 2014.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Nachsendeauftrag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.