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Justizvollzugsbeamter

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Justizvollzugsbeamter ist im Öffentlichen Dienst in Deutschland eine Amtsbezeichnung im Bereich der Justiz. Justizvollzugsbeamte sind in der Regel als Landesbeamte in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) eingesetzt. Umgangssprachliche Bezeichnungen wie „Gefängniswärter“ oder „Schließer“ werden von Justizvollzugsbeamten als herabwürdigend und der Aufgabe nicht gerecht werdend empfunden.

Berufsbeschreibung

Justizvollzugsbeamte sind in Justizvollzugsanstalten als Vollzugskräfte tätig. Sie handeln nach den Regularien des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO), sowie zum Vollzug der Untersuchungshaft nach der Strafprozessordnung (StPO) und dem am 1. März 2010 in Kraft getretenen Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG), das die alte Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO) abgelöst hat. Des Weiteren sind umfangreiche Kenntnisse im StGB, StVG, WaffG und OwiG wichtig. Die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes in den Justizvollzugsanstalten gehört zur Laufbahngruppe des mittleren und gehobenen Dienstes. Die JV-Beamten des mittleren Vollzugsdienstes üben in der Regel ihren Dienst uniformiert aus. JV-Beamte des gehobenen Dienstes sind hierzu nicht mehr verpflichtet.

Tätigkeitsfelder

Die Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes sind in den Justizvollzugsanstalten maßgeblich für die Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen zuständig. Hierbei werden die Beamten durch besondere Fachdienste (wie Sozialarbeiter, Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger usw.) bei der Behandlung von Gefangenen unterstützt. Ein wichtiger Teil der Arbeit ist aber auch, die Gefangenen dabei zu unterstützen, später ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten führen zu können. [1] Zu den weiteren Aufgaben gehört das breite Aufgabenspektrum zur Einhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Anstalten. Die Beamten sind zum Tragen von Dienstkleidung verpflichtet und werden überwiegend im Wechselschichtdienst (Früh-, Spät- und Nachtdienst) eingesetzt.[2]

Um die Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten, üben die Beamten hoheitliche Rechte aus. Sie sind dadurch berechtigt, zu jeder Tages- und Nachtzeit Haftraum-, Bereichs-, Betriebs-, Lager- und Personenkontrollen durchzuführen. Gesucht wird nach Alkohol, Drogen, Waffen und anderen verbotenen Gegenständen. Auch der Verkehr mit der Außenwelt wird von den Justizvollzugsbeamten, gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei Untersuchungshäftlingen, unter Berücksichtigung der besonderen Anweisungen durch Haftrichter oder der Staatsanwaltschaft, überwacht und kontrolliert. Daneben wird der Postverkehr sowie der Telefonverkehr überwacht. Die Beamten dürfen nicht nur Gefangene, sondern auch deren Besucher, Fremdpersonen und Fahrzeuge kontrollieren.[3]

Auch hier liegen die Schwerpunkte beim Auffinden von Schmuggelwegen und der Verhinderung des Einbringens von verbotenen Gegenständen. Zur Unterstützung werden Diensthunde eingesetzt. Werden verbotene Gegenstände sichergestellt, so leitet die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft oder das Fachdezernat der Kriminalpolizei Strafverfahren ein. Dies sind die speziellen Aufgaben des behördlichen Sicherheitsdienstes und/bzw. des Sicherheitsbeauftragten, welche die Aufgaben der Ermittlungsbeamten, innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalten, wahrnehmen. Diese Beamten sind speziell geschulte Justizvollzugsbeamte, zu deren Hauptaufgaben folgende Tätigkeiten gehören: die Zerschlagung von Subkulturen innerhalb der Justizvollzugsanstalten, die Erstermittlung sowie Sicherung von Beweisen im Falle von Straftaten, die allgemeine und die besondere Sicherheit. Die Beamten erstellen in Zusammenarbeit mit den Juristen der JVA die besonderen Sicherungsmaßnahmen und setzen Zwangsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Justizvollzugbeamten durch.[4]

