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Kirchweihe

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Dieser Artikel befasst sich mit der Kirchweihe als einer liturgischen Handlung. Für das davon abgeleitete Volksfest siehe Kirchweih.
Weihe der Kirche des Hospitals der Unschuldigen Kinder in Florenz: Predella des Altarretabels der Kirche, Bartolomeo di Giovanni (1488)

Kirchweihe oder Kirchenweihe (auch: Konsekration) ist der Akt der festlichen Weihe einer Kirche, durch den der Kirchenraum der Kirchengemeinde zum liturgischen Gebrauch übergeben wird; bei der Konsekration einer Kathedrale wird volkstümlich auch der Begriff Domweihe verwendet. Eine Kirchweihe findet statt, wenn eine neuerbaute Kirche erstmals als Gotteshaus in Dienst genommen wird oder auch z. B. nach einer Renovierung.

Römisch-katholische Kirche

In der Tradition der römisch-katholischen Kirche findet die Kirchweihe im Rahmen einer feierlichen Heiligen Messe statt, die von einem Bischof zelebriert wird. Der Weihetag einer Kirche wird dort alljährlich als Hochfest begangen; der Weihetag einer Kathedrale ist in den Kirchen des Bistums ein Fest. Ein weltweites Fest für die römisch-katholische Kirche ist der Weihetag der Lateranbasilika am 9. November, da die Lateranbasilika den Titel „Mutter und Haupt aller Kirchen des Erdkreises“ führt. Das Messbuch enthält für das Gedächtnis des Weihetags einer Kirche ein eigenes Messformular.

Der Kirchenraum wird dem Dreifaltigen Gott geweiht und dabei zumeist einem oder auch mehreren Patronen unterstellt, dessen Gedenktag ebenfalls jährlich in dieser Kirche als Hochfest begangen wird. Weitere Patrozinien für Kirchen können sein: die heiligste Dreifaltigkeit selbst; Jesus Christus mit Nennung eines seiner liturgisch gefeierten Glaubensgeheimnisse oder seines Titels; der Heilige Geist; die Jungfrau und Gottesmutter Maria mit einem ihrer liturgischen Titel; die heiligen Engel.

Ritus

Der Kirchweihe voraus geht die Grundsteinlegung, deren Ritus im 10. bis 13. Jahrhundert herausgebildet wurde. Die eigentliche Kirchweihe beginnt mit der Lustration, einer feierlichen Reinigung der Kirche von außen. Auf den Einzugsritus erfolgt die Besprengung des Altars und des Innenraums mit Gregoriuswasser. Hierauf schließen sich die Übertragung und die Beisetzung von Reliquien im und unter dem Altar sowie die Salbung desselben und die Salbung bestimmter Stellen in der Kirche mit Chrisam an. Es folgen das Weihrauchopfer auf dem Altar, die Weihepräfation (die Einleitung des Hochgebets),[1] die erneute Salbung, anschließende Reinigung und Bekleidung des Altares. Zum Abschluss erfolgt das erste heilige Messopfer, das vom Konsekrator oder von einem anderen Priester dargebracht wird.

Da nach kirchlichem Recht eine Kirche erst dann konsekriert werden kann, wenn kein Grundpfandrecht mehr auf ihr lastet, kann es sein, dass der Zeitpunkt der eigentlichen Fertigstellung und damit der Beginn der Nutzung und das Datum der Kirchweihe weit auseinander liegen.

