Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzyklopädie zum Judentum.
Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ... Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten) |
How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida |
Staatsoberhaupt
Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen, ist im Sinne des Völkerrechts in der Regel vollumfänglich bevollmächtigter Vertreter seines Landes und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter sowie die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhauptes (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der Staatsform.
Staatschef ist eine inoffizielle Bezeichnung, die insbesondere der Kürze wegen in der Wendung Staats- und Parteichef (eines kommunistischen respektive realsozialistischen Staates, siehe auch Staatsratsvorsitzender) und in der Wendung Staats- und Regierungschefs (der Europäischen Union) verwendet wird und bezieht sich allgemein auf diejenigen Staatsoberhäupter, die neben repräsentativen auch exekutive Aufgaben erfüllen und damit eine politisch relevante Weisungskompetenz besitzen, zum Beispiel der französische oder der US-amerikanische Präsident.
Formen
In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt der Monarch (beispielsweise ein König wie in Spanien oder Thailand).
In den Commonwealth Realms (mit Ausnahme Großbritanniens) ist der König außer Landes ansässig, da er in Personalunion auch König des Vereinigten Königreichs ist. Daher wird der König von z. B. Australien, Kanada oder Jamaika in Ausübung seiner Funktionen als Staatsoberhaupt dieser Staaten von einem Generalgouverneur vertreten, der auf Vorschlag der jeweiligen Regierung vom Monarchen ernannt wird.
In einer Republik wird das Staatsoberhaupt zumeist Präsident oder zuweilen Staatspräsident genannt. Beispiele sind der Präsident der Vereinigten Staaten, der Bundespräsident Deutschlands (früher Reichspräsident) oder Österreichs und der französische Staatspräsident (Präsident der Republik).
Die Funktion von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein. Die USA als präsidentielles Regierungssystem oder Südafrika sind hierfür Beispiele. Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen.
Amtliche Bezeichnung des Staatsoberhaupts im Vichy-Regime war Chef d’Etat, im Franquismus Jefe de Estado (dt. Staatschef). In den Anfängen der Zweiten Polnischen Republik lautete die Bezeichnung von 1918 bis 1922 Naczelnik Państwa (dito). Im Vatikanstaat ist das formelle Staatsoberhaupt der Papst als absoluter Monarch, was als Erbe des Kirchenstaates und in Europa als Unikum verstanden werden kann.
Auch die Gliedstaaten eines (gesamtstaatlichen) Bundesstaats können Staatsoberhäupter haben. In den Vereinigten Staaten beispielsweise werden Gouverneure als Staatsoberhaupt eines US-Bundesstaates angesehen. Als teilsouveräne Gliedstaaten haben diese ein eigenes Polit- und Rechtssystem, wobei die Stellung des Gouverneurs jener des Präsidenten auf Bundesebene gleichkommt. Die Ministerpräsidenten der deutschen Länder sind ebenfalls Staatsoberhäupter, auch wenn im Vergleich zum US-amerikanischen System eine geringere Machtfülle und wegen der Verfassungsarchitektur eine stärkere Abhängigkeit von der Legislative besteht.
Die jeweiligen Befugnisse können in den verschieden politischen Systemen stark voneinander abweichen.
Sonderfälle
Kollektive Staatsoberhäupter
Einige wenige moderne Staaten kennen formell kein individuelles Staatsoberhaupt, sondern nur kollektive Staatsorgane, welche mit den Amtsgeschäften betraut sind:
- Die Schweiz hat kein eindeutig bestimmtes Staatsoberhaupt. Das Schweizer Parlament wählt jährlich ein Mitglied des Bundesrates zum Bundespräsidenten. Allerdings ist dieser nur primus inter pares (erster unter gleichen) – lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt. Die Rolle des Staatsoberhauptes nehmen de facto untereinander die Bundesversammlung, der Nationalratspräsident, der Bundespräsident, der gesamte Bundesrat wie auch das wahlberechtigte Staatsvolk und die Kantone als Souverän wahr.[1]
- In Irland ist die gesamte Regierung der Republik (irisch: Rialtas) Staatsoberhaupt; der Premierminister An Taoiseach ist das Regierungsoberhaupt und hat somit als amtierender Chef des Ministerkabinettes de jure parallel die Rolle des obersten Vertreters des Staates inne. Der Präsident (An tUachtarán na hÉireann) ist offiziell kein Staatsoberhaupt, dennoch fungiert er als solches, indem er aufgrund seiner Position und seiner Befugnisse mit den Staatschefs in anderen parlamentarischen Demokratien vergleichbar ist.[2] So nimmt er keine nach Sachgebieten abgegrenzte, sondern eine allgemeine – dem britischen Westminster-System nachempfunden – repräsentative Stellung ein.
