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Baden (Südbaden)

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Land Baden
Flagge Badens
Deutschland Lage von Baden.svg
Flagge
Wappen Badens
Wappen
Sprache: Deutsch
Landeshauptstadt: Freiburg im Breisgau
Fläche: 9.952 km²
Einwohnerzahl: 1,339 Mio. (13. September 1950)[1]
Bevölkerungsdichte: 135 Einwohner pro km²
Gründung: 1. Dezember 1945
Kontakt:
Politik:
Ministerpräsident: Staatspräsident Leo Wohleb
Letzte Wahl: 18. Mai 1947
Parlamentarische Vertretung:
Stimmen im Bundesrat: 3
Suedweststaat-Baden.png
Baden auf dem Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg nach dem Zweiten Weltkrieg

Baden, dessen offizielle Bezeichnung bis zum 2. Dezember 1946 Südbaden war, ist ein ehemaliges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und umfasste die südlichen Landesteile der früheren Republik Baden. Die Hauptstadt des Landes Baden war Freiburg im Breisgau. 1952 ging der Freistaat Baden im heutigen Baden-Württemberg auf.

Geographie

Das Land umfasste den südlichen Teil des ehemaligen Baden, das bis 1945 ein Land des Deutschen Reiches war. Es lag zur Gänze in der Französischen Besatzungszone.

Zentrale Landschaft Badens mit den meisten großen Städten war die Oberrheinische Tiefebene. Im Westen und Süden von Rhein und Bodensee begrenzt, erstreckte sich das Land rechtsrheinisch vom Linzgau über Lörrach, Freiburg nach Baden-Baden. Es grenzte an das französische Elsass im Westen, an die Schweiz im Süden, an Württemberg-Hohenzollern im Osten und an Württemberg-Baden im Norden.

Die östliche Grenze nach Württemberg-Hohenzollern verlief durch den Schwarzwald; von dort bis zum Rhein war Baden im zentralen Bereich teilweise nur 30 Kilometer breit. Die schmalste Stelle („Wespentaille“) betrug nur 17,2 Kilometer Abstand von der württembergischen Grenze im Bereich der Gemarkung Gaggenau-Michelbach bis zum Rhein.

Geschichte

Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg

Auf der Konferenz von Jalta 1945 wurde Frankreich eine eigene Besatzungszone in Deutschland zugestanden. Die Grenze zwischen der amerikanischen und der französischen Zone in Südwestdeutschland orientierte sich an dem Verlauf der Autobahn KarlsruheStuttgartUlm (heutige Bundesautobahn 8); Landkreise, durch welche die Autobahn führte, wurden der amerikanischen Zone zugeordnet, die Kreise südlich davon der französischen.

Frankreich vereinigte in seiner Besatzungszone die preußischen Hohenzollerischen Lande mit dem Südteil Württembergs zur Verwaltungseinheit Württemberg-Hohenzollern und schuf aus den südlichen Teilen Badens die Verwaltungseinheit Südbaden mit einer Fläche von rund 9.646 km² und 1,3 Millionen Einwohnern. Ihre Hauptstadt wurde am 1. Dezember 1945 Freiburg im Breisgau. Das Parlament tagte im Historischen Kaufhaus, Sitz der Landesregierung und Amtssitz des Staatspräsidenten war das Colombischlössle.

Durch eine Volksabstimmung erhielt Südbaden am 18. Mai 1947 eine Verfassung, die schon in der Präambel deutlich machte, dass Südbaden den Anspruch erhob, Nachfolger und Wahrer des alten Landes Baden, ehemals Großherzogtum, zu sein. Deutlich wurde dies auch daran, dass sich das Land konsequent Baden statt, wie zuerst vorgesehen, „Südbaden“ nannte.

Der Badische Landtag stimmte 1949 dem Grundgesetz für die westdeutschen Länder zu. (Süd-)Baden wurde mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

Gründung Baden-Württembergs

Die Regierung unter Leo Wohleb (CDU) war von Beginn an strikter Gegner des Südweststaats, also des Zusammenschlusses der drei Bundesländer Baden, Württemberg-Baden sowie Württemberg-Hohenzollern.

Volksabstimmung

Im Jahr 1951 kam es zur Volksabstimmung über die Gründung des Südweststaats, wobei nach Bundesgesetz das Abstimmungsgebiet in vier Zonen eingeteilt wurde (Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern, Südbaden). Die Vereinigung der Länder sollte als akzeptiert gelten, wenn sich eine Mehrheit im gesamten Abstimmungsgebiet sowie in drei der vier Zonen ergab. Da eine Mehrheit in den beiden württembergischen Zonen sowie in Nordbaden bereits abzusehen war (hierfür wurden Probeabstimmungen durchgeführt), favorisierte diese Regelung die Vereinigungsbefürworter.[2]

Bei der Abstimmung am 9. Dezember 1951 votierten die Wähler in beiden Teilen Württembergs mit 93 % für die Fusion, in Nordbaden mit 57 %, während in Südbaden nur 38 % dafür waren. In drei von vier Abstimmungsbezirken gab es daher eine Mehrheit für die Bildung des Südweststaates, so dass die Bildung eines Südweststaates beschlossen war.

Verfassungsklagen

Gegen die Volksabstimmung und die Zusammenlegung wurden verschiedene Verfassungsklagen angestrengt. 1951 hatte die badische Regierung eine Verfassungsklage gegen den Abstimmungsmodus angestrengt. Das damals neu gebildete Bundesverfassungsgericht lehnte jedoch eine sofortige Aufhebung der Volksabstimmung ab, wobei die Entscheidung mit 3:3 Stimmen fiel. 1956 entschied das Bundesverfassungsgericht, 1952 habe im Land Baden keine Mehrheit vorgelegen, die Abstimmung sei daher in Baden zu wiederholen.[3] Allerdings ließ die Regierung Baden-Württembergs die Abstimmung erst im Jahre 1970 durchführen, 18 Jahre nach der Zusammenlegung der Länder. Der Status quo wurde von 81 % der Wähler bestätigt.

Politik

Offizielle Symbole

Regierungen

  • 1945–1946: Direktorium unter wechselnden Vorsitzenden
  • 1946–1947: Staatssekretariat unter Leo Wohleb (BCSV)
  • 1947: Landtagswahl
  • 1947–1948: Koalition von BCSV und SPB unter Leo Wohleb
  • 1948–1952: alleinige CDU-Regierung unter Leo Wohleb

Landtag in Baden

Der Landtag wurde in Baden nur einmal, nämlich bei der Landtagswahl 1947, gewählt. Dabei erhielt die BCSV die absolute Mehrheit.

Verwaltungsgliederung

Stadtkreise
Landkreise

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1952
  2. Urteil des BVerfG vom 23. Oktober 1951
  3. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Baden (Südbaden) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.