Reichen die eigenen Mittel und Fähigkeiten der jeweiligen JVA nicht mehr aus, so besteht die Möglichkeit, insbesondere bei Spezialtransporten mit hohem Gefährdungsgrad, ein Sonderkommando (z. B. Sicherheitsgruppe Justizvollzug Baden-Württemberg) über das Justizministerium Baden-Württemberg anzufordern. Diese Beamten sind speziell dafür ausgebildet, schwierige Situationen und Gefahrenlagen, mit denen der normale Justizvollzugsbeamte bzw. Polizeivollzugsbeamte überfordert ist, zu bewältigen. Die SGJ BW ist das einzige bundesweit agierende Sonderkommando der Justiz in Deutschland. In verschiedenen anderen Bundesländern bestehen ähnliche Einsatzgruppen (z. B. Sicherungsgruppen in Bayern, Sicherheitsgruppe Sachsen, Revisionsgruppen in Norddeutschland usw.), jedoch hat keine dieser Gruppen eine vergleichbare Struktur, vergleichbare Aufgabengebiete oder ein vergleichbares Einsatzspektrum wie die SGJ BW.

Jeder Justizvollzugsbeamte muss grundsätzlich damit rechnen, Zwangsmaßnahmen in Form des unmittelbaren Zwanges durchführen zu müssen. Hierbei sind Maßnahmen sowohl zum Schutz des Gefangenen (Suizidgefahr) als auch zum Schutz der Allgemeinheit und im Besonderen zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt denkbar. Der Beamte ist gemäß seinem gesetzlichen Auftrag verpflichtet, flüchtende Gefangene unter allen Umständen und mit jedem zur Verfügung stehenden Mittel zu verfolgen und ihre Rückführung in die zuständige JVA zu gewährleisten (Festnahmerecht). Der Schutz der Allgemeinheit hat hier oberste Priorität.

Auch außerhalb der Anstalten werden Justizvollzugsbeamte tätig. Im Zusammenhang mit Aus- und Vorführungen von Gefangenen, welche zwangsläufig außerhalb der Anstalten durchzuführen sind (etwa zur Vorstellung von Gefangenen bei Fachärzten, Vorführungen vor Gericht, Bewachungen in Krankenhäusern, Ausführungen zu Angehörigen der Gefangenen). Teilweise müssen diese Vorführungen auch zwangsweise durchgeführt werden, z. B. Vorführung zur Hauptverhandlung. Daneben sind die Beamten auch für die Sauberkeit und Ordnung zuständig. Um epidemische Erkrankungen zu verhindern kommt es bisweilen zu medizinischen Zwangsmaßnahmen, wenn Gefangene extrem unsauber sind. Dann müssen Säuberungen und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden. Weiterhin arbeiten die Bediensteten eng mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Strafvollstreckungskammern und der Polizei zusammen.

Da der Vollzug den Lebensumständen in Freiheit so weit als möglich angepasst werden soll, besteht im Widerstandsfalle eine erhebliche Gefährdung der Beamten, da der Gefangene auch über Gegenstände verfügt, die als Waffe verwendet werden können. Hierzu werden teilweise spezielle Einsatzgruppen in den JVAen mit Schutzausstattungen ausgestattet, um das Schlimmste zu verhindern. Aber auch das bewahrt die Beamten nicht davor, im Einsatzfalle verletzt zu werden. Zur Durchführung dieser Aufgaben bzw. zur Anwendung unmittelbaren Zwanges führen die Beamten Schusswaffen. Darüber hinaus stehen ihnen andere Waffen (Schlagstöcke, Reizstoffe wie z. B. Pfefferspray) und verschiedene Fesseln (z. B. Handschellen, Fußschellen) zur Verfügung. Darüber hinaus können Sonderformen wie das Tragen eines Fesselgurtes oder Ähnliches angeordnet werden. Des Weiteren verfügen die Bediensteten über eine Ausbildung in Selbstverteidigung. Diese wird regelmäßig durch besonders ausgebildete BKS/Einsatztrainer innerhalb des Justizvollzuges trainiert.[5]

Neben den normalen Einsatzfahrzeugen, den so genannten Gefangenentransportern (GTW), verfügt der Justizvollzug über ein umfangreiches Transportwesen für Gefangene. Die – permanent notwendigen – Gefangenentransporte werden ebenfalls von Justizvollzugsbeamten durchgeführt, außer in Bayern, wo für das Transportwesen die Schubabteilung der Polizei verantwortlich ist. Gemäß der GTV können die Transportfahrzeuge mit Sondersignal ausgestattet werden. Abweichungen hiervon sind möglich, jedoch nur mit besonderer Begründung zulässig (Fahrzeug, das nur zu Fiskalfahrten verwendet wird usw.).