- Bosnien und Herzegowina hat ein ethnisch-paritätisch besetztes Staatspräsidium mit wechselndem Vorsitz.
- Auch Libyen hat nach der Revolution 2011 ein Präsidium, Nationaler Übergangsrat genannt, als Staatsoberhaupt, dessen Vorsitzender Repräsentant des Souveräns ist.
Die Republik San Marino und das Fürstentum Andorra haben zwei Staatsoberhäupter:
- In San Marino sind zwei Capitani Reggenti (‚Regierende Hauptleute‘), gewählt für ein halbes Jahr, gleichberechtigtes Staatsoberhaupt.[3]
- In Andorra fungieren der französische Staatspräsident und der spanische Bischof von Seu d’Urgell als Co-Fürsten von Andorra als kollektives Staatsoberhaupt, wenn sie die Interessen des Landes nach außen vertreten.[4] Weiterhin verfügen sie über ein Vetorecht bei internationalen Verträgen und in der Gesetzgebung.[5]
Ein kollektiv (also von einem aus mehreren Personen bestehenden Verfassungsorgan) ausgeübtes Amt des Staatsoberhauptes existierte historisch auch in einigen realsozialistischen Ländern des ehemaligen Ostblocks (z. B. DDR und VR Polen). Auch Jugoslawien hatte nach dem Tode Josip Broz Titos ein derartiges kollektives Staatsoberhaupt, das Präsidium der SFRJ mit turnusmäßigem Vorsitzwechsel.[6] Dabei galt der Vorsitzende als primus inter pares und daher de facto als Staatsoberhaupt.
Während der Zweiteilung der international bis auf wenige Ausnahmen nicht anerkannten polnischen Exilregierung 1954–1970 stellte der Dreierrat als ein Kollektivorgan eines der konkurrierenden Exil-Staatsoberhäupter dar.
Staaten ohne formelles Staatsoberhaupt
- Schweiz: Formell existiert in der Schweiz kein Staatsoberhaupt. De facto übernimmt diese Aufgabe der Bundesrat unter der Leitung des Bundespräsidenten (siehe Abschnitt „Kollektive Staatsoberhäupter“).
- Nach der Verfassung Japans ist der Tennō (Kaiser) lediglich das Symbol des Staates und der Einheit des Volkes, nicht aber de jure Staatsoberhaupt. Seine politischen Befugnisse kann er nur zusammen mit der Regierung ausüben. Die souveräne Macht liegt allein beim Volk.
Verstorbene Personen als Staatsoberhäupter
In Nordkorea gilt der 1994 verstorbene Staatsgründer Kim Il-sung laut Parlamentsbeschluss von 1998 als ewiger Präsident.
Siehe auch
- Führer
- Regierungssystem
- Liste der Staatsoberhäupter nach Amtszeiten
- Liste weiblicher Staatsoberhäupter und Regierungschefs
- Diplomatisches Protokoll
Weblinks
- „Staatsoberhaupt“, in: Das Politiklexikon auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung
Einzelnachweise
- ↑ Grundsätzlich ist die Bundesversammlung unter dem Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Macht im schweizerischen Staat (Art. 148 Abs. 1 der Schweizer Bundesverfassung), der Nationalratspräsident gilt demzufolge im Volksmund als der «höchste Schweizer». Aufgaben eines Staatsoberhauptes (zum Beispiel bei Empfängen für ausländische Staatsoberhäupter) nimmt der Bundespräsident als primus inter pares wahr, der zwar gemäss der protokollarischen Rangordnung das höchste Amt der Schweiz ausübt, aber de jure nicht Staatsoberhaupt ist. Der Gesamtbundesrat als Kollektiv erscheint zudem aufgrund seiner Stellung de facto auch als Staatsoberhaupt.
