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Entschuldigungsgrund

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Als Entschuldigungsgründe werden im deutschen Strafrecht die Umstände bezeichnet, bei deren Vorliegen die individuelle Vorwerfbarkeit sehr weit herabgesetzt wird und die Tat daher nicht mehr strafwürdig ist. Im Gegenzug zu den Entschuldigungsgründen gibt es die Schuldausschließungsgründe.

Diese Entschuldigungsgründe sind insbesondere:

Beispiele für Schuldausschließungsgründe:

Anders als bei den Entschuldigungsgründen entfällt bei Eingreifen eines Rechtfertigungsgrundes (Hauptbeispiel: Notwehr) bereits die Rechtswidrigkeit der Tat.

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