Geschichte

In der frühchristlichen Zeit wurde die Kirchweihe mit einer feierlich abgehaltenen ersten Messe, die vom Ortsbischof oder einem von diesem eingesetzten Vertreter gefeiert wurde, begangen. Die hier erfolgende Konsekration des Kirchengebäudes gilt nach katholischer Lehre als Sakramentale. Mit dem zunehmend sich ausprägenden Märtyrerkult wurde ab dem 4. Jahrhundert zu einer Kirchweihe das Einholen von Reliquien und deren Beisetzung in oder unter dem Altar üblich. Seit Ende des 8. Jahrhunderts wird der Ritus im Frankenreich bewusst theologisch anhand alttestamentlicher Vorbilder ausgebaut (Lustration, Wasserweihen, Salbungen). Die Herkunft der einzelnen Riten ist im Detail oft nur schwer zu bestimmen. Dieser komplexe Ritus wurde erst mit der Liturgiereform im Jahre 1977 wesentlich vereinfacht. Die erste Eucharistiefeier in einer Kirche gilt demnach wieder als die entscheidende und allein notwendige Weihehandlung. Weihegebete über Kirche und Altar, Salbung und Beräucherung des Altars und der Wände oder das festliche Anzünden aller Lichter in der Kirche können die Bedeutung des Kirchengebäudes illustrieren.

Evangelische Kirche

Die Reformatoren und in ihrem Gefolge die evangelische Kirche lehnten die Kirchweihe im Sinne einer Consecratio ab. Sie weisen bei der Kirchweihe das Gebäude lediglich als Raum zum kirchlichen Gebrauch im Sinne einer Dedicatio aus.[2] Insbesondere lehnt die Reformation mit dem Heiligenkult auch ab, Kirchen dem Patrozinium eines Heiligen zu unterstellen. In größeren Städten blieben aber häufig ältere Namen der Kirchen bestehen. Kirchenneubauten werden manchmal nach den Evangelisten, häufiger aber nach Glaubensgeheimnissen („Auferstehungskirche“, „Erlöserkirche“, „Dreieinigkeitskirche“, „Gnadenkirche“, „Christuskirche“) oder Ereignissen der Reformation („Reformationskirche“, „Bekenntniskirche“, „Friedenskirche“) benannt.[3] Die evangelische Kirchweihe erfolgt im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes. Wenn vorhanden, nimmt die Gemeinde Abschied von der alten Gottesdienststätte, zieht dann zum neuen Gotteshaus, wo vor der Kirchentür die Schlüssel übergeben werden. Danach werden Altar mit Kruzifix und Abendmahlgeräten, Taufstein, Kanzel, und die Glocken geweiht.[4]

Die Kirchweih als Volksfest

Hauptartikel: Kirchweih

Zum Weihetag oder Patrozinium einer Kirche kamen im Mittelalter viele Menschen zusammen. Nach der liturgischen Feier war Markt und Volksfest. Noch heute findet in vielen Orten die jährliche Kirmes um den Weihetag oder das Patronatsfest statt.

Unabhängig vom konkreten Gedenktag einer bestimmten Kirche wird mancherorts auch ein allgemeines Kirchweihfest gefeiert („Allerweltskirchweih“), das zumeist als Jahrmarkt im Herbst stattfindet und ebenfalls Kirmes, Kärwa, Kirwa oder Kerb genannt wird. Vor allem im südbayerischen Raum findet am dritten Sonntag im Oktober die Allerweltskirchweih statt. Diese wurde im Jahre 1866 eingeführt, um die vielen und zum Teil recht ausgedehnten Kirchweihfeiern der Städte und Dörfer zu vermeiden.

