Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Brigitte Bierlein

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Brigitte Bierlein als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs (2018)
Brigitte Bierlein (2015)
Brigitte Bierlein und VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei der Verkündung der Aufhebung der ersten Stichwahl bei der Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016

Brigitte Bierlein (* 25. Juni 1949 in Wien) ist eine österreichische Juristin, Verfassungsrichterin und Politikerin.

Sie war von 1990 bis 2003 Generalanwältin bei der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof und von 2003 bis 2018 Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs. Seit 2018 ist Brigitte Bierlein Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs der Republik Österreich. Am 30. Mai 2019 wurde sie von Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit der Bildung einer Bundesregierung beauftragt, die die Amtsgeschäfte bis zur Angelobung einer neuen Regierung nach der Nationalratswahl 2019 übergangsweise wahrnehmen soll.[1]

Ausbildung und Werdegang

Nach der Pflichtschule besuchte Brigitte Bierlein das Bundesgymnasium Wien III, an dem sie 1967 die Matura ablegte. Anschließend nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien auf und absolvierte dieses in Mindestzeit, sodass sie 1971 zur Doktorin der Rechtswissenschaften promoviert wurde. Nach dem richterlichen Vorbereitungsdienst und abgelegter Richteramtsprüfung im Jahr 1975 war Bierlein als Richterin zunächst am Bezirksgericht Innere Stadt in Wien und dann am damaligen Strafbezirksgericht Wien tätig. 1977 wurde sie in Wien Staatsanwältin für allgemeine und politische Strafsachen. Im Jahr 1986 wechselte Bierlein zur Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Ab 1987 war sie in der Strafrechtssektion des Bundesministeriums für Justiz tätig und kehrte anschließend wieder als Oberstaatsanwältin zur Oberstaatsanwaltschaft Wien zurück. 1990 wurde sie als erste Frau Generalanwältin in der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof und war dort auch stellvertretende Leiterin der Generalprokuratur. Bierlein engagierte sich auch außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit in juristischen Organisationen und wurde 1995 Mitglied des Vorstands der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte. Von 2001 bis 2003 war sie deren Präsidentin. Von 2001 bis 2003 war sie außerdem Vorstandsmitglied der International Association of Prosecutors (IAP).

Verfassungsgerichtshof

Im Jahr 2002 wurde Bierlein von der österreichischen Bundesregierung als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und zugleich – als erste Frau – als dessen Vizepräsidentin vorgeschlagen.[2][3] Am 28. November 2002 wurde sie von Bundespräsident Thomas Klestil mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 zur Vizepräsidentin ernannt.

Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Gerhart Holzinger als VfGH-Präsident am 31. Dezember 2017 leitete Bierlein als Vizepräsidentin zunächst interimistisch den Verfassungsgerichtshof gemäß § 3 Abs. 4 iVm Abs. 2 VfGG.[4] Am 23. Februar 2018 wurde sie auf Vorschlag der Bundesregierung[5] von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als erste Frau zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs ernannt.[6][veraltet]

Im April 2019 wurde sie zur Leiterin der Sonderkommission zur Klärung der Vorwürfe gegen die Ballettschule Wiener Staatsoper berufen, in der sie auch den Aspekt Recht bzw. Opferschutz verantwortet.[7][8]

Mit der Regierungsbildung beauftragt

Am 30. Mai 2019 wurde sie als erste Frau in der Geschichte der Republik Österreich als Bundeskanzlerin designiert. Bundespräsident Alexander Van der Bellen beauftragte sie mit der Bildung einer Übergangsregierung bis zur nächsten Regierungsbildung nach den für Herbst 2019 angesetzten Neuwahlen.[1] Dies wurde nötig, nachdem der vorherigen Bundesregierung Kurz vom Nationalrat am 27. Mai das Misstrauen ausgesprochen worden war.

Privates

Brigitte Bierlein lebt in Partnerschaft mit einem pensionierten Richter. Sie hat keine Kinder.[9]

Ehrungen und Auszeichnungen

Weblinks

 Commons: Brigitte Bierlein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 pepr, ORF.at/Agenturen: Bierlein wird Übergangskanzlerin. In: ORF.at. 30. Mai 2019, abgerufen am 30. Mai 2019.
  2. Kurt Heller: Der Verfassungsgerichtshof. Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag Österreich, Wien 2010, S. 492 ff., 626.
  3. Philipp Aichinger: Höchstrichterin: Nein zu Frauenquoten. In: DiePresse.com. 27. Dezember 2009, abgerufen am 30. Mai 2019.
  4. Vizepräsidentin Brigitte Bierlein übernimmt interimistisch Leitung des Verfassungsgerichtshofes. In: vfgh.gv.at. 1. Januar 2018, abgerufen am 1. Januar 2018.
  5. Bierlein wird VfGH-Präsidentin, Brandstetter rückt nach. In: DiePresse.com. 21. Februar 2018, abgerufen am 21. Februar 2018.
  6. Neues VfGH-Präsidium von Van der Bellen angelobt. In: DiePresse.com. 23. Februar 2018, abgerufen am 25. Februar 2018.
  7. Ballettakademie: VfGH-Präsidentin Bierlein in Sonderkommission. In: Kurier.at. 13. April 2019, abgerufen am 14. April 2019.
  8. Ballettakademie – Bierlein führt statt Kircher Sonderkommission. In: TT.com. Tiroler Tageszeitung, 18. April 2019, abgerufen am 7. Mai 2019.
  9. Brigitte Bierlein: Die erste Frau an der Spitze des VfGH im Porträt. In: Kurier.at. 21. Februar 2018, abgerufen am 30. Mai 2019.
  10. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Brigitte Bierlein aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.