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Intendantur

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Die Intendantur war eine militärische Verwaltungsbehörde, die die Truppe in allen materiellen Bedürfnissen (außer Waffen und Munition) zu versorgen hatte.

Gliederung und Unterstellung

Oberstintendant der Wehrmacht (Heinrich Stolte)

In Deutschland bestand bei jedem Armeekorps eine Korps-, bei jeder Division eine Divisionsintendantur. An der Spitze der ersteren stand ein Korpsintendant, welcher direkt dem Militär-Ökonomiedepartement des Kriegsministeriums unterstellt ist. Die Vorstände der Divisionsintendanturen waren ihm untergeordnet, sonst selbständig in ihrem Geschäftsbereich. Diese Behörden waren hinsichtlich der militärischen Anordnungen den kommandierenden Generalen, respektive Divisionskommandeuren unterstellt.

Den Geschäften nach war jede Korpsintendantur eingeteilt in vier Sektionen und zwar für

  • Kassen- und Etatswesen: also Geldversorgung der Truppen und Rechnungslegung;
  • Naturalverpflegungs-, Reise- und Vorspannangelegenheiten: ihr oblag das Abschließen von Verträgen über die Lieferungen von Mehl, Brot, Furage etc. in den Garnisonen, der Biwak- und Marschbedürfnisse sowie der Kontrolle der Proviantämter, Magazine, Bäckereien usw. im Korpsbereich;
  • Dienst- und Lazarettwesen: besorgte die Unterbringung der Truppen, die Einrichtung, Erhaltung und Ausstattung der Dienstwohnungen, Kasernen, Lazarette, Schießplätze usw.;
  • Bekleidungs- und Trainangelegenheiten: beschaffte und überwachte die Friedens- und Feldausrüstung der Truppen.

Bei den Divisionen befasste sich die Intendantur im Frieden nur mit dem Kassen- und Bekleidungswesen der Truppen, die Geschäfte der anderen Sektionen waren für den Korpsbereich vereinigt. Bei der mobilen Armee wurde die gesamte Bewirtschaftung von einem Generalintendanten als Stellvertreter des Militär-Ökonomie-Departements geleitet; ihm waren die Armeeintendanten der gesondert operierenden Armeen unterstellt. Bei jedem Armee-Korps stand ein Feldintendant, dem die Feldintendanturen der Divisionen, der Korpsartillerie, die Kriegskasse, Feldproviantämter, das Feldbäckereiamt, die Feldlazarette und die Feldpost, letztere beiden jedoch nur in Verwaltungsangelegenheiten, untergeordnet waren.

Generalintendant

Generalintendant (Gen.Int.) war die Bezeichnung für den Chef des Feldintendanturwesens im Ersten Weltkrieg. Er unterstand dem Generalquartiermeister, stand im Großen Hauptquartier und leitete das Verpflegungswesen des Feldheeres.[1] Die Uniform der Generalintendanten ähnelte der der Generäle. Die Kragenspiegel waren nicht rot, sondern grün; die Larisch-Stickerei war wie bei den Generälen gold. Die Schulterstücke mit den Rangsternen waren gold geflochten wie bei Generälen, jedoch mit grüner Unterlage und den Abzeichen HV für Heeresverwaltung. Die übrige Uniformierung war wie bei den Generälen der Reichswehr: Mütze mit Sturmriemen bis 1927, danach mit goldener Kordel.[2]

In Reichswehr und Wehrmacht entsprach der Generaloberstabsintendant einem General der Waffengattung und wäre heute dem Generalleutnant (Drei-Sterne-General) vergleichbar.

Die Rangfolge in Heer und Kriegsmarine lautete

1 Generaloberstabsintendant (vergleichbar mit OF8, Dreistern-Rang); Waffenfarbe allgemein „tiefrot“ für alle Militärbeamten im Generalsrang
2 Generalstabsintendant/ Ministerialdirektor bzw. Marine-/ Generalintendant (vergleichbar mit OF7, Zweistern-Rang); Waffenfarbe allgemein „tiefrot“ für alle Militärbeamten im Generalsrang
3 Generalintendant/ Korpsintendant bzw. Marinechefintendant (vergleichbar mit OF6, Einstern-Rang); Waffenfarbe allgemein „tiefrot“ für alle Militärbeamten im Generalsrang
4 Oberstintendant (vergleichbar mit OF5, Oberst); Nebenwaffenfarbe gemäß Verwendung
5 Oberintendanturrat (vergleichbar mit OF4, Oberstleutnant); Nebenwaffenfarbe gemäß Verwendung
[2][3]


Einzelnachweise

  1. Mitteilung vom Bundesarchiv-Militärarchiv, 24. Juni 2011
  2. 2,0 2,1 Dr. B. Wenning, Österreichisches Staatsarchiv / Kriegsarchiv, Wien
  3. Besondere Marine-Bestimmungen (BMB) 36, Nr. 37 bzw. Marine-Verordnungen (MV) 41, Nr. 816 vom 17. November 1941

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Intendantur aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.