Siehe auch

Literatur

  • Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG (Hrsg.): Art. Kirchweihe. In: Brockhaus. Die Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. 20. Auflage. Bd. 12. Mannheim 1997, S. 27.
  • Suitbert Benz, Hans-Joachim Schulz, Klaus Beitl: Art. Kirchweihe. In: Lexikon für Theologie und Kirche. 2. Auflage. Bd. 6. Freiburg 1961, Sp. 302–306.
  • Bernard Botte, Heinzgerd Brakmann: Art. Kirchweihe. In: Reallexikon für Antike und Christentum. Bd. 20. Stuttgart 2004, Sp. 1139–1169 (mit weiterer Literatur).
  • Andreas Heinz: Art. Kirchweihe. In: Religion in Geschichte und Gegenwart. 4. Auflage. Bd. 4. Tübingen 2001, Sp. 1380–1381.
  • Andreas Heinz: Kleine Symbolik: Haus der Gemeinde - Gottes Haus. Das Kirchengebäude im Licht des erneuerten Kirchweihritus. In: Weizenkorn. Elemente zur Feier der Gemeindeliturgie, Bd. 7, Verlag Katholisches Bibelwerk, Stuttgart 1986, S. 127–135.
  • Erich Hertzsch: Art. Kirchweihe. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart. 3. Auflage. Bd. 3. Tübingen 1959, Sp. 1623–1624.
  • Reiner Kaczynski, Heinrich J. F. Reinhardt, Andreas Heinz: Art. Kirchweihe. In: Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Bd. 6. Freiburg/Basel/Rom/Wien 1997, Sp. 102–105.
  • Friedemann Merkel: Art. Kirchweihe. In: Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie 3. Auflage. Bd. 2. Göttingen 1989, Sp. 1293–1294.
  • Ralf M. W. Stammberger, Claudia Sticher, Annekatrin Warnke: Das Haus Gottes, das seid ihr selbst. Mittelalterliches und barockes Kirchenverständnis im Spiegel der Kirchweihe (= Erudiri sapientia. Bd. 6). Berlin 2006, ISBN 3050037806 (bes.: Peter Wünsche: Zur Feiergestalt der westlichen Kirchweihliturgie vom Frühmittelalter bis zum nachtridentinischen Pontifikale von 1596.).
  • G. Zimmermann: Art. Patrozinienkunde. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart. 3. Auflage. Bd. 5. Tübingen 1961, Sp. 159–161.

Ostkirchen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Präfation bei der Weihe einer Kirche, in der noch kein Gottesdienst gefeiert wurde:
    „In Wahrheit ist es würdig und recht, dir, Herr, heiliger Vater, allmächtiger, ewiger Gott, immer und überall zu danken.
    Die ganze Welt hast du als Tempel deiner Herrlichkeit erschaffen, damit an allen Orten dein Name gepriesen wird.
    Und dennoch willst du, dass bestimmte Orte dir besonders geweiht sind, an denen wir die göttlichen Geheimnisse feiern.
    So weihen wir heute voll Freude dir, dem erhabenen Gott, dieses Haus, das Menschenhand errichtet hat.
    In ihm schauen wir schon geheimnisvoll den Schatten des wahren Tempels, in ihm leuchtet uns auf das Bild des himmlischen Jerusalem.
    Denn im Leib deines geliebten Sohnes, den die selige Jungfrau gebar, hast du unter uns den heiligen Tempel errichtet, in dem die ganze Fülle der Gottheit wohnt.
    Die Kirche aber hast du zur heiligen Stadt gemacht, gegründet auf das Fundament der Apostel; Christus selber ist ihr erhabener Eckstein.
    Aus erlesenen Steinen baust du sie auf, aus Steinen, die du lebendig machst durch den Geist und zusammenfügst durch die Liebe.
    In dieser heiligen Stadt wirst du in Ewigkeit alles für alle sein, und Christi Licht wird ewig in ihr erstrahlen.
    Durch ihn loben dich deine Erlösten und vereinen sich mit den Chören der Engel zum Hochgesang von deiner göttlichen Herrlichkeit:
    Heilig, heilig, heilig […]“ (Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes).
  2. Erich Hertzsch: Art. Kirchweihe. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart. 3. Auflage. Bd. 3. Tübingen 1959, Sp. 1624.
  3. G. Zimmermann: Art. Patrozinienkunde. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart. 3. Auflage. Bd. 5. Tübingen 1961, Sp. 159.
  4. Art. Kirchweihe. In: Evangelisches Kirchenlexikon. 3. Auflage. Bd. 2. Göttingen 1989, S. 1294.
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