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Württemberg-Baden

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Dieser Artikel behandelt das von 1945 bis 1952 bestehende Land. Denselben Namen hatte der Wahlkreisverband XVI Württemberg-Baden (1920–1933).
Land Württemberg-Baden
Flag of Württemberg-Baden.svg
Deutschland Lage von Württemberg-Baden.svg
Wappen Wuerttemberg-Baden.svg
Sprache: Deutsch
Landeshauptstadt: Stuttgart
Fläche: 15.703 km²
Einwohnerzahl: 3,908 Mio. (13. September 1950)[1]
Bevölkerungsdichte: 249 Einwohner pro km²
Gründung: 19. September 1945
Staatsform: parlamentarische Republik, teilsouveräner Gliedstaat eines Bundesstaates
Kontakt:
Politik:
Ministerpräsident: Reinhold Maier (DVP)
Regierende Parteien: DVP und SPD
(bis 1951 auch CDU und KPD)
Sitzverteilung im Landtag: SPD 34

CDU 28
DVP 22
DG/BHE 16

Letzte Wahl: 19. November 1950
Nächste Wahl:
Parlamentarische Vertretung:
Stimmen im Bundesrat: 4
Suedweststaat-Württemberg-Baden.png
Württemberg-Baden auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Baden-Württemberg nach dem Zweiten Weltkrieg.
Die beiden südlichen Länder gehörten zur französischen, das nördliche zur amerikanischen Besatzungszone.

Das Land Württemberg-Baden wurde 1945 von der US-amerikanischen Militärregierung gegründet und war ab 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Das Land umfasste den nördlichen Teil der ehemaligen Republik Baden und den nördlichen Teil des ehemaligen Volksstaates Württemberg. Es ging 1952 im neugeschaffenen Land Baden-Württemberg auf.

Geschichte

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die nördlichen Teile der ehemaligen Länder der Weimarer Republik Baden und Württemberg Teil der US-amerikanischen Besatzungszone. Die Südgrenze der amerikanischen Besatzungszone auf diesem Gebiet wurde so gewählt, dass die Autobahn Karlsruhe-München, die heutige A 8, auf der ganzen Strecke innerhalb der amerikanischen Besatzungszone lag. Grenzen im Detail waren die Grenzen der jeweiligen Landkreise. Die US-amerikanische Militärregierung gab am 19. September 1945 die Gründung Groß-Hessens, Württemberg-Badens sowie Bayerns bekannt[2] und berief für Württemberg-Baden am 21. Dezember 1945 eine Vorläufige Volksvertretung mit Mitgliedern aus den Parteien, den Landräten und Oberbürgermeistern sowie Vertretern der Berufsstände, Hochschulen und Kirchen ein.

Hauptstadt des Landes war Stuttgart. Es hatte über 3,5 Millionen Einwohner und eine Größe von 15.700 km². Die Verfassunggebende Landesversammlung wurde am 30. Juni 1946 gewählt. Die Verfassung wurde von diesem Parlament bis Oktober 1946 ausgearbeitet; sie wurde am 24. November 1946 durch eine Volksabstimmung bestätigt, zeitgleich wurde der erste Landtag gewählt.[3]

Die württembergischen und badischen Landesteile wurden innerhalb des Landes als so genannte „Landesbezirke“ geführt. Der Landesbezirk Baden hatte seinen Sitz in Karlsruhe und war nur annähernd halb so groß wie der württembergische Landesbezirk.

Bei ihrer Gründung am 23. Mai 1949 wurde Württemberg-Baden Teil der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz enthielt über den Art. 29 GG den Auftrag zur Neugliederung des Bundesgebietes, „um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können“ (Art. 29 Abs. 1 GG). Um eine Regelung durch den Bund zu vermeiden, führten die Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern am 24. September 1950 eine Probeabstimmung und am 16. Dezember 1951 eine Volksabstimmung zur Vereinigung durch. In beiden Abstimmungen votierten die Wähler in Württemberg-Baden mit klarer Mehrheit für eine Länderfusion. Das Land Baden-Württemberg wurde daraufhin am 25. April 1952 gegründet.

Innerhalb des vereinigten Landes wurden dann auf dem bisherigen Gebiet von Württemberg-Baden die beiden Regierungsbezirke Nordbaden und Nordwürttemberg gebildet, welche 1973 in die Regierungsbezirke Karlsruhe und Stuttgart, wenn auch mit anderem Gebietszuschnitt, überführt wurden.

Politik

Ministerpräsident

Von 1945 bis 1952 war Reinhold Maier (DVP) Ministerpräsident von Württemberg-Baden.

Landtag

Der Landtag in Württemberg-Baden wurde zweimal gewählt, wobei die CDU 1946, die SPD 1950 eine relative Mehrheit erhielt. Zuvor war im Juni 1946 die Verfassunggebende Landesversammlung gewählt worden, wobei die CDU als stärkste Kraft hervorging.

Wappen und Landesfarben

Das Wappen von Württemberg-Baden setzte sich aus Elementen der Wappen von Württemberg und Baden zusammen. Für Württemberg standen die Hirschstangen auf goldenem Grund und das schwarz-rote Streifenpaar, für Baden der rote Schrägbalken auf goldenem Grund. Die Landesfarben waren Schwarz-Rot-Gold.

Verwaltungsgliederung

Landesbezirk Baden

Stadtkreise

Landkreise

Landesbezirk Württemberg

Stadtkreise

Landkreise

Literatur

  • Berthold Kamm/Wolfgang Mayer: Der Befreiungsminister – Gottlob Kamm und die Entnazifizierung in Württemberg-Baden. Silberburg-Verlag, Tübingen 2005, ISBN 3-87407-655-5
  • Paul Sauer: Demokratischer Neubeginn in Not und Elend. Das Land Württemberg-Baden von 1945 bis 1952. Vaas Verlag, Ulm 1978, ISBN 3-88360-003-2

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1952
  2. Proklamation Nr. 2 – Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Amerikanische Zone, Ausgabe A (1. Juni 1946), S. 2
  3. Das Wahlergebnis findet sich bei www.wahlrecht.de
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Württemberg-Baden aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.