- ↑ Werner Weidenfeld (Hrsg.), Europa-Handbuch, Verlag Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh 1999, ISBN 3-89204-819-3, S. 139, 142.
- ↑ Repubblica di San Marino: Institutionen. Repubblica di San Marinos, 2007, abgerufen am 1. Juli 2009.
- ↑ Die Andorranischen Institutionen. Botschaft Andorras, 31. März 2008, abgerufen am 1. Juli 2009.
- ↑ Constanze Fienhold, in: Wolfgang Gieler (Hrsg.): Handbuch der Ausländer- und Zuwanderungspolitik. Von Afghanistan bis Zypern. Lit Verlag, Münster 2003, ISBN 3-8258-6444-8, S. 35.
- ↑ Устав Социјалистичке Федеративне Републике Југославије (1974). In: PREDSEDNIŠTVO SOCIJALISTIČKE FEDERATIVNE REPUBLIKE JUGOSLAVIJE. Wikisource, abgerufen am 1. Juli 2009 (serbisch).
Ägypten | Algerien | Angola | Äquatorialguinea | Äthiopien | Benin | Botswana | Burkina Faso | Burundi | Côte d’Ivoire/Elfenbeinküste | Dschibuti | Eritrea | Eswatini | Gabun | Gambia | Ghana | Guinea | Guinea-Bissau | Kamerun | Kap Verde | Kenia | Komoren | Kongo, Dem. Rep. | Kongo, Rep. | Lesotho | Liberia | Libyen* | Madagaskar | Malawi | Mali | Marokko | Mauretanien | Mauritius | Mosambik | Namibia | Niger | Nigeria | Ruanda | Sambia | São Tomé und Príncipe | Senegal | Seychellen | Sierra Leone | Simbabwe | Somalia | Südafrika | Sudan | Südsudan | Tansania | Togo | Tschad | Tunesien | Uganda | Zentralafrikanische Republik
* kollektives Staatsoberhaupt/Repräsentant
Staatsoberhäupter in: Afrika | Amerika | Asien | Australien und Ozeanien | Europa
Vorlage:Navigationsleiste Staatsoberhäupter in Amerika
Afghanistan | Armenien | Aserbaidschan | Bahrain | Bangladesch | Bhutan | Brunei Darussalam | China, Volksrep. | Georgien | Indien | Indonesien | Irak | Iran (ORechtsg.)** | Israel | Japan (Tennō)* | Jemen | Jordanien | Kambodscha | Kasachstan | Katar | Kirgisistan | Korea, Nord- (ParlPräs.)** | Korea, Süd- | Kuwait | Laos | Libanon | Malaysia | Malediven | Mongolei | Myanmar | Nepal | Oman | Pakistan | Palau | Philippinen | Russland | Saudi-Arabien | Singapur | Sri Lanka | Syrien | Tadschikistan | Thailand | Timor-Leste/Osttimor | Turkmenistan | Türkei | Usbekistan | Vereinigte Arabische Emirate | Vietnam | Zypern
* kollektives Staatsoberhaupt/Repräsentant ** ewiges Staatsoberhaupt/in Ausübung
Vorlage:Navigationsleiste Staatsoberhäupter in Australien und Ozeanien
Albanien | Andorra: Fr./Sp.* | Belgien | Bosnien und Herzegowina (Vors.)* | Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland | Finnland | Frankreich | Griechenland | Irland | Island | Italien | Kosovo | Kroatien | Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg | Malta | Mazedonien | Moldawien | Monaco | Montenegro | Niederlande | Norwegen | Österreich | Polen | Portugal | Rumänien | Russland | San Marino* | Schweden | Schweiz (Präs.)* | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien | Tschechien | Türkei | Ukraine | Ungarn | Vatikanstadt | Vereinigtes Königreich | Weißrussland | Zypern
* kollektives Staatsoberhaupt/Repräsentant
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Staatsoberhaupt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |