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Gerhard Wischer

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Gerhard Wischer (geb. 1. Februar 1903 in Berlin; gest. 4. November 1950 in Waldheim) war ein deutscher Psychiater, der während der Zeit des Nationalsozialismus an Euthanasieverbrechen beteiligt war.

Leben

Wischer absolvierte nach dem Abschluss seiner Schulzeit ein Medizinstudium und promovierte an der Universität Rostock mit der 1933 erschienenen Dissertation: Das Problem der Vernichtung lebensunwerten Lebens im Schrifttum zum Dr. med.. Ab 1934 war Wischer in der Anstalt Arnsdorf tätig und begutachtete dort Erbkranke. Wischer, der bereits zu seiner Studienzeit der SA beigetreten war, wurde 1937 Mitglied der NSDAP.[1]

Von 1938 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges leitete Wischer als Direktor die Heil- und Pflegeanstalt Waldheim. Zusätzlich war er ab 1938 Medizinalrat und „Landesobmann für die erbbiologische Bestandsaufnahme“.[1] Ab dem 2. August 1941 war Wischer T4-Gutachter und in dieser Funktion an „Selektionen“ von Kranken und Behinderten für die Aktion T4 in den Heil- und Pflegeanstalten und mindestens bis Mai 1943 an der Aktion 14f13 in den Konzentrationslagern beteiligt.[1][2] Waldheim war eine Zwischenanstalt, aus der während der Aktion T4 1503 Menschen in die NS-Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein verlegt und dort ermordet wurden. Nach dem offiziellen Ende der Aktion T4 wurden als „lebensunwert“ klassifizierte Menschen auch in der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim u.a. durch sogenannte „Dämmerschlafkuren“ mittels hoher Luminalgaben im Rahmen der Aktion Brandt ermordet. Mehr als 800 Insassen der Anstalt Waldheim starben durch die „Dämmerschlafkuren“ oder an Hunger.[3]

Nach Kriegsende wurde Wischer im Oktober 1945 durch die Sowjets festgenommen.[1] Danach war er u.a. in den Speziallagern Nr. 1 (Mühlberg an der Elbe) sowie Nr. 2 (Buchenwald) inhaftiert und wirkte dort als Häftlingsarzt.[3] Aufgrund der „Teilnahme an Tötungen in der Heil- und Pflegeanstalt Waldheim“ wurde Wischer als „Hauptverbrecher“ am 23. Juni 1950 ohne einen Verteidiger gestellt zu bekommen, in einem nichtöffentlichen Schnellverfahren der Waldheimer Prozesse zum Tode verurteilt. Am 4. November 1950 wurde Wischer in der Strafanstalt Waldheim durch Erdrosseln hingerichtet.[1][4]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 682f
  2. Ernst Klee: Euthanasie“ im NS-Staat., Frankfurt/M. 2004, S. 228, 345
  3. 3,0 3,1 Norbert Jachertz: 1989/2009 – 20 Jahre deutsche Einheit: Die Waldheim-Story. In: Deutsches Ärzteblatt 2009; 106(39): A-1882 / B-1614 / C-1582.
  4. Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit: Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR, Vandenhoeck & Ruprecht, 2006, ISBN 3-525-35018X , S. 42
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gerhard Wischer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.