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Feldjäger

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Symbol der deutschen Feldjägertruppe ist der preußische Gardestern (Stern des von Friedrich I. gestifteten Schwarzen Adlerordens mit der Devise Suum cuique (lateinisch „Jedem das Seine“))

Die Feldjäger sind zum einen eine historische Truppengattung und zum anderen eine aktuelle Truppengattung der Bundeswehr. In letzterem Sinne sind sie unter der Bezeichnung Feldjägertruppe seit 1955 mit der Funktion der Militärpolizei in der Bundeswehr betraut.

Geschichte

Freytag’sche Jäger (Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg) um 1761 – zeitgenössisch
Feldjäger (Hessen-Kassel) um 1780 – Darstellung 19./20. Jahrhundert

Begriff

Der Begriff „Feldjäger“ hatte ursprünglich nichts mit Militärpolizei zu tun, sondern bezeichnete zunächst die ab 1631 zuerst in Hessen-Kassel, später auch in anderen Territorien so in Preußen und in Kurhannover aufgestellte Jägertruppe. Diese meist aus Forstleuten und Jägern rekrutierten Verbände Leichter Infanterie operierten in der Regel selbständig und außerhalb der zeitüblichen Linientaktik, häufig zur Aufklärung und als Plänkler und Scharfschützen. Sie waren mit gezogenen Büchsen aus ihrem Privatbesitz ausgerüstet. Der früheste militärkundliche Beitrag zum Kleinen KriegAbhandlung über den kleinen Krieg (Kassel 1785) – stammt vom hessischen Feldjägerhauptmann Johann von Ewald und verarbeitet dessen Erfahrungen aus dem Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg.

Zurück geht die Feldjägertruppe als Militärpolizei auf den Profos, der im 16. Jahrhundert ein mit der Regimentspolizei beauftragter Militärbeamter war, der sich in seinem Regiment um die Durchsetzung und Einhaltung der Feldordnung unter den Landsknechten zu kümmern hatte. Bis in den Dreißigjährigen Krieg war der Profos einer Kompanie oder einem Fähnlein zugeordnet, und mit der Ausführung von Disziplinarstrafen beauftragt.

Eine der ersten Militärpolizeitruppen, die Royal Military Police wurde unter Wellington in der Britischen Armee für die Expedition 1807 in Portugal aufgestellt. In der Zeit nach den Napoleonischen Kriegen bis zum Ende des Dritten Reiches war die Bezeichnung „Feldgendarmerie“ im deutschsprachigen Raum für die Polizei im Militärdienst üblich.

Altpreußische Armee

Militärpolizeiliche Befugnisse wurden im altpreußischen Heer im Bereich der Strafverfolgung von den Regimentsprofosen, im Bereich der allgemeinen Sicherheit von den Husaren[1] wahrgenommen. So wurden Nachts zur Sicherung von Feldlagern vor feindlichen Überfällen, aber vor allem um Fahnenflucht von Soldaten zu verhindern, Patrouillen eingesetzt. Das in der preußischen Armee 1740 aufgestellte Reitende Feldjägerkorps hatte keine spezifischen Polizeiaufgaben, sondern wurde im Kurier- und Meldedienst eingesetzt.

Neupreußische Armee, Bundesheer, Erster Weltkrieg

Rittmeister der Königlich Württembergischen Feldjäger-Schwadron um 1840

Nach französischem Vorbild bildete sich in den deutschen Staaten nach 1815 erst zögerlich eine von der Kampftruppe abgesonderte Truppe für Polizeiaufgaben: in Preußen die Königlich Preußische Landgendarmerie. Sie war – wie in Bayern die Gendarmerie und in Württemberg das Landjägerkorps – Teil der Armee. 1914 bestanden analog zur Anzahl der preußischen Provinzen zwölf Brigaden mit je einem Oberst oder älterem Oberstleutnant als Brigadier an der Spitze gegliedert. Eine preußische Gendarmeriebrigade umfasste rund 300 Angehörige im Gegensatz zu einer Gendarmeriebrigade nach französischem Vorbild, die vier bis sechs Gendarmen umfasste. Der Chef der Landgendarmerie war ein General der Infanterie.[2] Aus dieser Landgendarmerie wurde bei Mobilmachung aus Offizieren und Wachtmeistern die Feldgendarmerie gebildet, ergänzt durch weitere wenige kommandierte Offiziere und eine erhebliche Anzahl Unteroffiziere und Mannschaften berittener Einheiten. Die Uniform der Feldgendarmerie entsprach der der Landgendarmerie. Bedeutung erlangte die Truppe erstmals in den Kriegen 1866 und 1870/71. Ihr Auftrag war der Ordnungsdienst in der Etappe, der Verkehrsdienst und auch sicherheitspolizeiliche Funktionen wie die Spionageabwehr.

