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Diensthund

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Hundeführerin mit Diensthund bei der Polizei

Ein Diensthund ist ein speziell für den hoheitlichen Aufgabenbereich ausgebildeter Gebrauchshund. Diensthunde gibt es insbesondere bei Polizei, Zoll und Militär. Diensthunde werden international von den entsprechenden staatlichen Organisationen eingesetzt. Sie werden von einem Diensthundeführer geführt.

Geschichte

Eine polizeiähnliche Tätigkeit eines Diensthundes wurde erstmals Anfang des 12. Jahrhunderts bekannt, als Stadtwächter einen Hund in der französischen Hafenstadt Saint-Malo nachts einsetzten. Bekannt wurden Polizeihunde auch 1816 in England zum Aufspüren von Whiskyschmugglern. 1896 stellte die Stadt Hildesheim für Nachtwächterdienste Doggen ein, dem sich die Städte Schwelm und Braunschweig anschlossen. [1]

In Deutschland wurden Diensthunde erst ab 1900 eingesetzt, als Gendarmen ihre Hunde mit auf Streife nahmen. Der erste Einsatz soll am 1. Oktober 1901 stattgefunden haben. Auch der Polizeireformer Franz Friedrich Laufer förderte Anfang des 20. Jahrhunderts die Einführung.

Als um 1902 eine Dogge im Polizeidienst bei einem Großbrand die Menschen vom Gefahrenort fernhielt, war das Polizeidiensthundewesen geboren. Als 1904 ein Polizeihund in Braunschweig einen Mörder aufspürte, wurden Hunde nicht nur zum Schutzdienst sondern auch zum Geruchsspurenvergleich bei polizeilichen Ermittlungen eingesetzt. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden auch Diensthunde in Konzentrationslagern eingesetzt.

In den 1970er Jahren führte man Spezialausbildungen für Polizeihunde ein. 1972 gab es in Hamburg die ersten Rauschgiftspürhunde. 1976 kamen in Hamburg und Rheinland-Pfalz Sprengstoffspürhunde hinzu.

Einsatz von Hunden bei der Polizei

Polizeihundausbildung
Polizeihund beim Angriff auf einen Scheintäter
Diensthunde und -Führer in Singapur auf Patrouille

Als Einsatzmittel der Polizei ist der Diensthund formell ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (vgl. Unmittelbarer Zwang). Für die Rechtssituation in Österreich ist das Waffengebrauchsgesetz §10 Diensthunde maßgeblich. Diensthunde werden praktisch weltweit von Polizeien eingesetzt. Verwendung als Diensthunde finden vor allem Hunde der anerkannten Diensthunderassen. „Die Diensthunderassen sind einmal vom Arbeitskreis der diensthundehaltenden Behörden in Deutschland definiert worden.“[2]

Zugelassene Diensthunderassen in Deutschland:[3]

Erforderliche Eigenschaften wie gute Nasenleistung, Unterordnungsfreude und Schutztrieb wurden bei diesen Rassen durch gezielte Züchtung gefestigt.

Polizeihunde werden für verschiedene Aufgaben ausgebildet und eingesetzt:

Einsatz von Hunden beim Zoll

Emblem der Zollhundeschule Neuendettelsau
Deutscher Schäferhund des Zolls an der innerdeutschen Grenze 1984

Ebenso wie die Polizei setzt die Zollverwaltung Diensthunde als Schutzhunde und Spürhunde im gesamten Aufgabenspektrum ein, um Drogen, Waffen, Sprengstoff, Bargeld, Tabak, Erzeugnisse tierischen Ursprungs (ETU) und andere illegale Stoffe oder mit Beschränkungen versehene Waren an Flughäfen, EU-Außengrenzen, in Privatwohnungen, auf Autobahnen und an der Grenze ausfindig zu machen (siehe Schmuggel). Neben den aktiv verweisenden Hunden (kratzen) werden auch passive Hunde ausgebildet, die einen Fund stumm und ohne für einen Außenstehenden erkennbare Hinweise, z.B. bei der Zollkontrolle), anzeigen (siehe Passivhund).

Der Einsatz von Schutzhunden beim Zoll erfolgt im Grenzaufsichtsdienst sowie bei den Kontrolleinheiten Verkehrswege (ehemals Mobile Kontrollgruppen).

Diensthunde des deutschen Zolls werden von Zollhundeführern geführt und bundesweit in den Zollhundeschulen in Bleckede und Neuendettelsau ausgebildet.

