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Akkreditierung (Diplomatie)

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In der Diplomatie erlangt der Missionschef durch die Übergabe des Akkreditierungsschreibens (Beglaubigungsschreiben) und die billigende Entgegennahme durch das Staatsoberhaupt oder einen anderen ordnungsgemäßen Vertreter des Empfangsstaates den Status eines offiziellen Vertreters des Entsendestaates und kann für diesen völkerrechtlich verbindlich handeln. Zugleich wird er damit Mitglied im Diplomatischen Corps des Empfangsstaates.

Dieser formalen Akkreditierung geht das Agrément voraus, also die Erklärung des Empfangsstaates, womit das Einverständnis mit der Benennung der betreffenden Person als Missionschef (meist Botschafter, Gesandter oder Ständiger Vertreter) bekundet wird; der Diplomat genießt fortan diplomatische Immunität. Die Vertretungsberechtigung und damit der Status eines akkreditierten Diplomaten endet dadurch, dass der vertretene Staat die Ernennung zurückzieht oder dass der Empfangsstaat den Diplomaten zur persona non grata erklärt, was ohne Begründung möglich ist.

Mitglieder des Diplomatischen Corps sind neben dem Missionschef alle Mitglieder der Mission. Neben dem Botschafter genießen damit alle Mitarbeiter einer diplomatischen Vertretung auch diplomatische Immunität, sofern sie zur Diplomatenliste des Empfangsstaates angemeldet sind.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Akkreditierung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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