Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Wittum

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel behandelt den Begriff Wittum; der Politiker findet sich unter Albert Wittum.

Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum ist ein Begriff aus der mittelalterlichen Rechtssprache. Das Wort „widum“ und „wittum“ leitet sich von derselben Wurzel her wie „widmen“; Widum und Wittum bezeichnet also ein „gewidmetes Gut“, in Tirol und Südtirol heute noch gebraucht als Bezeichnung für einen Pfarrhof. Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurden damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt, da auch diese „gewidmete Güter“ waren; die Verknüpfung des Wortes Widum mit Witwe ist volksetymologisch, und nicht richtig.[1]

Versorgungsleistung bei der Eheschließung

Der Begriff bezeichnete zunächst das vom Bräutigam an den Geschlechtsvormund der Braut zu bezahlende Kaufpreis (Brautgeld), den Mundschatz,[2][3] respektive das vom Brautvater mitgegebene Brautgeld, die Mitgift,[2] dann auch eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge für den Fall, dass sie einmal Witwe werden sollte, das Leibgedinge.[4] Das Wittum wurde mehr und mehr der Morgengabe ähnlich, ja trat an ihre Stelle, bis schließlich Wittum und Morgengabe nicht mehr klar zu trennen waren. Das Wittum wurde also die Versorgung der Witwen, da es lebenslänglich in ihrem Besitz blieb. Es war häufig gesetzlich festgeschrieben.[3] Wittum heißt dann namentlich auch die zum standesgemäßen Unterhalt der Witwe des Monarchen und der Witwen von Prinzen eines fürstlichen Hauses zu gewährende Dotation.[3]

Ursprünglich bestand das Wittum nur aus Fahrnis.[5] Später wurde es zur Immobilie, die durch eine Urkunde übereignet wurde. Adelige Familien, die ihre weiblichen Mitglieder in Klöstern unterbrachten, statteten diese mit Widumshöfen aus. Um die adeligen Nonnen von jeglicher Arbeit zu befreien, erhielten die Klöster Höfe mitsamt Leibeigenen zur Versorgung der Damen. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff Widumshof auch auf den Pfarrhof übertragen, der dem Geistlichen als wirtschaftliche Grundlage diente.

Bezeichnung für einen Pfarrhof oder Pfarrpfründe

Widum in Schlanders

In Bayern und Tirol ist Widum oder Widdum auch die Bezeichnung für das unbewegliche Vermögen der Pfarrpfründe und insbesondere für das Pfarrhaus.[6] Widum taucht heute noch in Österreich als Bezeichnung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes einer katholischen Pfarre.

Dem entspricht in Norddeutschland das (mittel)niederdeutsche Wedeme und das niederländische w(h)eem, weme ‚Pfarrei, Pfarrhof‘[7] In Lübeck ist die Wehde der historische Pfarrhof der Marienkirche.

Ortsnamenkunde

Der Wurzel ist in Toponymika, Siedlungs- wie Flurnamen, sehr produktiv. Wichtige Verballhornungen sind:

  • obd. Wim[m] – mit zahlreichen Varianten bis hin zum häufigen Personenennamen Wimmer als Herkunftsname, hier kommen beide Ableitungen, aus dem Leibgedinge als Besitz wie aus Pfarrstiftungen, und diese als Lehen weitervergeben, in Frage (außerdem aber wurzelfremd zu wimmrig ‚knorrig‘, und anderes)[8]
  • Wieden über mhd. widem[9] (auch eine Etymologie zu Weiden[-bäumen], Wied ‚Au‘ möglich)

Siehe auch

Fußnoten und Einzelnachweise

  1. Duden, Etymologie, s.v. widmen, Wittum, Witwe; besonders klar: H. Paul, Deutsches Wörterbuch, s.v. widmen; weiters: M. Lexer, Mittelhochdeutsches Wörterbuch, s.v. widem, widum usw; auch M. Lexer, Kärntisches Wörterbuch (Leipzig 1862), Seite 257 s.v. widn; und auch andere Wörterbücher mit etymologischen Vermerken
  2. 2,0 2,1 widem, m. und f., 'brautgabe; kirchengut'. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (http://woerterbuchnetz.de)
  3. 3,0 3,1 3,2 Wittum. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 16, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, ‎ S. 705. (retrobibliothek.de). 6. Auflage 1905-1909, Bd. 6, Sp. 706 (woerterbuchnetz.de).
  4. Pierer's Universal-Lexikon. Band 19, Altenburg 1865, S. 303–304.
  5. auch Mobilien, Mobiliarwittum genannt
  6. Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 20, Leipzig 1909, S. 704.
  7. M. Funk: Einige Notizen über die Amtswohnungen der Geistlichen in Lübeck. In: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde 4 (1884), S. 68-83;
    vergl. weem, Niederl. Wikipedia: ).
  8. Wimmer / Wemmer, deutsche-nachnamen.de
  9. etwa der 4. Wiener Gemeindebezirk
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Wittum aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.