Deutsche Feldgendarmerie in Neu-Sandez, heute Woiwodschaft Kleinpolen Frühjahr 1915

Zu Beginn des Ersten Weltkriegs im August 1914 gab es in Deutschland 33 Feldgendarmerie-Abteilungen mit einer Etatstärke von jeweils 21 berittenen Unteroffizieren und Mannschaften, die im Verlauf des Krieges auf 115 erweitert wurden. Erkennungsmerkmal waren der Ringkragen und teilweise auch nur eine Armbinde. Im Generalgouvernement Warschau wurde am 1. März 1915 eine Feldjäger-Brigade aufgestellt, beim Oberbefehlshaber Ost am 19. Januar 1916 eine Gendarmerie-Inspektion eingerichtet. Aufgrund des Disziplinverfalls in der Etappe der Westfront wurde am 4. Oktober 1918 ein Feldgendarmerie-Korps zur besonderen Verwendung aufgestellt, das am 5. November in Gendarmerie-Regiment Nr. 9 umbenannt wurde.

Ab Ende 1916 wurden im Reichsgebiet in der Regel Unteroffiziere, zum Teil aber auch Mannschaftsdienstgrade, zuerst als Hilfsgendarmen, später als Sicherheitsunteroffiziere bezeichnet, den regionalen Polizeibehörden durch die Stellvertretenden Generalkommandos der Armeekorps zugewiesen. Durch die Personalverstärkung sollten die Gendarmerien der Bundesstaaten verstärkt werden, die wie z. B. in Preußen zum Teil ihr Personal zum Aufbau der Feldgendarmerie abgegeben hatten. So wurde die Oldenburgische Gendarmerie 1917 bei einer Personalstärke von rund 120 Angehörigen um gut 40 Hilfsgendarmen verstärkt, die vom X. Armee-Korps in Hannover entsandt worden waren. Ein Teil der Hilfsgendarmen wurde 1919 vom Gendarmeriekorps übernommen.

Generell wurde die Feldgendarmerie während des Krieges durch leichte Kavallerie wie Dragoner und Husaren unterstützt, die militärpolizeiliche Aufgaben wie z. B. Stabswachen, Kriegsgefangenenbewachung usw. übernahmen.

Die Kaiserliche Marine verfügte grundsätzlich nicht über eine Feldgendarmerie. Allerdings wurden im Marinekorps Flandern Angehörige der Seebataillone als Feldgendarmen eingesetzt. Ende 1916 wurde in der Festung Wilhelmshaven zur Spionageabwehr die Festungs-Gendarmerie Wilhelmshaven aufgestellt, aber auch, um die zunehmenden Übergriffe von Marineangehörigen auf die Zivilbevölkerung zu verhindern. Sie wurde im Juli 1919 aufgelöst.

Weimarer Republik

In der Reichswehr gab es keine Einheiten mit polizeiähnlichen Aufgaben.

Zweiter Weltkrieg und Nachkriegszeit

Im Zuge der Aufrüstung der Wehrmacht wurde zunächst keine strukturmäßige Militärpolizei aufgestellt. Bei größeren Militärübungen sowie auch beim Anschluss Österreichs wurden mobilisierte zivile Polizeibeamte für militärpolizeiliche Aufgaben wie die Verkehrsregelung eingesetzt.

Die Feldgendarmerie der Wehrmacht entstand erst nach Beginn des Zweiten Weltkrieges. Organisatorisch war sie dem jeweiligen Großverband im Einsatzraum oder örtlichen Befehlshabern angegliedert.