Für Zollhunde in Deutschland gilt folgende Regelung in Bezug auf die Diensthundrassen: „Zu Schutzdiensthunden beim Zoll dürfen nur Hunde der anerkannten Diensthunderassen Schäferhund, Rottweiler, Riesenschnauzer, Airedale Terrier und Bouvier des Flandres angekauft und ausgebildet werden. Für Rauschgiftspürhunde ist eine bestimmte Hunderasse nicht vorgeschrieben. Allerdings wird überwiegend auf Cocker-Spaniel, Labradors und Hunde der Diensthunderassen zurückgegriffen.“[4]

Einsatz von Hunden im Strafvollzug

Zur Unterstützung im Strafvollzug werden von Justizvollzugsbeamten Diensthunde als Schutzhund und Drogenspürhund eingesetzt.

Einsatz von Hunden bei anderen Behörden

In einigen Ländern werden Spürhunde eingesetzt, um die Einhaltung von Quarantänevorschriften beim Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu überwachen. In Australien und Neuseeland sind diese Hunde dem jeweiligen Landwirtschaftsministerium zugeordnet[5][6], in den USA unterstehen sie mittlerweile der zum Heimatschutzministerium gehörenden United States Customs and Border Protection[7]. Auch in Kanada werden solche Hunde eingesetzt, dort stehen sie im Dienst der Canada Border Services Agency, die sowohl Aufgaben des Zolls als auch der Lebensmittelüberwachung wahrnimmt[8].

Einsatz von Hunden im Militär

Hunde ziehen ein Maschinengewehr (Belgien, 1915)

Für militärische Zwecke wurden Hunde bereits vor dem 20. Jahrhundert eingesetzt.[9] Hunde wurden 1908 in Frankreich von Leutnant Jupin wieder eingeführt. Deutschland, Russland und Italien folgten schnell. Die britische Armee setzte Collies oder Schottische Schäferhunde im Krieg von Transvaal ein. In den Manövern von 1911 bis 1913 machte man in Belgien gute Erfahrungen mit diesen Hunden und setzte sie ab 1914 im Ersten Weltkrieg als Zugtiere und Lastenträger ein. Eine häufige Organisationsform für den Einsatz ist die Militärhundestaffel. Frankreich setzte in Hochvogesen Schlittenhunde für die Versorgung der Gebirgs- und Jägertruppen ein.[10]

Einsatzmöglichkeiten:

Einsatz von Hunden bei der deutschen Bundeswehr

Zwei Feldjäger mit Schutzhund bei einer öffentlichen Vorführung.

Bei der Bundeswehr sind Diensthunde im Einsatz und finden Verwendung bei der Fallschirmjägertruppe, der Luftwaffensicherungstruppe und bei den Feldjägern. Bei der Luftwaffensicherungstruppe wie auch bei der Feldjägertruppe sind sowohl Schutz- aber auch Sprengstoff- oder Drogenspürhunde im Einsatz. Die Fallschirmjägertruppe ebenso wie das Kommando Spezialkräfte setzt hauptsächlich Schutz- und Personenspürhunde ein.

Jedes der acht Feldjägerbataillone der Bundeswehr verfügt über mindestens eine Kompanie, in der diese Diensthunde, je sechs Rauschgiftspürhunde und sechs Sprengstoffspürhunde, organisiert sind. Die Eignung zum Schutzhund wird dabei nur sekundär berücksichtigt, da der Schwerpunkt der Ausbildung vom Dienstherrn auf die jeweiligen Spürfähigkeiten der Hunde gelegt wurde. In der Bundeswehr werden hauptsächlich deutsche und belgische Schäferhunde genutzt.

Die Hunde werden in der Schule für Diensthundewesen der Bundeswehr zum Sicherungsdiensthund, Feldjägerdiensthund und darauf aufbauend dann teils zu Personenspürhund, Minenspürhund, Sprengstoff- oder Rauschmittelspürhund ausgebildet. Die bis in die 1990er Jahre übliche Ausbildung war die zum Wachbegleithund.

Einsatz von Hunden im österreichischen Bundesheer

In Österreich werden Militärhunde und ihre Hundeführer im Militärhundezentrum Kaisersteinbruch ausgebildet. Im Bundesheer sind etwa 250 Hunde im In- und Ausland im Einsatz (Stand 2006). Dabei ist der Rottweiler die prägende Rasse.[12]

