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Einwohnerzahl

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Geographische Einwohnerzahl

Die Anzahl der Einwohner eines Landes, Gebietes, Region, Stadt, Dorf, Gemeinde oder Ähnliches wird über eine Volkszählung erhoben. Nach heutigen statistischen und technisierten, modernen Maßstäben kann eine Volkszählung nach einmaliger Erhebung für Jahrzehnte weitergeschrieben werden. Die Ergebnisse der Zählungen 1981 in der DDR und 1987 in der BRD wurden z. B. bis 2013 genutzt.

In Indien fand 2012 das Programm Aadhaar, eine umfassende Zählung der 1,2 Milliarden Einwohner mithilfe von biometrischen Daten, statt.

Die Bevölkerungsdichte (Einwohnerzahl pro km²) ergibt sich aus der Bevölkerungsmenge und der Gesamtfläche des betrachteten Gebiets.

Als Standortfaktoren im Bereich Bevölkerungsdichte kann man die vier folgenden Bedingungen bezeichnen:

  • Arbeitsplätze
  • Finanz-Ertrag
  • Arealitätsziffer
  • Landwirtschaft

Aus diesen Faktoren kann man auf die Struktur der Gesellschaft schließen. Ein weiterer Index für die Erfassung von Bevölkerungs-Statistiken ist die Bevölkerungspyramide, welche ein je nach Land unterschiedlich ausfallendes Gefüge des Alters darstellt.

Amtliche Einwohnerzahl

Deutschland

Die „amtliche Einwohnerzahl“ wird vom Statistischen Landesamt ermittelt und der Gemeinde mitgeteilt. Die amtlich fortgeschriebene Bevölkerungszahl auf Basis der Volkszählungen von 1981 in Ost- und 1987 in Westdeutschland wurde bis 2013 benutzt. Am 31.05.2013 wurde das Ergebnis des Zensus vom 9. Mai 2011 veröffentlicht[1], über das fortan zusammen mit den Änderungsmeldungen der Einwohnermeldeämter und der Standesämter die aktuelle Bevölkerungszahl ermittelt wird. Zu den Einwohnern zählen dabei alle Bürger, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Nationalität, sofern sie in der Gemeinde wohnsitzberechtigt sind. Regelmäßig gezählt werden dagegen nur die Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde.

Die amtliche Einwohnerzahl bildet die Grundlage für zahlreiche Gesetze (beispielsweise Finanzzuweisungen, Einteilung der Wahlkreise, Anzahl der Ratsmandate und Parlamentssitze). Die vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Daten haben als unterste Ebene die Gemeinde. Als Rechtsgrundlage dient das „Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegungen und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes“ (BevStatG)[2], in Verbindung mit dem „Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke“ (Bundesstatistikgesetz – BStatG)[3].

Schweiz

In der Schweiz wird diese Zahl auch zivilrechtliche Einwohnerzahl genannt.

Kommunale Einwohnerzahl

Deutschland

Die „Kommunale Einwohnerzahl“ wird nur für gemeindeinterne Zwecke (beispielsweise Infrastrukturplanung) verwendet und von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung aus dem kommunalen Einwohnermelderegister gewonnen. Dort sind alle in der Gemeinde gemeldeten Personen – unabhängig vom melderechtlichen Wohnungsstatus – registriert. Zur Kommunalen Einwohnerzahl gehören alle mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in der Gemeinde gemeldeten Personen. Sie besitzt keinen rechtlich-verbindlichen Charakter.

Wegen unterschiedlicher Definitionen des Begriffes „Einwohner“ sind die Angaben der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nicht mit denen des Statistischen Landesamtes vergleichbar und für interkommunale Vergleiche ungeeignet. Dafür wird ausschließlich die Amtliche Einwohnerzahl herangezogen, da sie für alle Gemeinden nach den gleichen Kriterien ermittelt wird. Die Kommunale Einwohnerzahl weicht aus methodischen Gründen häufig von der amtlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl des Statistischen Landesamtes ab, in der Regel nach oben.

Schweiz

In der Schweiz wird die wirtschaftliche Bevölkerungszahl ebenfalls von der Gemeinde ermittelt und wird in etwa gleich wie in Deutschland verwendet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung vom 31. Mai 2013. Abgerufen am 31. Mai 2013.
  2. Dieses Gesetz stammt vom 4. Juli 1957 (BGBl. I S. 694) und ist heute in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1980 gültig (BGBl. I. S. 308), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 G vom 19. Februar 2007 I 122. nachzulesen auf: Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
  3. vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1534), nachzulesen auf Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Einwohnerzahl aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.