Anders verhielt es sich mit den Feldjäger-Kommandos. Diese wurden auf einen Führerbefehl vom Dezember 1943 hin als Reaktion auf zunehmend hinter der Front zu Tage tretende Disziplinlosigkeiten, Verwahrlosung und Zersetzungserscheinungen aufgestellt. Die Feldjäger-Kommandos waren eine unmittelbar dem Oberkommando der Wehrmacht unterstellte Ordnungstruppe. Daraus ergab sich auch die äußerst seltene Unterordnung der Waffen-SS unter die Disziplinargewalt eines zur Wehrmacht gehörenden Truppenteils. Die Befehlshaber der Feldjäger-Kommandos hatten Stellung und Befugnisse eines Armeeoberbefehlshabers einschließlich der Disziplinarstrafgewalt. In späteren Befehlen wurden den Führern der Feldjäger-Kommandos und -einheiten weitreichende Befugnisse zugestanden, die von praktisch uneingeschränkten Postenenthebungen und dem Auflösen von Etappenorganisationen bis zum Requirieren anderer Ordnungstruppen reichte. Lediglich in die militärtaktische Führung hatten sie kein Eingriffsrecht. Einsatzschwerpunkt in der Aufgabenstellung wurden die Kontrolle im rückwärtigen Gebiet, die Versprengtensuche, die Einrichtung von Auffang- und Sammellinien sowie die Fahndung nach Fahnenflüchtigen und unerlaubt von der Truppe abwesenden Soldaten. Dabei war die Feldgendarmerie gegenüber jedem Soldaten und jeder Truppengattung befehlsbefugt.

Im Zweiten Weltkrieg und besonders zum Ende des Krieges hin fielen den deutschen Feldgendarmen der Wehrmacht Zehntausende „Fahnenflüchtiger“ in die Hände und wurden entsprechend Hitlers Parole „Der Soldat kann sterben, der Deserteur muss sterbenexekutiert. Im Volksmund wurden die Feldgendarmen in Anspielung auf die zur Uniform gehörende metallene Plakette mit der Aufschrift Feldgendarmerie oder Feldjägerkommando, die an einer Kette um den Hals getragen wurde, als Kettenhunde bezeichnet. Berüchtigt wurde die Feldgendarmerie auch durch den Heldenklau, da sie selbst die Flüchtlingstrecks aus dem Osten noch nach potenziell waffenfähigen Männern absuchte. Die Rolle der Feldgendarmerie zählt bisher zu den am schlechtesten aufgearbeiteten Kapiteln der NS-Gewaltherrschaft. Letzteres gilt auch für die Verquickungen von Feldgendarmerie, Geheimer Feldpolizei, Heeres- bzw. Wehrmacht-Streifendiensten und Feldjäger-Kommandos.

Metallene Plakette mit der Aufschrift Feldgendarmerie
Simferopol, Januar 1942. Verhaftete Männer in Begleitung eines deutschen Feldgendarmen und deutscher Soldaten. Die Feldgendarmerie Abteilung 683 war im Dezember 1941 an der Ermordung von 14.000 Juden in Simferopol beteiligt[3]

Nach dem Krieg wurden die Ordnungstruppen der Wehrmacht vom Nürnberger Militärtribunal vom Vorwurf, eine verbrecherische Organisation gewesen zu sein, im Wesentlichen ausgenommen.

Die Feldjägertruppe der Bundeswehr

Die Bundeswehr benannte im traditionsreichen preußischen Sinne ihre militärische Ordnungstruppe als „Feldjäger“. Nach der Unterzeichnung des Aufstellungsbefehls Nr. 1 für die Bundeswehr am 6. Oktober 1955 durch General Heusinger wurde im ehemaligen Luftwaffenlazarett in Andernach unter anderem auch eine Militärpolizei-Lehrkompanie aufgestellt. Am 30. Januar 1956 wurde der Begriff „Militärpolizei“ durch den damaligen Staatssekretär Rust durch „Feldjäger“ ersetzt. Die Namensänderung wurde mit der Absicht durchgeführt, die Zahl der Sicherheitsorgane mit Polizeigewalt (insbesondere derjenigen, die unter Kontrolle des Bundes stehen) bewusst klein zu halten und die Truppe von den zivilen Polizeikräften abzugrenzen, da nach der zentralistisch organisierten Polizei im Dritten Reich diese wieder als dezentrale Polizei in die Hoheit der Bundesländer wechselte. Entscheidend dafür war die Erinnerung an die Zeit des Nationalsozialismus mit ihren ausufernden und mitunter konkurrierenden Sicherheits- und Polizeidiensten in Verbindung mit verfassungsmäßigen Bedenken.