Ausbildung von Spürhunden

Die Grundausbildung eines Polizeihundes dauert ca. 70 Tage.[13] Ihm werden gezieltes Aufspüren von Beweismitteln, die Verfolgung und das Festhaltens von Personen und ein paar Gehorsamsübungen beigebracht. Außerdem lernt er seinen Hundeführer zu beschützen. Nach dem Abschluss seiner Grundausbildung und danach einmal jährlich wird der Hund nach der Verordnung der Prüfungsvorschrift geprüft. Erst wenn der Hundeführer mit seinem Hund mindestens eine ausreichende Note erreicht hat, kann der Hund in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden. Nach der Prüfung ist sein Arbeitsgebiet sehr vielfältig. Er muss seinen Hundeführer vor Angriffen schützen, stellt fliehende Täter oder sucht vermisste Kinder oder andere hilflose Menschen. Für die weitere Ausbildung zum Polizeispürhund sind ein ausgeprägtes Spiel- und Beuteverhalten und sicheres Umweltverhalten die Voraussetzung. Der Hund bekommt beim Spiel beigebracht, wie sein "Spielzeug" riecht. Dazu wird z.B. ein Kunststoffrohr mit einer Substanz befüllt, die wie Haschisch riecht. Nach und nach erkennt der Hund das Spielzeug am Geruch und sucht in Wirklichkeit sein Spielzeug. Hat er sein vermeintliches Spielzeug gefunden, zeigt er dies entweder durch eine aktive Anzeige (scharren) oder eine passive Anzeige (sitzend oder liegend, mit den Augen die Fundstelle fixierend) an. Zur Belohnung bekommt der Hund nun sein Spielzeug und er darf damit spielen. Später werden die Gerüche der Spielzeuge komplexer und können kombiniert werden.

Von Abrichtung unter Zwang sehen die Behörden schon seit langer Zeit ab, weil die spielerische Erziehung und die gezielte Förderung erwünschten Verhaltens bessere Ergebnisse erzielen als eine Handlung, die für den Hund unangenehm ist.

Gesetzliche Regelungen

Deutschland

Die Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO)[14] zählt Diensthunde auf. Danach dürfen nach § 2 Abs. 1 HundVerbrEinfVO Hunde, „die als Diensthunde des Bundes, insbesondere der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Zollverwaltung, als Diensthunde der Länder, insbesondere der Polizei, als Diensthunde der Städte und Gemeinden, als Diensthunde fremder Streitkräfte gehalten werden sollen“; in das Inland eingeführt werden.

Österreich

Der Einsatz von Diensthunden gegen Menschen ist im § 10 Waffengebrauchsgesetz 1969 geregelt und sinngemäß den Bestimmungen zum Waffengebrauch unterworfen.[15] Für ihre Ausbildung wurden in der Diensthunde-Ausbildungsverordnung die Rahmenbedingungen festgelegt.[16]

Schweiz

In § 69 Tierschutzverordnung werden Hunde nach ihrem Einsatzzweck klassifiziert. Diensthunde gehören (neben anderen wie beispielsweise Rettungs- und Behindertenhunden) zu den Nutzhunden. „Diensthunde sind Hunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden oder dafür vorgesehen sind.“[17]

Einzelnachweise

  1. Die Geschichte des Polizeihundes bei: Reiter- und Diensthundeführerstaffel Hannover
  2. Zolloberamtsrat Hans-Dieter Beckmann im Interview (PDF; 2,3 MB) in Der Gebrauchshund 1/2008 S. 37
  3. Das Zollhundewesen hat in Deutschland eine fast 100-jährige Tradition Artikel von www.zoll.de vom 25. Dezember 2010 im Webarchiv
  4. Arbeitshilfen und Arbeitsgeräte der Zollverwaltung Webseite von zoll.de vom 21. September 2008 im Webarchiv
  5. Detector Dogs - Department of Agriculture, Fisheries und Forestry
  6. MAF Biosecurity New Zealand Detector Dog Programme
  7. U.S. Beagle Brigade is First Defense Against Alien Species
  8. Detector Dog Service
  9. L. Hoffmann: Das Buch vom Gesunden und kranken Hunde. Verlag von Moritz Perles, Wien 1901, Ueber die heutigen Kriegshunde, S. 409 ff (online).
  10. Schlittenhunde für die Front Dokumentarfilm Marc Jampolski
  11. Viktor Suworow, Speznas: Geheimnis hinter Glasnost, Dissberger 1989, ISBN 978-3-924753-25-2
  12. Partner auf vier Pfoten. Die Militärhunde im Österreichischen Bundesheer
  13. Polizei Berlin: Direktion ZA - Diensthundführer. Grundausbildung.
  14. Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO)
  15. Bundesgesetz vom 27. März 1969 über den Waffengebrauch von Organen der Bundespolizei und der Gemeindewachkörper (Waffengebrauchsgesetz 1969) StF: BGBl. Nr. 149/1969
  16. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Maßnahmen der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres (Diensthunde-Ausbildungsverordnung – Diensthunde-AusbV) StF: BGBl. II Nr. 494/2004
  17. Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 (Stand am 1. Januar 2011) §69

Literatur

  • Thomas Baumann: Neue Wege der Polizeihundeausbildung. Kynos Verlag, 1996, ISBN 978-3-929545-50-0
  • Urs Ochsenbein: Die Hundeausbildung nach Urs Ochsenbein: Vom Begleiter im Alltag bis zum Dienst- und Rettungshund. Müller Rüschlikon Verlag, 1. Auflage, 2004, ISBN 978-3-275-01498-9

Weblinks

 Commons: Diensthund – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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