Neben dieser Vielzahl an Aufgaben erfüllen verschiedene Justizvollzugsbeamte ihren Dienst im medizinischen Dienst als Sanitäter. Hier sind sowohl Pflegedienst als auch Notfalldienst an der Tagesordnung.

Voraussetzungen und Ausbildung

Die duale Ausbildung dauert meist zwei Jahre, sie kann aber z. B. bei einem späteren Einsatz z. B. Krankenpflegedienst, Werkdienst auf 1,5 Jahre verkürzt werden (in NRW und im Saarland beträgt die Ausbildungszeit ebenfalls 2 Jahre auch wenn der Meisterbrief schon vorhanden ist), wenn man einen entsprechenden Beruf (z. B. Krankenpfleger) erlernt hat. Die theoretischen Abschnitte finden in einer Justizvollzugsschule statt; die praktischen Ausbildungsabschnitte werden in verschiedenen Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Um zugelassen zu werden, benötigt man unter anderem die mittlere Reife sowie eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Fachhochschulreife oder Abitur; Eingestellt wird zwischen dem 20. und 38. Lebensjahr. Ein tadelloses Führungszeugnis ist ebenfalls Voraussetzung für eine Einstellung als Justizvollzugsbeamter. Ebenfalls sollte der BMI (Body Maß Index) im grünen Bereich sein, d.h. im Idealfall nicht Unter- oder Übergewichtig sein. [6]

Belastungen und Rahmenbedingungen

Wegen der Belastungen und des Machtpotentials des Dienstes ist bei der Personalgewinnung eine qualifizierte Auswahl zu treffen. Dennoch kam es z.B. im August 2012 zur Entlassung von vier Justizvollzugsbeamten: Die Hamburger Morgenpost hatte über die Gewaltphantasien der Beamten berichtet, die auf Facebook erörtert hatten, von wo aus man am besten auf die Häftlinge schießen könne.[7] Da die Gefangenen gegenüber den Beamten oft feindselig eingestellt sind, stehen die Beamten unter einer hohen psychischen Belastung. Die Vollzugsbeamten sind aber in der Regel auch dank ihrer zweijährige Ausbildung und Praxiserfahrung in der Lage, mit kritischen Situationen professionell umzugehen. Unmittelbarer Zwang wird nur als letzte Ausgangsmöglichkeit gesehen.

Der Anteil an Frühpensionierungen sowie der Krankenstand ist auf hohem Niveau. In den Bundesländern liegt der Anteil an Frühpensionierungen zwischen 46 und 56 Prozent. Den höchsten Wert mit 56 % verzeichnet Nordrhein-Westfalen.

Die Beamten gehören zu dem Personenkreis, der bei Eingang und Verlassen der JVA grundsätzlich nicht kontrolliert wird. So standen in 2012 zwei Beamte der JVA Rheinbach mit acht Häftlingen als Mitglieder einer Drogenbande vor Gericht, da sie Drogen eingeschmuggelt haben sollen.[8]

Ihre Interessen werden u.a. vom Personalrat und dem Beirat bei der JVA vertreten.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Berufsbild Justizvollzugsbeamter auf gehalt-tipps.de, abgerufen am 20. November 2013./
  2. Aufgaben in der JVA auf www.jva-muenster.nrw.de, abgerufen am 20. November 2013.
  3. Was macht ein/e Beamt(er/in) - Justizvollzugsdienst (PDF; 386 kB) auf ukf.tv, abgerufen am 20. November 2013.
  4. Justizvollzugsbeamter / Justizvollzugsbeamtin auf gehalt.de, abgerufen am 20. November 2013.
  5. Tätigkeitsbereiche der JVA, auf justizvollzug-bayern.de, abgerufen am 20. November 2013.
  6. Ausbildungskriterien (PDF; 124 kB), auf berlin-braucht-dich.de, abgerufen am 20. November 2013.
  7. Hamburger Morgenpost (online)
  8. Knastwärter halfen Drogenbande auf express.de, abgerufen am 19. November 2013.
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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