Die Feldjägertruppe nimmt als Führungstruppe militärpolizeiliche Aufgaben wahr, ist jedoch keine Polizei im eigentlichen Sinn, wie etwa die Bundespolizei oder die Polizeien der Länder. Feldjäger besitzen im Frieden keine Weisungsbefugnis gegenüber Nicht-Bundeswehrangehörigen, es sei denn, diese halten sich in einem militärischen (Sicherheits-)Bereich auf oder es ist zur Aufgabenerfüllung zwingend notwendig (z. B. Einrichtung eines militärischen Sicherheitsbereichs). Damit liegen die Befugnisse der Feldjäger weit hinter denen ausländischer Militärpolizeien.

Seit 2002 ist die Feldjägertruppe Teil der Streitkräftebasis. Geführt wird die Feldjägertruppe vom Kommando Feldjäger der Bundeswehr mit Sitz in Hannover.

Siehe auch

Literatur

  • Landjägermajor Werner Blankenstein: Die Preussische Landjägerei im Wandel der Zeiten, Erfurt 1931.
  • Heeresdienstvorschrift 275, Feldgendarmerie-Vorschrift. (29. Juli 1940).
  • Karlheinz Böckle: Feldgendarmen, Feldjäger, Militärpolizisten. Ihre Geschichte bis heute. Motorbuch-Verlag, Stuttgart 1991, ISBN 3-613-01143-3.
  • Peter Schütz: Die Vorläufer der Bundeswehr-Feldjäger – Ein Beitrag zur preußisch-deutschen Wehrrechtsgeschichte. Duncker & Humblot, Berlin 2005, ISBN 3-428-11631-3.
  • Helmut Rettinghaus: Die Deutsche Militärpolizei. Band 1: Erbe 1740 bis 1952. Verlag Helmut Rettinghaus, Langen 2009, ISBN 978-3-00-025560-1.
  • Helmut Rettinghaus: Die Deutsche Militärpolizei. Band 2: Auftrag von 1952 bis heute. Verlag Helmut Rettinghaus, Langen 2009, ISBN 978-3-00-026373-6.
  • Peter Lutz Kalmbach: Polizeiliche Ermittlungsorgane der Wehrmachtjustiz. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 2/2013, 67. Jahrgang, S. 118–122.
  • Johannes Heinen: Rechtsgrundlagen Feldjägerdienst, 10. Auflage, Walhalla Fachverlag 2013, ISBN 978-3802965333
  • Stadt Oldenburg - Stadtarchiv (Hg.): Oldenburg 1914–1918. Ein Quellenband zur Alltags-, Sozial-, Militär- und Mentalitätsgeschichte der Stadt Oldenburg im Ersten Weltkrieg. (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Oldenburg Bd. 7), Oldenburg (Isensee) 2014. ISBN 978-3-7308-1080-4.
  • Edgar Graf von Matuschka: Organisationsgeschichte des Heeres 1890 bis 1918, in: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, Band 3, Abschnitt V, Herrsching (Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft) 1983, S. 157–282. ISBN 3-88199-112-3

Weblinks

 Commons: Feldjäger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Die Husaren bestanden nahezu gänzlich aus Freiwilligen, die Versuchung der Desertation war hier eher gering, sie waren aus diesem Grunde für Kontrollaufgaben prädestiniert.
  2. Rangliste nach dem Stande vom 6. Oktober 1913, Redaktion Kriegsministerium, Berlin 1913.
  3. Boris von Haken: Spalier am Mördergraben. In: Die Zeit, Hamburg, Nr. 52, 17. Dezember 2009, S. 60.
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